Rede zum Antrag der Freien Wähler zur Waldbrandbekämpfung
Auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Freien Wähler „Landkreise und Gemeinden ausgebrannt – Kosten für Waldbrandbekämpfung vom Land Brandenburg erstatten“ Drucksache 7/6386
Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar.
Meine Rede dokumentiere ich hier zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:
„2022 war ein schweres Jahr mit vielen Bränden und großen Herausforderungen für die Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Große Hitze und ein langer Dürresommer hatten viele Brände zur Folge. Hinzu kommen menschliches Fehlverhalten und teilweise sogar Brandstiftung. Solche Waldbrände werden aufgrund des Klimawandels immer wahrscheinlicher, und sie werden immer gefährlicher sowie schwieriger zu löschen und zu kontrollieren. Die große Munitionsbelastung in einem Teil unserer Wälder tut ein Übriges. Wir hatten mehr als 500 Waldbrände und fünf Großschadenslagen zu verzeichnen. Besonders sind die Brände um Beelitz und Treuenbrietzen sowie Jüterbog und in der Lieberoser Heide, Falkenberg und im Landkreis Oberhavel in Erinnerung geblieben.
Ich möchte die Chance nutzen, mich bei allen Kräften zu bedanken, die ihren Beitrag zur Brandbekämpfung geleistet haben. Die Waldbrandbekämpfung geht immer mit großen Belastungen für die Einsatzkräfte einher. Das Auftreten heißer und starker Feuerstürme, die die Feuer zusätzlich anfachten, führten bei den Einsatzkräften oft zu großer Erschöpfung.
Meine Damen und Herren, für die Bekämpfung der Waldbrände entstehen bei den betroffenen Städten und Gemeinden, aber auch den Landkreisen hohe Kosten, die bei schwieriger Finanzlage und möglicher mehrfacher Betroffenheit der Kommunen diese sehr stark belasten oder gar überfordern können. Die Freien Wähler schlagen nun vor, den Städten und Gemeinden die Kosten für die Löscheinsätze bei Waldbränden zu 80 % und den Landkreisen bei Großschadenslagen zu 50 % zu erstatten. Aus Sicht waldbrandbelasteter Kommunen ist das sicher eine nachvollziehbare Forderung. Aus unserer Sicht ist es jedoch sinnvoller, die Kommunen, die nun einmal Träger des Brandschutzes sind, vor allem dann zu unterstützen, wenn es zu großen Belastungen kommt. Eine pauschale Unterstützung bei jedem Waldbrandereignis halten wir für nicht zielführend. Was wir aber nachvollziehen können, ist der Wunsch nach einer verlässlichen Regelung zur Unterstützung der Kommunen. Wenn man nämlich in den Entwurf des Haushalts für die beiden kommenden Jahre schaut, stellt man fest, dass – entgegen aller Beteuerungen, wie wichtig die Unterstützung der Kommunen bei der Waldbrandbekämpfung ist – das Innenministerium genau diesen Bereich zusammenkürzt.
In § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes findet sich eine Regelung, die besagt, dass den kommunalen Aufgabenträgern bei der Bewältigung von Großschadensereignissen eine Kostenerstattung gewährt werden kann. Der zugehörige Titel im Haushalt wird nach dem Willen des Innenministeriums von ursprünglich – im Jahr 2021 – über 500 000 Euro über 200 000 Euro in diesem Jahr auf 50 000 Euro zusammengestrichen.
Wenn man dann noch in Rechnung stellt, dass der Mittelabfluss dieses Titels im Jahr 2021 gleich null war – und das, obwohl es auch im Jahr 2021 Großschadenslagen gab -, wird klar, dass die ursprünglich vom Haushaltsgesetzgeber beabsichtigte finanzielle Unterstützung der Kommunen bei Großschadenslagen so nicht erfolgt ist. Welche Gründe das hat, werden wir im Ausschuss erfragen. Allerdings sprechen die vom Ministerium für diesen Titel vorgesehenen Kürzungen dafür, dass eine solche Unterstützung seitens des Ministeriums gar nicht gewollt ist. Die gleiche Sprache wie diese Kürzung spricht die Kürzung der Mittel für die Waldbrandbekämpfung aus der Luft. Da gibt es eine Kürzung auf null.
Vor diesem Hintergrund wird der Wunsch nach einer klaren Regelung zur Unterstützung der Kommunen bei der Waldbrandbekämpfung, der aus dem Antrag der Freien Wähler spricht, auch verständlich. Ich erinnere mich gut, wie die Koalition sich für die Einstellung des Geldes in den Haushalt, das den Kommunen zugutekommen sollte, sich hier abgefeiert hat. Wenn der Minister jedoch trotz der vom Landtag eingeräumten Mittel und mehrerer Großschadenslagen in den vergangenen Jahren wie auch in diesem Jahr den Kommunen diese finanzielle Unterstützung nicht zukommen lässt und den Titel nun auf 50 000 Euro zusammenstreicht, besteht Handlungsbedarf.
Herr Stübgen, man las heute in der Zeitung, dass Sie dazu gesagt haben: Irgendwo mussten Sie ja sparen. Das Problem ist das Signal, das Sie damit aussenden: Sparen auf Kosten des Waldbrandschutzes und bei den Kommunen. Das ist ein Hohn gegenüber allen, die sich den Bränden entgegengestellt haben.
Liebe Abgeordnete der Koalition, wenn Sie sich hinsichtlich dessen, was Sie bei den Haushaltsverhandlungen hier groß verkündet haben, selbst ernst nehmen und zeigen wollen, dass es nicht nur ein Wahlkampfgag war, wird, Herr Noack, nicht nur ein Haushaltsantrag helfen, sondern dann müssen Sie klare Regelungen schaffen, sodass das Ministerium die Spielräume, die ihm vom Haushaltsgesetzgeber eingeräumt werden, endlich auch ausnutzt. Denn das hat es bisher nicht getan.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“