Rede zum Bericht der Datenschutzbeauftragten

Rede zum Bericht der Datenschutzbeauftragten

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat ihren Jahresbericht 2019 vorgelegt. Dazu lag dem Parlament außerdem die Stellungsnahme der Landesregierung vor.

Hier ist meine Rede als Video anzuschauen.

Ich stelle hier meine Rede, zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift zur Verfügung:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bei der Landesdatenschutzbeauftragten bedanken. Der Bericht zeigt auf, wie wichtig und vielschichtig die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und ihres Teams ist. Dem Bericht können wir zwei Schwerpunkte bei Datenschutzverstößen entnehmen, einerseits die privatwirtschaftlichen – das sind oft Probleme bei der Videoüberwachung und beim Umgang mit personenbezogenen Daten -, andererseits die behördlichen, das ist oftmals ein nicht sachgerechter Umgang mit personenbezogenen Daten, beispielsweise bei Einwendungen gegen die Kommunalwahl oder den Regionalplan, aber auch beim Aushang von Unterschriftenlisten in Schaukästen.
Damit wird deutlich, dass bei Behörden der kommunalen Ebene nicht immer die gebotene Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten vorhanden ist.
Gerade hier kann die akribische Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten nicht hoch genug gelobt werden, ist es doch besonders wichtig, dass staatliche Stellen die Regelungen des Datenschutzes beachten, nicht nur wegen der Vorbildfunktion, sondern auch, weil Bürgerinnen und Bürger erwarten können, dass der Staat besonders sensibel mit den Daten der Menschen umgeht.
Meine Damen und Herren! Beim Bericht hat uns politisch der Umgang von Polizei und Justiz mit der automatischen Kennzeichenfahndung am stärksten beschäftigt. Für die akribische Prüfung an dieser Stelle, das Aufzeigen fehlender Rechtsgrundlagen und das vehemente Einfordern von Änderungen in der Praxis gebührt der Landesdatenschutzbeauftragten besonderer Dank. Und ich weiß, dass viele von Ihnen das Thema am liebsten begraben würden. Das wird aber nicht gehen, ist doch immer noch nicht klar, wie es dazu kommen konnte, dass jahrelang ohne ausreichende Rechtsgrundlage Kennzeichen im Aufzeichnungsmodus des Systems erfasst und unendlich lange gespeichert wurden. Und es ist auch nicht klar, wer genau und warum im Innenministerium im Juni 2019 die Entscheidung getroffen hat, trotz Bedenken der eigenen Fachabteilung den Aufzeichnungsmodus nicht zu stoppen.
Unklar ist das übrigens auch, weil wir fast ein Jahr, nachdem wir Akteneinsicht beantragt haben, noch immer nicht die Akten des Justizministeriums haben, während uns die des Innenministeriums seit April vorliegen. Und, Frau Justizministerin, ich kann ankündigen: Wir wollen auch Ihre Rolle bei der Aufklärung dieser Vorgänge beleuchten, deswegen werden wir weiterhin an der Akteneinsicht festhalten. Und ich
kann Ihnen versprechen: Je länger Sie uns die Einsicht in die Akten verweigern, umso intensiver werden wir sie uns am Ende angucken.
Trotz dieser offenen Fragen sind wir jedoch froh, dass sich der neue Innenminister intensiv darum gekümmert hat, diesen von seinem Vorgänger und dessen Staatssekretär hinterlassenen Misthaufen zu beseitigen. Wir begrüßen sehr, dass nun auf ausreichende Rechtsgrundlagen geachtet wird, Daten nicht mehr unbegrenzt und
vollständig auf zentralen Servern gespeichert, sondern nach drei Monaten gelöscht und verfahrensbezogene Daten künftig nur noch bei den Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen – gespeichert werden.
Wir erwarten, dass die nun festgelegten Regeln konsequent umgesetzt werden, und ich kann versprechen, dass wir bei dem Thema sowohl im Justiz- als auch im Innenausschuss sehr genau hinschauen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“