Rede zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs
Der Landtag hat den Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2019 und zur Haushaltsrechnung der Finanzministerin 2019 debattiert.
Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar.
Das Skript meiner Rede stelle ich hier ebenfalls zur Verfügung:
„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich auch in diesem Jahr intensiv mit den Prüfungsfeststellungen und Kritikpunkten des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht 2021 auseinandergesetzt.
Dass dies nicht nur in der Blase „Landtag“ erfolgt, hat der Prüfbericht zu den Haftungsfreistellungen für Altlasten für zu DDR-Zeiten verursachte Umweltschäden gezeigt. Regelmäßig werden nur ein Drittel der jährlich rund 50 Mio. Euro eingeplanten Mittel zweckentsprechend eingesetzt und die übrigen Mittel für andere Zwecke wie für Grundstückskäufe, Baumaßnahmen oder IT-Ausstattung verwendet oder im Fall der Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe, gar nicht erst ausgegeben.
Dieses jahrelange Vorgehen des zuständigen Umweltressorts hat nun sogar den Verein für Natur und Landschaft Brandenburg auf den Plan gerufen. Dieser hat Medienberichten zu Folge den in der vergangenen Legislatur zuständigen Minister wegen Haushaltsuntreue angezeigt.
Wenn man die diesbezüglichen Prüfungsfeststellungen liest, kann man schon den Eindruck gewinnen, dass das Umweltministerium bewusst auf Ausgaben für die Sanierung von DDR-Altlasten verzichtet hat, um die Mittel anderweitig zur Verfügung zu haben.
Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage Phenolblase bei Erkner meines Kollegen Thomas Domres teilt der aktuelle Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz auf die Frage 5 in der Drucksache 7/5367 mit, dass die Sanierung technisch nicht möglich sei. Kurz danach teilt er aber auch mit, dass sie nicht mit verhältnismäßigen Kosten machbar sei – ja was denn nun? Nicht möglich oder zu teuer? Angesichts von hohen zweistelligen Millionenbeträgen, die im Lauf der Jahre bei den Haftungsfreistellungen nicht ausgegeben wurden, kann man sich natürlich fragen, ob die Sanierung mit diesen Mitteln nicht doch möglich gewesen wäre.
Ohne aber die Anzeige irgendwie bewerten zu wollen, zeigt es doch, dass die Prüfberichte des LRH auch außerhalb des Parlamentes wahrgenommen werden. Und dies ist auch gut so!
Und auch auf den 2. Prüfbericht des Landesrechnungshofs, der das Umweltministerium betrifft, möchte ich kurz eingehen. Bei den drei geprüften Gewässerunterhaltungsverbänden hat dieser auch dort, wie schon bereits in anderen Prüfungen in den Vorjahrenich erinnere an den Landesforst, feststellen müssen, dass das im Brandenburgischen Vergabegesetz gesetzlich geregelte Mindestentgelt nicht eingehalten worden ist. Dass es diesbezüglich auch bei den Gewässerunterhaltungsverbänden zu Beanstandungen kam, ist für meine Fraktion in keiner Weise zu tolerieren und zu rechtfertigen. Umso unverständlicher ist dies, da das Ministerium die Gewässerunterhaltungsverbände als mittelbaren Teil der Landesverwaltung ansieht. Damit ist es für uns zwingend, dass die Gewässerunterhaltungsverbände bei ihren Vergaben das Brandenburgische Vergabegesetz anwenden und die Zahlung des Mindestentgeltes von aktuell 13,00 Euro pro Stunde auch sicherstellen müssen.
Auch diese Prüfungsfeststellung des Rechnungshofs zeigt leider, wie fährlässig und zum Nachteil der Betroffenen die Brandenburgische Landesregierung mit der Anwendung des 13,00 Euro Mindestgeltes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen umgeht. An dieser Stelle möchte ich erinnern, dass meine Fraktion im Januar den Antrag „Zentrale Kontrollgruppe zur Unterstützung der Landesverwaltung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einrichten“ hier ins Plenum eingebracht hat. Sie meine Damen und Herren von der Koalition lehnten damals unseren Antrag ab, weil sie u.a. keinen Bedarf erkannten. Wie falsch sie mit ihrer damaligen Einschätzung lagen, zeigt leider auch dieser Prüfbericht des Rechnungshofs.
Ausdrücklich loben möchte ich den Landesrechnungshof für seinen Prüfbericht zum Zustand der Landesbrücken im Straßennetz. Hat er doch wichtige Anregungen und Hinweise zur Verbesserung des Bauerhaltungsmanagements im Landesbetrieb für Straßenwesen ergeben. Vor dem Hintergrund, dass ein großer Anteil der Brücken älter als 30 Jahre ist, wird die Brückenerhaltung auch in den kommenden Jahren eine hohe Bedeutung haben. Von insgesamt 749 Landesbrücken müssen 37 Prozent bis 2030 instandgesetzt oder erneuert werden.
Abschließend möchte ich mich neben dem Dank an den Landesrechnungshof diesmal auch ausdrücklich bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Haushaltskontrolle bedanken, dass sie dem ein oder anderen Änderungsantrag von mir zu ihren Beschlussempfehlungen gefolgt sind. Konstruktive und zielführende Vorschläge einer Vertreterin oder Vertreters der demokratischen Opposition zu übernehmen, ist ja leider äußerst selten hier im Parlament.“