Rede zum Antrag der Freien Wähler zu Straßenerschließungsbeiträgen

Rede zum Antrag der Freien Wähler zu Straßenerschließungsbeiträgen

Im Plenum wurde ein Antrag der Freien Wähler zu Straßenerschließungsbeiträgen behandelt. Da wir das Thema wichtig finden, wollten wir den Antrag in die Ausschüsse überweisen, allerdings lehnte die Koalition aus CDU, SPD und Grünen dies ab und auch der Antrag selbst wurde abgelehnt. Ich habe für meine Fraktion zu diesem Thema gesprochen. Die Rede ist als Video beim rbb veröffentlicht.

 

Hier mein Redemanuskript:

„Bereits gestern haben wir über das Thema der Erschließungsbeiträge gesprochen.

Mit ihrem Antrag gehen die Freien Wähler einen anscheinend etwas gemäßigteren Weg hin zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge.

Einen, der wohl die Kosten für die Grundstückseigentümer dämpfen soll, indem den Kommunen auferlegt wird, die Leitsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2007 zu den Erschließungsbeiträgen zwingend zu beachten.

Gleichzeitig werden Bürgerbegehren thematisiert, die darauf gerichtet sind, Anwohnern von Anliegerstraßen ein verbindliches Mitbestimmungsrecht bei der Frage der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zu gewähren.

Das klingt im ersten Moment etwas merkwürdig, nach dem Motto die Kommunen mögen sich an Recht und Gesetz und Rechtsprechung halten. Und Bürgerbeteiligung sollte ermöglicht werden. Aber so einfach ist es tatsächlich nicht ganz.

Denn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2007 enthält jede Menge Ausführungen zur Bewertung der Frage, ob Ausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge zur Anwendung zu kommen haben.

Allerdings, Herr Vida, wir Linke teilen Ihre Einschätzung aus der Begründung des Antrages nicht, dass feststünde, dass die Erwägungen, die zur konsensualen Abschaffung der Straßenbaubeiträge führten, in jeder Facette ebenso auf die Erschließungsbeiträge zutreffen.

Denn ich sagte das bereits gestern, dass die Erschließungsbeiträge aus unserer Sicht eine andere Funktion haben.

Nämlich das Grundstück überhaupt und erstmalig zu erschließen. Und zwar im Sinne des Eigentümers, der dort bauen darf, der das Grundstück im baulichen Sinne nutzen darf und insofern wohnt er auch nicht rein zufällig dort, sondern eben ganz bewusst.

Und das ist eben nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern absolut im eigenen Interesse.

Aber Zielrichtung des Antrags sind wohl die Straßen, die seit vielen Jahren in Gebrauch sind und für die erstmals Erschließungsbeiträge von den Kommunen erhoben werden.

Dabei zeigt sich besonders die crux, der vielen vorüberziehenden Jahre, in denen die Straßen genutzt werden, denn Streit entsteht logischerweise immer erst dann, wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden und diese beglichen werden sollen.

Sie wollen erreichen, dass diese Aufgabe der Erkundung den Kommunen per Rundschreiben vom Land auferlegt wird. Dabei hat genau das das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden.

In der von ihnen für den Antrag zitierten Entscheidung führt das Bundesverwaltungsgericht aus: „ …dass es vielmehr der Gemeinde obliegt darzutun, dass erst und gerade die nach dem Stichtag durchgeführten Baumaßnahmen die – vorher noch unfertige – Straße erstmalig hergestellt haben, wenn sie hierfür Erschließungsbeiträge fordern will. Denn Erschließungsbeiträge sind für die „erstmalige Herstellung“ einer Straße zu erheben. Die Erstmaligkeit gehört deswegen zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, die den Heranziehungsbescheid tragen müssen“ …

Deshalb gibt es eigentlich keinen Grund die Kommunen dazu per Rundschreiben zu verpflichten, aber wir wissen auch, dass so manches Agieren der Kommunen bei der Veranlagung der Bürgerinnen und Bürger nicht immer den rechtlichen Anforderungen genügt oder gar auf das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger trifft.

Aber was machen wir Herr Vida, wenn die Kommune einen Beitragsbescheid erlässt, den der einzelne nicht zu akzeptieren vermag? Der im Einzelfall sogar rechtswidrig ist? Soll der Landtag sich zur Superrevisionsinstanz aufschwingen. Und jeden Fall einzeln aufklären, einschließlich der Ausbaugepflogenheiten rückwärts bis zum Jahr 1919, oder früher ermitteln? Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Und es dürfte als vorgeschriebene Handlungsweise im Sinne Ihres Antrags zur Erkundung auch konnexitätsfähig sein.

Und insofern unterstützen wir das Ansinnen der Koalition, sich ein Bild von der Lage im Land Brandenburg zu machen und dazu eine entsprechende Erhebung zu den Erschließungsbeiträgen vorzunehmen.

Wie hoch sind eigentlich die Erschließungsbeiträge in den einzelnen Kommunen und warum haben fast alle Kommunen einen Beitragssatz von 90% für die Beitragspflichtigen.“

 

 

Auch uns erreichen die Anschreiben der Betroffenen und der Vertretungen, die die Abschaffung der Erschließungsbeiträge fordern, natürlich voll auszugleichen durch das Land.

 

Und es gibt Kommunen im Land, wie Bernau mit seinem linken Bürgermeister Andre Stahl, denen es mit einer weitreichenden Bürgerbeteiligung gelungen ist, eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Das sind Verfahrensregelungen die angemessen und sinnvoll sind, im Interesse der Eigentümer und Anwohner.

 

 

 

Das führt mich zum zweiten Punkt Ihres Antrages, der aufzeigt, dass es gelingen muss eine umfassende Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, nur so kann Akzeptanz zu hohen Kosten erreicht werden. Denn die Höhe der Erschließungsbeiträge kann für den einzelnen Betroffenen ein großes Problem darstellen. Und das ist uns glaube ich allen klar. Insbesondere im ländlichen Raum kann die Höhe der Forderungen angesichts der gestiegenen Baukosten, bei geringeren Grundstückswerten den Einzelnen zur Verzweiflung treiben.

 

 

 

 

Deshalb kommt es auf ein sensibles Agieren der Kommunen an, braucht es erreichbare Zahlungsregelungen und eine umfassende Transparenz vor dem Bau, währenddessen und in der Abrechnung.

 

Rot/Rot hat in der vergangenen Wahlperiode auch die entsprechenden Stundungsregelungen zugunsten der Betroffenen verbessert.

 

Für uns steht fest, dass dieses Thema weiterhin nicht vom Tisch ist und einer umfassenden Erörterung bedarf und stimmen deshalb einer Überweisung Ihres Antrags zur Beratung in den Fachausschuss zu.