Rede zum Antrag der AfD zum Verbot der Roten Hilfe

Rede zum Antrag der AfD zum Verbot der Roten Hilfe

Die AfD hat einen Antrag zum Verbot des Vereins Rote Hilfe e.V. vorgelegt.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar. Außetdem habe ich in der Debatte eine Kurzintervention gemacht. Auch diese ist als Video verfügbar.

Das Skript meiner Rede dokumentiere ich ier ebenfalls:

„Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, das ist jetzt der vierte Antrag zum Thema Antifa. Erst wollten Sie, dass der Landtag sich von der Antifa distanziert. Das hat der Landtag abgelehnt. Dann wollten Sie das Symbol der Antifaschistischen Aktion verbieten. Das hat der Landtag abgelehnt. Dann wollten Sie die Antifaschistische Aktion – in Klammern: Antifa – verbieten. Auch das hat der Landtag abgelehnt. Und nun also die Rote Hilfe. Auch diesen Antrag wird der Landtag ablehnen

Aber, meine Damen und Herren, das wussten Sie schon vorher. Und eigentlich haben Sie den Antrag auch nicht gestellt, weil Sie glauben, irgendjemand in diesem Hause außerhalb der AfD-Fraktion würde dem zustimmen. Sie verfolgen mit Ihrem Antrag erneut genau ein Ziel: Sie wollen politische Gegner markieren, diffamieren und letztlich politisch eliminieren. Das kennen wir mittlerweile aus mehr als hundert Anfragen und diversen Anträgen; das ist also nichts Neues.

Und ehrlich gesagt, könnte man schon nach Ihrem ersten Satz aufhören zu lesen, weil er nachweislich eine Falschaussage enthält. Sie behaupten – erneut – der Linksextremismus wäre nach dem islamischen Terrorismus die größte Gefahr für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien und den Staat und seine Institutionen. Sie wissen, dass das blanker Unsinn ist. Mehr als 300 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 zeigen deutlich, woher die Gefahr im Land kommt. Aber das passt nicht ins Weltbild, ich weiß.

Sie wollen also die Rote Hilfe, verbieten einschließlich aller Untergruppen und deren Kennzeichen und zwar bundesweit.

Als Begründung für die Gefährlichkeit müssen dann allgemeine Ausführungen zum Thema Linksextremismus aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes herhalten. Sie haben offenbar keine vorwerfbaren Erkenntnisse aus dem Bereich des Landes Brandenburg , die einen solch gravierenden Schritt rechtfertigen würden.

Die Forderung nach einem solchen Verbot ist nicht neu.

Und deshalb zitiere ich hier die Erklärung von Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V zur Forderung nach einer Prüfung des Verbotes der Roten Hilfe e.V. im Bundestag 2018.

Zitat: „Dieser neuerliche Angriff auf unseren Verein ist purer Populismus. Die Rote Hilfe e.V. ist seit vielen Jahren Teil der politischen Landschaft in der BRD. Wir sind unbequem, weil wir politische Justiz gegen Linke thematisieren und gegen Polizeigewalt eintreten, die es ja angeblich nicht geben soll. (…) Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. (…) Unsere Mitgliedschaft wächst zum einen, weil viele Menschen zurecht besorgt sind angesichts der staatlichen Repression wie anlässlich des G20-Gipfels oder dem starken gesellschaftlichen Rechtstrend. Zum anderen, weil es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für eine breit gefächerte Solidaritätsarbeit bei uns gibt.“ Zitat Ende.

Und ich möchte ergänzen: Die Rote Hilfe ist keine geschlossene Terrorzelle, die Straftaten plant und begeht. Sie ist als Verein mit mehr als 11.000 Mitgliedern organisiert.

Und sie leistet einen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat, indem sie Angeklagten durch Prozesskostenhilfe ermöglicht, sich angemessen zu verteidigen. Und das Ganze auch in schwierigen gesellschaftlichen Lagen und Stimmungen. Dabei kann man heute schnell ein Linke*r Straftäter*in werden. Oder man wird zu Unrecht von einer Verfassungsschutzbehörde als Linksextremist eingestuft.

Dabei sind die Folgen sind für die Betroffenen erheblich. Entweder weil diese Menschen keine Anstellung erhalten und die Gerichte sind beim Strafmaß auch nicht besonders zimperlich. Bsp.:  Nach dem G20-Gipfel in Hamburg wurde ein Mann unter anderem wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er bei seiner Festnahme die Embryonalhaltung eingenommen hatte. Wohlgemerkt Haftstrafe.

Warum die rote Hilfe wichtig ist und war konnte man übrigens heute bei der Mahnwache der Betroffenen-Initiativgruppen gegen „Radikalenerlass“ sehen, der vor 50 Jahren erlassen worden war. Auch damals war die Rote Hilfe auf der Seite der Betroffenen aktiv.

Und zum Abschluss: Eine Vorgängerorganisation der Roten Hilfe, die übrigens vor 100 Jahren gegründet worden ist, wurde schon einmal verboten: Das war 1933. Ich sagte es bereits schon einmal: Jeder sucht sich die Tradition, die zu ihm passt. Wir lehnen ab.“