Bericht zur 29. Sitzung des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses am 2. Juli 2018 – Der talentierte Herr Meyer-Plath

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Sitzungsbericht aus Sicht der LINKEN Fraktion erschienen. Die Texte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet und sollen natürlich hier nicht vorenthalten werden.

29. Sitzung am 2. Juli 2018 – Der talentierte Herr Meyer-Plath

In der 29. Sitzung am 2. Juli 2018 kamen durch drei Beamte der JVA Brandenburg an der Havel noch nicht bekannte Details zur unerhörten „Quellenführung“ des dort inhaftierten Carsten Szczepanski ans Licht. Zur Vernehmung zweier Staatsschutzbeamter in Begleitung des Rechtsanwaltes und Ex-Fernsehmoderators Butz Peters kam es auf unsere Initiative hin nicht. Die Vernehmung der ehemaligen Staatsanwältin Hemmersbach verlief enttäuschend.

 

Zeuge Zientek: Mängel trotz vollem Einsatz

Der Zeuge Zientek war in den 1990ern als Bereichsleiter für „Sicherheit und Ordnung“ im geschlossenen und im offenen Vollzug eingesetzt. Haftraumkontrollen seien in wöchentlichem Rhythmus durchgeführt worden, bei manchen Gefangenen habe es aber auch zwei bis drei Durchsuchungen pro Woche gegeben. Gefunden worden seien oft Telefone, Drogen und pornographisches Material. Er erinnere sich auch an einen Ministerialerlass, nach dessen Erscheinen festgelegt wurde, dass vermehrt Tiefenkontrollen der Zellen rechtsextremer Gefangener durchzuführen seien. Das angedachte Pensum sei damals aber personell nicht zu schaffen gewesen.

Er selbst habe im Beruf immer „150 Prozent“ gegeben. Ihm seien die Kontrollen von den Gefangenen auch immer persönlich angelastet worden. Einmal habe es deswegen eine Bedrohungssituation gegeben, wegen der sogar das SEK der Polizei eingeschaltet worden sei. Es hieß, dass eine Gefangener der JVA angeordnet habe, ihm die Kniescheiben brechen zu lassen. Kurz vor Ausführung eines entsprechenden Anschlages sei der potentielle Attentäter jedoch in Berlin verhaftet worden. Es hieß auch, der habe sich selbst angezeigt.

Auf Aktenvorhalt erinnerte der Zeuge den Gefangenen Mike Danowsky als einen herausragenden inhaftierten Neonazi. Es seien bei einer Postkontrolle einmal Aufkleber mit der Beschriftung „Gauleiter“ gefunden worden. Von Danowsky und dem gleichzeitig Inhaftierten Szczepanski fühlte sich der Zeuge damals bedroht. Es hätten einmal in einem grauen Wartburg vier „Glatzen“ vor seiner Wohnung gestanden, als er mit seinem Hund Gassi ging. Während Danowsky ganz klar eine Führungsrolle gespielt habe, sei Szczepanski aber im Hintergrund und wenig auffällig geblieben.

Bei  Haftraumkontrollen konnten häufig auch Fanzines und rechte Zeitschriften sichergestellt werden, vor allem die HNG-Nachrichten. Letzere seien immer eingezogen worden und das nicht nur wegen des volksverhetzenden Inhalts. Darin seien zur Einschüchterung mitunter auch Adressen von JVA-Bediensteten veröffentlicht worden. Zumeist hätten es die Zeitschriften aber nicht durch die Postkontrolle geschafft, welche nach Zienteks Angaben gründlich gewesen sei. Dass es Anweisungen gab, Fanzines für bestimmte Gefangene durchzuwinken, könne er nicht erinnern.

An den Skandal um die Herstellung des rechten Fanzines „Der weiße Wolf“ in der JVA habe er nur vage Erinnerungen. Auf Aktenvorhalt, dass er im Dezember 1996 eine Befragung der möglichen – wie wir mittlerweile ermittelt haben, auch tatsächlichen – Produzenten Maik Fischer und Jens Zugehör durchgeführt hat, könne er keine Angaben machen. Dass der Zeuge B., welcher in der 28. Sitzung angehört wurde, die Anzeige erstattet hatte, wisse er nicht mehr.

 

Zeuge Lemanski: „No Remorse“

Weitaus plastischere Erinnerungen hatte der zweite Zeuge des Tages, Dirk Lemanski, der sich zu Beginn seiner Vernehmung über das Aussageverhalten seiner Kollegen und Kolleginnen vor dem Ausschuss echauffierte. Er sei teilweise entsetzt über die Kleinmütigkeit, mit der hier berichtet worden sei. Die vielfach dargestellten Erinnerungslücken könne er nicht nachvollziehen.

Er habe Szczepanski bereits an dessen erstem Tag in der JVA kennengelernt, als dieser ihn gefragt habe, ob er beim Tragen seines „persönlichen Krams“ behilflich sein könne. Lemanski ließ durchblicken, dass dies ein ungewöhnliche Anspruchshaltung gewesen sei, die er nicht erfüllt habe. Auch erinnerte er sich, dass Szczepanski kriegsverherrlichende „Landser-Hefte“ mit sich führte, die er behalten durfte.

Lemanski hatte ab 1997 die Funktion des Bereichsleiters „Sicherheit und Ordnung“ im Offenen Vollzug inne. Der Offene Vollzug sei damals wirklich offen gewesen, die Gefangenen hätten sich „wie in einem Pionierferienlager“ frei bewegen können. Durch den Neubau des Traktes für den Offenen Vollzug seien gerade zu Beginn viele Gefangene, die Lemanski ungeeignet schienen, dorthin verlegt worden. Im Geschlossenen Vollzug habe teilweise „Terror“ geherrscht. Es hätten in der ersten Zeit Gefangene in den Offenen Vollzug gedurft, obwohl diese nicht zur eigenen Führung innerhalb der Haftanstalt in der Lage gewesen seien. Der Zeuge habe sich einige Male gefragt: „Was macht der denn hier?“ Für die Verlegungen zuständig sei Abteilungsleiter Eggebrecht gewesen, mit dem man darüber aber nicht habe reden können, denn das hätte „ein Erdbeben“ gegeben, so Lemanski.

Irgendwann Ende 1997 hätten sich für ihn die Anzeichen verdichtet, dass Szczepanski in die „Subkultur“ verstrickt sei. Unter Subkultur will Lemanski verstanden wissen, dass sich innerhalb der Haftanstalt „abgeschlossene, streng hierarchische Kreise ausbilden“, die anderen Gefangenen ihren Willen aufzwingen oder „ihnen das Geld abziehen“. Mehrere Mitgefangene hätten sich in diese Richtung über Szczepanski beschwert. Lemanski und sein Vorgesetzter, Abteilungsleiter Krüger, hätten dann Szczepanskis zurück in den Geschlossenen Vollzug verlegt.

Nach Aktenlage ging die Rückverlegung auf eine angezeigte räuberische Erpressung zurück. Normalerweise, erklärte Lemanski, seien Gefangene über eine solche Rückverlegung geschockt, nicht so Szczepanski: Dieser habe grinsend bemerkt, er sei sowieso bald wieder da. Als er dann im Januar 1998 tatsächlich wieder an Lemanskis Tür klopfte, will dieser geahnt haben: „Mit dem stimmt was nicht!“ Denn eigentlich habe sich ein Gefangener nach der Rückverlegung vier bis sechs Monate im Geschlossenen Vollzug bewähren müssen. Szczepanskis Version dieses Vorfalls, in der er die Anzeige wegen eines Erpressungsversuchs als schlichte Namensverwechslung darstellte, bezeichnete Lemanski als „Quatsch“. Szczepanski sei ohne Anhörung oder Beschwerdeverfahren einfach „gesund geschrieben“ worden. Vom wem, könne der Zeuge nicht sagen.

„Ein Mensch, der bereut, verhält sich anders“

Lemanski hielt es für unglaubwürdig, dass sich Szczepanski während seiner Haftzeit von der rechten Szene gelöst haben soll. Er habe sein halbes Leben lang Gefangene bewertet: „Jemand der bereut, verhält sich anders“. Auf Aktenvorhalt, dass sein Vorgesetzter Krüger Szczepanski ein „Rauswachsen aus der rechten Szene“ bescheinigt und somit die vorzeitige Entlassung ermöglicht habe, antwortete er, dass da wohl „von außen Einfluss genommen wurde“.

Woran er festmache, dass Szczepanski weiterhin in der rechten Szene verhaftet gewesen sei, wollte unsere Abgeordnete Andrea Johlige von Lemanski wissen. Beispielhaft dafür sei gewesen, dass Szczepanski in der Haftanstalt offen mit einem Schal des FC Chelsea herumgelaufen sei, dessen Fanszene damals noch für seine rechten Hooligans berüchtigt war. Dieses Zeichen sei von den Mitgefangenen und den JVA-Bediensteten auch verstanden worden. Insgesamt habe sich Szczepanski „selbstsicher bis selbstherrlich“ in der Haft bewegt. „So läuft man einfach im Gefängnis nicht rum“, erklärte Lemanski. Er konnte sich allerdings nicht erinnern, dass bei Szczepanski rechte Musik oder Fanzines gefunden wurden. Solche Funde habe es gegeben, aber eher nicht in Szczepanskis Zelle, glaubte er sich zu erinnern. Generell habe man bei solchen Funden wenig machen können, da Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in dieser Zeit zu nichts führten.

Amateurhaft: Der Brandenburger Verfassungsschutz

Kein gutes Haar ließ Lemanski am Brandenburger Verfassungsschutz. Dieser habe aus seiner Sicht völlig unprofessionell agiert. So sei etwa Gordian Meyer-Plath ca. 2001/2002 bei Fortbildungsmaßnahmen für JVA-Bedienstete öffentlich als Referent für die rechte Musikszene aufgetreten, habe aber von diesem Thema kaum Ahnung gehabt. So habe er die JVA-Bediensteten lachhafterweiser über „Zillertaler Türkenjäger“ aufklären wollen, die in Brandenburg jedoch kaum von Bedeutung waren. Die Bands, die bei rechten Gefangenen beliebt gewesen wären – Lemanski nannte „Screwdriver“, „Störkraft“ und „Landser“ – habe Meyer-Plath dagegen offenbar nicht gekannt.

Peinlich fand es der Zeuge, dass Meyer-Plath bis Ende 1998 noch „inkognito“ als V-Mann-Führer in der Haftanstalt gewesen sei. Er habe ihn – wie andere JVA-Bedienstete auch – daher wieder erkannt. Die JVA-Zeugen Eggebrecht, Höflich und Spiering seien über diesen Einsatz mit Sicherheit informiert gewesen, denn sowas sei in deren Arbeitsbereich gefallen. Ein besonderer Besuchsraum wurde gebraucht und „bestimmte Kollegen mussten dazu verdonnert werden, an bestimmter Stelle einfach mal den Mund zu halten“. Auch hielt er es nicht für plausibel, dass ein V-Mann in der JVA ohne Abstimmung mit den Ministerien geführt werden konnte.

Szczepanskis anderen V-Mann-Führer „Dieter Borchert“ dagegen will Lemanski nie gesehen haben. An die Legendierung als Sozialarbeiter erinnerte er sich auch nicht. Szczepanski habe auf ihn jedoch nicht wie jemand gewirkt, der für Sozialarbeit ansprechbar gewesen wäre.

Überraschendes gab Lemanski auch zu Szczepanskis Beschäftigung in Limbach-Oberfrohna zu Protokoll. Limbach-Oberfrohna sei „ein bisschen außerhalb unserer Landkarte gelegen“, er erinnere sich aber genau an diesen Ort. Auch den Namen Probst will er in diesem Zusammenhang gehört haben. Das Praktikum sei ganz sicher bei der Vollzugskonferenz Thema gewesen. Es müsse auch jemand von der JVA im Laden „Sonnentanz“ in Limbach-Oberfrohna gewesen sein. Praktikumsstätten seien im Vorfeld immer von einem Zweierteam der JVA besucht worden. Mit Sicherheit sei auch die Zeugin Voigt dabei gewesen, denn das habe zu ihren Aufgaben gezählt. Voigt hatte vor dem Untersuchungsausschuss bestritten, die Namen „Sonnentanz“ oder „Probst“ bzw. Limbach-Oberfrohna zu erinnern. Lemanski meinte, es könne nicht stimmen, was sie ausgesagt habe.

Tatsächlich sei eine Beschäftigung in Limbach-Oberfrohna seiner Ansicht nach aber durchführbar gewesen, schließlich habe Szczepanski wie alle Freigänger nur von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Haftanstalt übernachten müssen.

 

Zeuge Spiering: Logistiker für den Verfassungsschutz

Als dritter Zeuge aus dem Bereich der JVA Brandenburg an der Havel wurde Olaf Spiering gehört. Spiering war seit 1988 in der Haftanstalt beschäftigt und hatte von 1989 bis 2006 die Funktion des Leiters Sicherheit und Ordnung inne. Er war somit der direkte Vorgesetzte der an diesem Tage schon vernommenen Zeugen Zientek und Lemanski.

Als Leiter Sicherheit und Ordnung sei er für das „Gesamtbild“ innerhalb der JVA zuständig gewesen. Spiering berichtete von Problemen mit rechten Gefangenen im Zeitraum von etwa 1993 bis 1996, danach hätten sie das in den Griff bekommen. Er verwies auf den vom Justizministerium herausgegebenen Runderlass aus dem Jahr 1993, in welchem die Weisung an die Brandenburger Haftanstalten erging, jedweden rechtsextremen Bestrebungen nachzugehen. Spiering machte in der Vernehmung geltend, dass dieser Erlass zwar insgesamt erfolgreich gewesen sei, die in diesem Rahmen eingeführten Maßnahmen aber erst nach und nach gegriffen hätten.

HNG-Nachrichten und der Skandal um das Fanzine „Der Weiße Wolf“

Das habe auch für die Postkontrolle gegolten, die mit der Zeit besser und genauer geworden sei. Spiering erinnere sich, dass Gefangene „Unmengen schriftlicher Unterlagen“ zugesandt bekommen hätten, die Aufgabe der Mitarbeiter im Bereich Sicherheit und Ordnung sei deren Sichtung und Bewertung des Schriftverkehrs gewesen. Häufig hätten sie in den Briefen die HNG-Nachrichten gefunden, diese sei mehreren Gefangenen regelmäßig zugesandt aber immer eingezogen worden. Die Anstaltsleitung habe die HNG-Nachrichten gelesen um einen Überblick zu bekommen, wer aus der eigenen JVA zur rechten Szene gehöre. In der Zeitschrift wurden Listen „national gesinnter Gefangener“ abgedruckt, die nach Briefkontakten suchten.

Auch andere rechte Schriften waren Spiering noch ein Begriff. So erinnerte er sich gut an das Fanzine „Der Weiße Wolf“ und den Skandal, der durch einen Artikel in der Zeitung „Junge Welt“ im September 1996 ins Rollen kam. Darin wurde beschrieben, dass der „Weiße Wolf“ innerhalb der Mauern der JVA Brandenburg geschrieben und gedruckt wurde. Auch Namen der involvierten Neonazis wurden genannt. Kurz nach Erscheinen des Artikels habe die Anstaltsleitung „Dresche vom Ministerium bekommen“, weil sie nicht ermitteln konnten, wo und wie der „Weiße Wolf“ genau hergestellt wurde.

Im weiteren Verlauf hab es „massive Anfragen“ vom Ministerium gegeben. Das habe dazu geführt, dass auf die Gefangenen, die in der Druckerei oder bei der Gefängniszeitung beschäftigt gewesen seien, seitens der JVA „mächtig Druck ausgeübt“ worden sei. Gefunden habe man aber nichts. Nach der Anzeige des Gefangenen B., der den Abgeordneten in der 28. Sitzung seine Erinnerungen dazu darlegte, wären auch die Computer durchsucht worden, jedoch ohne Ergebnis. Erfolglos blieben auch Untersuchungen der Festplatten nach Texten oder Dateien des Fanzines. Ohne Beweise aber seien Spiering aber die Hände gebunden gewesen. Sie wären am Ende so verzweifelt gewesen, dass sie das Ministerium in der Causa „Weißer Wolf“ um Hilfe gebeten hätten.

Auch der Verfassungsschutz spielte hierbei eine unrühmliche Rolle. Denn das Ministerium hätte vom VS informiert werden können, wie Produktion und Vertrieb von rechten Fanzines in der JVA Brandenburg an der Havel abliefen. Szczepanski berichtete seinen V-Mann-Führern detailliert darüber. Auch durfte er selbst in der Haftanstalt an seinem Fanzine „United Skins“ arbeiten. Laut Spiering hatte die JVA aber „Null Anhaltspunkte“ wie der „Weiße Wolf“ hergestellt wurde und das obwohl sich Gefangenen Maik Fischer und Mike Selle (Danowsky) selbst darin dazu bekannten.

Laufburschenschaft

Der Zeuge Gordian Meyer-Plath, von Spiering zweifelsfrei per Bildvorlage identifiziert, sei häufig in die JVA gekommen und habe ihm stapelweise Papiere übergeben, die „in einem blauen Stoffbeutel“ über Herrn Schröder, den damaligen Bereichsleiter „Sicherheit und Ordnung“, an Szczepanski überbracht worden seien. Aus der Anstalt heraus kamen Papiere in umgekehrter Abfolge wieder zum Verfassungsschützer zurück. Meyer-Plath habe sich dabei nur im Verwaltungstrakt der JVA aufgehalten, um nicht auf der Besucherliste erfasst zu werden.

Der Inhalt der Unterlagen sei nie überprüft worden. Meyer-Plath habe sich vorher immer telefonisch bei ihm angemeldet und sei dann an Tagen mit geringem Besucheraufkommen zur Übergabe im Anmeldebereich der JVA erschienen. Das sei etwa einmal im Monat geschehen, in Spierings Erinnerung bei ca. fünf bis sechs Besuchen. Der wesentlich jüngere Meyer-Plath hatte in seiner eigenen Vernehmung dazu angegeben, sich an keinerlei Absprachen mit der JVA erinnern zu können.

Von Meyer-Plath habe Spiering sogar eine Visitenkarte mit dessen Klarnamen und einer Telefonnummer besessen. Er habe ihn schon in einer Besprechung im März 1997 zusammen mit Eggebecht und Schröder getroffen. Grund dafür könne die „Beförderung“ Meyer-Plaths zum V-Mann-Führer der Quelle „Piatto“ gewesen sein.

Meyer-Plath habe anfänglich keine Ahnung vom Ablauf des Strafvollzuges gehabt. Der sei insoweit „blass“ gewesen und habe „komische Ansichten geäußert“, etwa betreffend seiner eigenen Besuchsrechte und einer möglichen Haftzeitverkürzung von Szczepanski. So soll er auch den Wunsch geäußert haben, sich mit Szczepanski außerhalb der Haftanstalt treffen zu können, während sich dieser noch im Geschlossenen Vollzug befand. Dies sei aber allein schon aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen gewesen.

Aus Geheimhaltungsgründen sei durch die JVA dann versucht worden, keine Sonderbehandlung aufkommen zu lassen. „Szczepanski ist im Vollzug so gelaufen wie jeder andere Gefangene auch“, meinte Spiering. Sein Haftraum sei genauso kontrolliert worden, wie der aller anderen. Es seien auch mal Zeitschriften und Unterlagen gefunden und eingezogen worden. Auch war es von Anfang an Ziel der Anstaltsleitung, den Kreis der Mitwisser innerhalb der JVA klein zu halten. Die Geschwätzigkeit unter den Mitarbeitern sei relativ hoch gewesen.

 

Zeugen des polizeilichen Staatsschutzes

Nachdem zum wiederholten Male der Rechtswalt Butz Peters als Zeugenbeistand eines ehemaligen Beamten des Innenministeriums erschien, beantragten unsere Abgeordneten Dr. Volkmar Schöneburg und Isabelle Vandre eine Aussprache der Ausschussmitglieder, die nach der Geschäftsordnung zwingend nicht-öffentlich stattfindet. Im Ergebnis wurde die Vernehmung der beiden Zeugen auf eine spätere Sitzung verschoben.

Nach unserer Auffassung kann ein und derselbe Zeugenbeistand nicht gleichzeitig die Interessen von funktionalen Gegenspielern in den Sicherheitsbehörden vertreten. Erst recht nicht, wenn der Beistand darüber hinaus als eine Art „Haus- und Hofanwalt“ diverser bundesdeutscher Behörden erscheint, deren mögliches Versagen der Untersuchungsausschuss aber untersuchen soll.

 

Zeugin Hemmersbach: Lächelnde Unwissenheit

Frau Hemmersbach war von 1994 bis 2001 Staatsanwältin in Potsdam und machte anschließend Karriere im Bundesinnenministerium. Sie führte verschiedene Verfahren gegen Carsten Szczepanski und andere Größen der Brandenburger Neonaziszene wie Uwe Menzel und Dirk Horn. Jedenfalls nach Aktenlage.

Nach ihrem Auftritt stellt sich für uns die Frage, ob wir die richtige Person geladen hatten: „Keine Erinnerungen.“, „Da ist gar nichts mehr, tut mir leid.“, „Nicht, dass ich wüsste.“ antwortete sie freundlich lächelnd auf fast alle Fragen der Abgeordneten. Zu keinem Vorgang erinnerte sie konkrete Details, nicht zu einem einzigen Vorhalt konnte sie Angaben machen. Nichteinmal die Namen der mit Ihr zusammenarbeitenden Kollegen konnte sie erinnern. Sie schien keinerlei Motivation zu haben, an der Aufklärung des NSU-Komplexes mitzuwirken.