Rede zur Einführung einer Integrationspauschale

Heute fand im Landtag die zweite Lesung zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes zur Schaffung einer Integrationspauschale, die das Land an die Kommunen auszahlt, auf der Tagesordnung. Das Gesetz wurde in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung beschlossen.

Meine Rede als Video gibt es hier.

 

Das Skript der Rede ist hier doskumentiert:

„Das Landesaufnahmegesetz das wir im März 2016 auf den Weg gebracht haben, war ein Meilenstein hin zu einer verbesserten Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Brandenburg. Wir haben damit in einer Zeit, wo sehr viele Menschen zu uns kamen und wo andere Bundesländer die Standards abgesenkt haben, die Unterbringung  verbessert und die gesundheitliche Versorgung auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben die elektronische Gesundheitskarte eingeführt, die bis auf Märkisch Oderland mittlerweile alle Landkreise und kreisfreien Städte nutzen – und ich hoffe, auch Märkisch Oderland geht endlich diesen Weg und sperrt sich nicht weiter gegen dieses diskriminierungsarme und vor allem für alle Seiten weniger aufwändige Instrument .

Vor allem aber war es die Struktur der Migrationssozialarbeit, die die Versorgung und Betreuung Geflüchteter in Brandenburg  deutlich verbessert hat. Diese sucht bundesweit ihres Gleichen.

Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare Struktur mit dieser Dichte hauptamtlicher Migrationssozialarbeiter*innen wie Brandenburg geschaffen. Das machen wir vor allem, weil wir wollen, dass die zu uns gekommenen Menschen die Chance haben, sich schnell und effektiv in die Gesellschaft zu integrieren und dabei die notwendige Hilfestellung erhalten. Die Integrationspauschale ist ein weiterer Baustein zu dieser guten Ausstattung der Integrationsarbeit in Brandenburg.

Einziger Regelungsinhalt des nun zu verabschiedenden Gesetzes ist, für zunächst zwei Jahre, die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Integration der aufgenommenen Flüchtlinge durch eine kommunale Integrationspauschale in Höhe von 300 Euro pro Person zu unterstützen. Dabei werden sowohl diejenigen, die noch dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, als auch diejenigen, die seit maximal drei Jahren als Flüchtlinge anerkannt sind bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, berücksichtigt.

Für eine zusätzliche Unterstützung bei der Integration vor Ort in Form einer kommunalen Integrationspauschale fehlte bisher jedoch die gesetzliche Grundlage, die wir hier schaffen wollen.  Die Kommunen haben eine solche Pauschale schon lange gefordert und sie werden sich erinnern, dass dieser Vorschlag durch Kommunen aus Südbrandenburg an uns herangetragen wurde. Als Koalitionsfraktionen haben wir diesen Impuls gern aufgenommen und den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Wichtig war und ist uns, dass das Instrument durch die Kommunen im Rahmen der Integrationsarbeit für ihre vor Ort vorliegenden Bedarfe frei eingesetzt werden kann. Wir wissen, dass die Strukturen im Land unterschiedlich sind und wir wollen die Verwendung nicht eingrenzen. Damit sind vielseitige Verwendungsmöglichkeiten denkbar, bspw. für die Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, für Sprachmittler oder bei der Schaffung eines Begegnungsraums.

Verbunden mit der Migrationssozialarbeit, wo wir im vergangenen Jahr noch einmal zusätzliche Stellen für die Beratung und Betreuung bereits anerkannter Flüchtlinge zusätzlich geschaffen werden, sind die Kommunen in Brandenburg damit in der Lage, die anstehende Integrationsarbeit zu leisten.

Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass das Instrument der Integrationspauschale von allen Seiten begrüßt wird. Kritisiert wurde vor allem, dass dieses Instrument erst einmal nur für zwei Jahre gelten soll.

Das verstehe ich, allerdings steht im kommenden Jahr die Evaluation des Landesaufnahmegesetzes an. In diesem Zusammenhang werden alle Kostenregelungen des Landesaufnahmegesetzes überprüft, sowohl hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit als auch hinsichtlich ihrer Höhe. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, wie die Integrationspauschale eingesetzt wurde. Der künftige Landtag kann dann über eine Verstetigung, die ich persönlich sehr begrüßen würde, entscheiden.

Gleichzeitig gab es in der Anhörung den Wunsch, das Geld nicht nur an die Landkreise auszureichen, sondern das Signal zu senden, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die einen großen Teil der Integrationsarbeit leisten, ebenfalls von der Pauschale partizipieren können. Dem wurde im Ausschuss mit der vorliegenden Beschlussempfehlung ebenso Rechnung getragen wie dem Wunsch nach einer Berichtspflicht über die Mittelverwendung  für die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ich freue mich, dass wir diese wichtige Verbesserung heute auf den Weg bringen und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses.“