Rede zur Aktuellen Stunde zu den Konsequenzen aus dem Medikamenten-Skandal um die Firma Lunapharm
Bereits gestern hatte der Landtag anhand mehrerer Anträge über die Schlussfolgerungen aus dem Medikamenten-Skandal um die Firma Lunapharm gesprochen. Heute fand dazu eine Aktuelle Stunde, von der AfD beantragt, statt. Seit gestern liegt der Abschlussbericht der durch das MASGF eingerichteten Taskforce vor.
Die Rede ist als Video bei Youtube verfügbar.
Ich stelle hier das Skript meiber Rede zur Verfügung, in der ich mich vor allem mit diesem Abschlussbericht auseinandergesetzt habe:
„Ursprünglich habe ich ja überlegt, was wir eigentlich in dieser aktuellen Stunde heute noch besprechen wollen, wo wir doch gerade gestern sehr ausführlich über die Konsequenzen des Lunapharm-Skandals gesprochen haben. Da wir gestern aber den Abschlussbericht der Taskforce zugeleitet bekommen haben, hat das Thema der Aktuellen Stunde doch noch einmal an Aktualität gewonnen.
Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern der Taskforce herzlich für ihre Arbeit zu danken. Die Mitglieder haben es geschafft, uns innerhalb kürzester Zeit einen Bericht vorzulegen, der die Defizite des Verwaltungshandelns in Brandenburg ebenso beschreibt wie die problematischen Rahmenbedingungen, die die kriminellen Netzwerke wie das rund um Lunapharm begünstigen. Es geht eben nicht nur um Personen, denen man die Schuld geben kann, es geht um strukturelle Defizite, die es aufzuarbeiten und zu verändern gilt. Deshalb bin ich sicher, dass dieser Bericht nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit Beachtung finden wird.
Zu den Defiziten in der Personalplanung und -entwicklung und im Bereich der Aktenführung und Kommunikation haben wir hier gestern schon ausführlich geredet. Und ich bin sehr froh, dass die Ministerin in ihrer Rede gestern klar gemacht hat, dass die Schlussfolgerungen, die im Bericht für das Verwaltungshandeln gezogen werden, sehr genau geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt werden. Als Parlament haben wir hier bereits unseren Beitrag geleistet, indem wir 12 neue Stellen für den Bereich der Arzneimittelaufsicht geschaffen haben. Ich denke, damit ist ein guter Teil der Defizite die bisher bestanden, aufzufangen. Vor der Ministerin liegt nun ein gutes Stück Arbeit und ich denke, ich spreche im Namen der meisten Abgeordneten, wenn ich hier sage, dass wir als Parlament die Ministerin aktiv bei der Aufklärung und der Umsetzung der von der Taskforce vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen unterstützen werden.
Gleichzeitig wird es unsere Aufgabe als Parlament sein, uns auch in anderen Ministerien die Aufsichtsstrukturen anzuschauen und zu prüfen, ob ihre Leistungsfähigkeit im notwendigen Maß gegeben ist. Deshalb hat meine Fraktion den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses gebeten, an den Landesrechnungshof heranzutreten, ob dieser die im Taskforce-Bericht erwähnte Mitteilung des Landesrechnungshofs zur Grundsatzprüfung der Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht in verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung dem Ausschuss zur Verfügung stellen kann. Jetzt, wo wir in einem Bereich von solch eklatanten Defiziten Kenntnis erlangt haben, ist es unsere Pflicht als Parlament, sehr genau hinzuschauen, ob es auch in anderen Bereichen Probleme gibt. Dort wo der Gesetzgeber eine Fach- und Rechtsaufsicht vorsieht, sind fast immer sensible Bereiche betroffen und es muss auch eine Schlussfolgerung für uns sein, zu prüfen und sicherzustellen, dass diese auch wirklich funktioniert.
Das kann dann übrigens auch bedeuten, dass wir auch bei anderen Aufsichtsstrukturen bei der personellen Ausstattung nachsteuern müssen, aber ich denke, die Ereignisse über die wir hier gerade reden haben gezeigt, dass es ein Sparen an der falschen Stelle wäre, hier nicht zu reagieren, wenn es Defizite gibt.
Der Bericht der Taskforce gibt uns aber auch einen Fingerzeig, wo gesetzliche Regelungen kriminelle Strukturen im Bereich des Arzneimittelvertriebs begünstigen. Über die Notwendigkeit der Abschaffung der Reimportquote, die im Kern besagt, dass Apotheken 5% ihres Umsatzes an Fertigarzneimitteln mit Reimporten bestreiten müssen, sind wir hier im Haus wertgehend einig. Die Begründung dafür ist im Bericht klar nachzulesen: Dort heißt es kurzgefasst, dass diese Quote nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugt, sondern vor allem die Patientensicherheit wegen langen, grenzüberschreitenden und intransparenten Lieferketten gefährdet und das Risiko für das Einschleusen qualitativ minderwertiger, gestohlener und gefälschter Medikamente erhöht.
Die Verfasser des Taskforce-Berichts machen auf ein weiteres Problem aufmerksam: Das des Parallelvertriebs. Hier geht es kurzgefasst darum, dass an den Mitvertrieb von Arzneimitteln, die zentral in der EU zugelassen sind, geringere Anforderungen gestellt werden als in den Parallelimport, da die Zulassung für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt. Dadurch entsteht ein Risiko vor allem, weil die Bezugsquellen intransparent sind und auch hier lange Lieferketten nur schwer durch die Überwachungsbehörden zu überprüfen sind. Die Verfasser des Berichts kommen denn auch zu der Empfehlung, den Parallelvertrieb von Arzneimitteln in der EU zu verbieten. Das ist nicht allein in Deutschland zu klären, jedoch ist es wichtig, diesen Aspekt in die politische Debatte auf Bundes- und EU-Ebene einzubringen.
Meine Ausführung zeigen: Es gibt viel zu tun für die neue Hausspitze des MASGF aber auch für uns als Parlament. Ich bin mir sicher, dass wir nicht zum letzten Mal über dieses Thema gesprochen haben und ich hoffe, dass wir dies in aller Ernsthaftigkeit und Sorgfalt tun und vor allem nicht vergessen, worum es wirklich geht, um die Patienteninteressen.“