Rede zum Gesetzentwurf des E-Government-Gesetzes

Rede zum Gesetzentwurf des E-Government-Gesetzes

Der Landtag verabschiedet die von der Landesregierung eingebrachte „Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes“ in zweiter Lesung.

Zur Debatte geht es hier.

Meine Rede dokumentiere ich hier, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass mir jetzt nicht angekreidet wird, dass ich mit Zetteln hier vorne stehe.

Zum Gesetz: Laut Koalitionsvertrag – ich habe es nachgelesen – wird „die Koalition […] mit einem Open-Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen.“ Ein solcher Gesetzentwurf ist mir bis heute nicht bekannt – denn in den vergangenen vier Jahren wurde keiner vorgelegt. Ich vermute, es wird in dieser Wahlperiode auch keiner mehr kommen.

Diese Leerstelle soll wohl zumindest zum Teil mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes gefüllt werden. Damit sollen effizientere Strukturen in der Landesverwaltung geschaffen werden, „um die für die elektronische Bereitstellung und freie Nutzung von Verwaltungsdaten prognostizierten wirtschaftlichen Wachstumspotenziale stärker zu erschließen“ – so der Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren von der Koalition, seien Sie ehrlich: Der richtig große Wurf im Sinne des Koalitionsvertrages ist es nicht geworden. Es ist die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalition, würde ich sagen. Es sind vergleichsweise schwache Regelungen, die auch noch spät in Kraft treten. Das hat die Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss am 10. Januar deutlich gezeigt. Dabei gibt es mit der Open-Data-Strategie ein Papier, das viele weiterführende Punkte wie die Etablierung einer offenen Verwaltungsstruktur oder auch die Berücksichtigung von Open-Data-Prinzipien benennt.

Diese Punkte sind sinnvoll, müssen aber in Gesetzes- oder Verordnungsform gegossen werden. Das geschieht im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Dabei – das haben wir in der Anhörung erfahren – sind Investitionen in offene Daten Investitionen in die allgemeine Infrastruktur, da vor allem die Verwaltung selbst von Open Data profitieren kann, wenn man das Öffnen von Datenbeständen als Nebenprodukt einer nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung und der Automatisierung von Prozessen begreift.

Das Gesetz verfolgt nun verschiedene sehr positive Ziele. So sollen Ziele des Informationszugangsrechts und des Akteneinsichts- und Informationsgesetzes mit Open Data verbunden werden. Dabei ist es allerdings unzureichend, dass es in Bezug auf Open Data keine Pflicht im Gesetz gibt. Haushaltsmittel sind auch nicht vorgesehen.

Es bleibt also bei der Freiwilligkeit für die Behörden, die sich in den vergangenen Jahren nicht wirklich bewegt haben. Insofern bleibt zu hoffen, dass zumindest die geplante Einführung einer Informations- und Beratungsstelle, die die Behörden bei Fragen rund um das Thema Open Data im Land Brandenburg unterstützen soll, erfolgreich sein wird. Zu wünschen wäre es allemal.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht. Wir hätten uns aber sehr, sehr viel mehr gewünscht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“