Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Paritätsgesetzes

Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Paritätsgesetzes

Im Januar hat der Brandenburger Landtag das erste Paritégesetz Deutschlands beschlossen. Hier im Blog habe ich dazu berichtet. Nun hat die AfD einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Partitégesetzes eingebracht. Dieser wurde abgelehnt.

Meine Rede dazu ist hier dokumentiert:

„Am 31. Januar 2019 hat der Brandenburger Landtag mit den Stimmen von LINKER, SPD und Grünen das bundesweit erste Paritätsgesetz verabschiedet und damit Gleichstellungsgeschichte geschrieben. Andere Länder ziehen mittlerweile nach, in mehreren Landtagen werden Paritätsgesetze beraten und auch auf Bundesebene ist die Diskussion in Gang gekommen, wie gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten zu sichern ist.

Das muss der AfD nicht gefallen, in den damaligen Beratungen zum Paritätsgesetz ist hinreichend deutlich geworden, dass die AfD keinerlei Interesse daran hat, Frauen in der Politik stärker teilhaben zu lassen. Dass wir uns heute aber mit der Aufhebung des Gesetzes beschäftigen sollen grenzt an politischen Klamauk.

Deshalb, für die AfD zum Mitschreiben: Seit der Verabschiedung des Gesetzes haben sich weder die Mehrheiten in diesem Landtag geändert, noch sind irgendwelche neuen Argumente oder Tatsachen auf den Tisch gekommen sind, die eine Aufhebung der gerade erst verabschiedeten Regelungen rechtfertigen. Im Gegenteil, die Kommunalwahlen haben uns noch einmal eindringlich gezeigt, wie dringend notwendig Regelungen auch auf kommunaler Ebene sind. Nur 267 von 938 Mandatsträgern in den Kreistagen sind weiblich.

Dass die AfD Nachholbedarf hat, zeigt sich an den Ergebnissen, gerade mal 19 von 153 Mandatsträgern der AfD in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte sind weiblich. Dabei zeigt sich übrigens auch, dass verbindliche Regelungen sehr wohl helfen, bei Grünen und LINKEN liegt der Anteil der Frauen in den Kreistagen um die 50%. Es geht also, wenn man will und wenn man verbindliche Regelungen hat. In der letzten Plenarsitzung haben wir beschlossen, dass eine umfassende Analyse der Kommunalwahlen hinsichtlich der Geschlechterverteilung erarbeitet werden soll. Diese Ergebnisse werden wir gründlich auswerten und Schlussfolgerungen ziehen.

Obwohl also keine neuen Argumente und Tatsachen, die irgendwie zu einer Änderung der Positionen der Fraktionen zum Paritégesetz hätten führen können, aufgetaucht sind, und die AfD damit sicher weiß, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf abgelehnt werden wird, beantragt sie dennoch in der letzten Sitzungswoche dieses Landtages diese Gesetzesänderung. Wohlwissend – und so viel sollte auch die AfD nach knapp 5 Jahren im Parlament mitbekommen haben – wohlwissend, dass  ein geordnetes  parlamentarisches Verfahren mit Ausschussberatungen, Anhörung usw. zeitlich gar nicht mehr zu schaffen ist.

Wohlwissend übrigens auch, dass das Gesetz dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegt und man sicher davon ausgehen kann, dass das Gericht alle Argumente zur angeblichen Verfassungswidrigkeit prüfen wird. Wenn das Gesetz also so verfassungswidrig ist, wie die AfD behauptet, besteht gar kein Anlass zur Sorge, dann wird das Gericht dieses Gesetz eh kassieren.

Es gibt also keine neuen Argumente, die Mehrheiten haben sich nicht geändert, ein geordnetes Verfahren ist nicht mehr möglich und eine verfassungsrechtliche Prüfung findet durch das Landesverfassungsgericht statt. Alles Gründe, die gegen das Einbringen dieses Gesetzentwurfs zur Aufhebung des Paritätsgesetzes sprächen. Zumindest wenn es um seriöse parlamentarische Arbeit ginge.

Worum geht es der AfD also? Klamauk und Wahlkampf. Dass gerade Sie sich hier zur einzig wahren Hüterin des Rechtsstaats aufspielen, entbehrt tatsächlich nicht einer gewissen Komik. Hinzu kommt noch ein bisschen bedienen des Weltbilds, dass der weiße Mann naturgegebene Privilegien hat, die ihm weder Minderheiten noch Frauen streitig machen dürfen. Das kommt alles gut bei der Klientel der AfD. Da liegt es nahe, das Thema hier noch mal hochzuziehen.

Aber, und damit will ich schließen, mag sein, dass Ihre Klientel das super findet. Wir werden weiter für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik und der Gesellschaft streiten und deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.“