Rede zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs
Der Landesrechnungshof hat seinen Jahresbericht 2019 vorgelegt. Im Haushaltskontrollausschuss wurde dieser intensiv beraten. Im Plenum nun wurde der Rechnungshofbericht inkl. der Beschlussempfehlungen des Ausschusses dazu abschließend behandelt.
Meine Rede dazu findet sich hier als Video.
Mein Redebeitrag ist hier auch textlich dokumentiert, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:
„Zu Beginn möchte ich mich dem Dank an den Landesrechnungshof anschließen. Anhand der Prüfungsfeststellungen werden mögliche Fehlentwicklungen in der Haushaltswirtschaft geprüft und auch abgestellt.
Dieser Blick von außen ist unbedingt notwendig und hilft letztlich, dass Verwaltungen ihre Abläufe hinterfragen und effizienter gestalten können. Ob eine 3-Minuten-Debatte dieser Bedeutung gerecht wird, sei einmal dahingestellt.
Meine Damen und Herren, am bemerkenswertesten im diesjährigen Bericht des Rechnungshofes war für mich, dass der Rechnungshof die Kreditaufnahme in Höhe von 1 Milliarde Euro aus dem Dezember 2019 für die Einrichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds“ für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Noch bemerkenswerter war allerdings, dass in der vorliegenden Beschlussempfehlung – eingereicht von zwei Koalitionsabgeordneten – genau diese Feststellung geteilt und damit das Prestigeprojekt der Kenia-Koalition verfassungsrechtlich fast versenkt wurde. Aber eben nur fast; denn gerade noch rechtzeitig haben dann drei Koalitionsabgeordnete einen Änderungsantrag als Tischvorlage eingebracht und damit den ursprünglichen Entwurf entschärft. Ich gratuliere der Koalition, dass anscheinend doch noch irgendjemand das gelesen hat,
was in der Sitzung vorgelegt wurde.
Jetzt könnte man sagen: Okay, jedem rutscht mal etwas durch. Aber es ging so weiter, und so folgte die Beschlussempfehlung zum Prüfbericht „Kommunales Infrastrukturprogramm“ des Landes Brandenburg – geschrieben und eingebracht von drei Koalitionsabgeordneten. Nach der Intervention des Finanzministeriums brachten die gleichen drei Koalitionsabgeordneten kurzfristig einen Änderungsantrag zur eigenen Beschlussempfehlung ein. Blöd nur, dass sie auf Nachfrage die Änderungswünsche nicht begründen konnten. Die Begründungen standen
wahrscheinlich nicht auf dem Sprechzettel des Ministeriums.
Meine Damen und Herren, der Höhepunkt war allerdings die Beschlussempfehlung zum Prüfbericht „Nachhaltige Bewirtschaftung der Straßenmeistereien im Landesbetrieb Straßenwesen“. In diesem forderte ein Abgeordneter der Koalition das Infrastrukturministerium auf, alle Landesstraßen zu bilanzieren, um diese dann dem Vermögen des Landesbetriebs für Straßenwesen zuzuordnen. Ich weiß nicht, ob
besagter Koalitionsabgeordneter verstanden hat, was er dort unterschrieben hat. Aber ich würde schätzen, dass diese Forderung 4 000 Kilometer Landesstraßen, 100 Mitarbeiter und eine Bearbeitungsdauer von vier Jahren bedeuten würde, und zwar ohne einen Hauch mehr Steuerungsmöglichkeiten und ohne, dass dadurch auch nur eine einzige Straße saniert würde. Man muss wohl froh sein, dass das Ministerium diesen Unsinn noch bemerkt hat und es auch hier einen kurzfristigen Änderungsantrag von drei Koalitionsabgeordneten gab.
Ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der Koalition, ich arbeite seit über sechs Jahren in diesem Ausschuss und habe dort noch nie eine solch unterirdische Performance der Koalitionsparteien erlebt. Das als mittelmäßig zu bezeichnen wäre tatsächlich ein unverdientes Kompliment. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Ausschussmitglieder, die Sie dorthin entsenden, wenigstens darum zu bitten, die eigenen Vorlagen vor dem Einreichen dem Akt verstehenden Lesens zu unterziehen.
Meine Damen und Herren, auch hier noch einmal der Hinweis, den ich bereits im Ausschuss gab: Das Parlament und jeder einzelne Abgeordnete haben die Funktion, die Regierung zu kontrollieren. Kontrollieren heißt kontrollieren und nicht Kuschen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie künftig zumindest versuchen würden, den Eindruck zu erwecken, Ihre Änderungsanträge kämen von Ihnen selbst und nicht direkt aus dem
zuständigen Ministerium. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“