Will der Landrat nicht mehr Landrat sein?
Sehr seltsam. Landrat Dr. Burkhard Schröder kandidiert also bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 für den Kreistag, durften wir der Presse entnehmen. Nun, kann man sagen, das ist sein gutes Recht. Natürlich ist es das. Nur schauen wir doch einmal etwas tiefer. Nach Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist der Landrat qua Amt Mitglied des Kreistages. Zweimal Mitglied, also einmal qua Amt und einmal qua Wahl durch die BürgerInnen geht nicht, ist ja nur eine Person.
Was sagt uns dann aber eine Kandidatur des Landrats für den Kreistag? Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Der Landrat will nicht mehr Landrat sein. Das hieße, er will sich durch die BürgerInnen in den Kreistag wählen lassen und gibt bei Annahme dieses Mandats seinen Job als Landrat auf. Oder
2. er hat gar nicht vor, das Kreistagsmandat anzunehmen sondern versucht durch seine Bekanntheit mehr Stimmen für seine Partei, die SPD, zu gewinnen. Das könnte man dann auch getrost Wählerverarsche nennen.
Da wir unserem Landrat natürlich soetwas niemals zutrauen würden, warten wir dann mal gespannt auf die Erklärung nach dem 25. Mai, dass das Havelland einen neuen Landrat sucht 🙂