Rede zum Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten

Rede zum Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten

Dem Landtag lag der Tätigkeitsbericht 2022 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht, Dagmar Hartge, und die Stellungnahme der Landesregierung dazu vor.

Meine Rede in der Debatte ist hier zu finden.

Meine Rede dokumentiere ich hier, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Zuallererst möchte ich Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte, verantwortungsvolle und manchmal auch mühselige Arbeit danken – und natürlich auch für die Vorlage der Berichte.

Wenn man diese Berichte liest, wird deutlich, welch riesige Fülle an Aktivitäten durch den Datenschutz tangiert wird – und wie wenig Sorgsamkeit und Sensibilität teilweise an den Tag gelegt wird. Wie auch schon in den Vorjahren bezieht sich ein großer Teil der Beschwerden an die Datenschutzbeauftragte auf Videoüberwachungen. Fast 250 Beschwerden bezogen sich auf diesen Bereich. Dabei spielen neben dem öffentlichen Raum auch sensibelste Bereiche wie eine Saunalandschaft oder auch der Vorraum einer Bank eine Rolle. Hier ist von den Unternehmen unbedingt mehr Sensibilität einzufordern.

Dass aber nicht nur Unternehmen betroffen sind, zeigt der Fall einer Flüchtlingsunterkunft, in der 120 Überwachungskameras installiert waren – das spielte ja auch medial schon eine Rolle. Nicht nur wurden öffentlich zugängliche Bereiche überwacht, einige Kameras waren auch auf Zimmertüren, den Spielplatz oder Zugänge zu sanitären Einrichtungen gerichtet. Zudem wurden die Aufnahmen nicht nur in Echtzeit durch den Sicherheitsdienst überwacht, sondern auch dauerhaft gespeichert und die Zugriffe nicht dokumentiert. Gespräche mit dem Landkreis führten zwar zu Verbesserungen, nicht alle Beanstandungen konnten jedoch bis zur Vorlage des Berichts abgestellt werden.

Allein dieses Beispiel zeigt, dass es auch im staatlichen Bereich teilweise zu eklatanten Verstößen kommt. Irritierend finde ich, dass in der – ohnehin sehr spärlichen – Stellungnahme der Landesregierung auf diesen Fall gar nicht eingegangen wird. Es handelt sich bei der Unterbringung von Geflüchteten um eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung, und dem MSGIV obliegt die Heimaufsicht. Es bleiben deshalb Fragen, inwiefern das MSGIV auf diesen Fall reagiert hat, beispielsweise durch Weisungen oder Hinweise an die Kommunen oder auch durch Anweisungen an die Heimaufsicht dahin gehend, bei der Kontrolle der Unterkünfte auch auf die Persönlichkeitsrechte der Geflüchteten betreffende Verstöße zu achten.

Meine Damen und Herren! Ein anderer Schwerpunkt der Arbeit der Datenschutzbeauftragten war erneut die Nachbereitung der Coronapandemie. Hier ist es in mehreren Fällen zum Missbrauch von Daten gekommen, die zur Kontaktnachverfolgung erhoben wurden. So haben Besucher eines Restaurants einen Newsletter zugesandt bekommen, der mit Mailadressen gefüttert wurde, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung erfasst wurden. Und ein Bäderbetrieb erfasste Daten, die nicht im Rahmen der Coronaschutzverordnung festgelegt waren, und musste deshalb ein Bußgeld zahlen.

Und einen dritten Bereich möchte ich hier erwähnen: Das ist der Bereich der Sicherheit moderner Kommunikationsmittel. Auch hier braucht es deutlich mehr Sensibilität und Sorgfalt. Ob nun ein Hackerangriff auf die Website eines Verbands der Gesundheitsbranche, unverschlüsselte Daten von Wasserzählern oder auch frei verfügbare Mitgliederdaten eines Anglervereins inklusive Adressen und Kontoverbindungen – all diese Fälle zeigen, dass es hier ein weites Feld gibt, das die Sicherheit personenbezogener Daten tangiert.

Meine Damen und Herren, da wäre noch etwas, das ich hier ansprechen möchte: Bei allen Danksagungen für den Bericht, die hier von allen Seiten kommen, bleibt die desolate Unterbringungssituation der Datenschutzbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen.

Diese Situation ist aus meiner und unserer Sicht schon lange nicht mehr angemessen. Die bisher seitens der Landesregierung vorgestellten Pläne und Zeiträume zur Verlagerung und Erweiterung der Dienststelle sind unzureichend. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat uns ihre Situation, die nicht gut für die Bediensteten und nicht gut für die Arbeit ist, nicht nur einmal geschildert. Hier muss es endlich eine deutliche Verbesserung der Situation geben, und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie hier endlich tätig wird.

Von der Koalition, meine Damen und Herren, erwarten wir neben den vielen warmen Worten hier im Plenum, dass sie ihren Einfluss bei der Regierung geltend macht, um bessere Arbeitsbedingungen für die Dienststelle der Landesdatenschutzbeauftragten zu erreichen. Das wäre – da bin ich mir sicher – sehr viel mehr Wertschätzung der Arbeit der Datenschutzbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als warme Worte und Danksagungen einmal im Jahr hier im Plenum. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“