Bericht zur 32. Sitzung des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses am 31. August 2018: Schuld und Sühne

Bericht zur 32. Sitzung des Brandenburger NSU-Untersuchungsausschusses am 31. August 2018: Schuld und Sühne

Dieser Artikel ist im Blog der Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Sitzungsbericht aus Sicht der LINKEN Fraktion erschienen. Die Texte sind gemeinsam von den Referenten und den Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss erarbeitet und sollen natürlich hier nicht vorenthalten werden.

 

32. Sitzung am 31. August 2018: Schuld und Sühne

In dieser Sitzung trat zutage, welche Faktoren den „NSU“ mit ermöglicht haben. Der unzugängliche Zeuge Cremer war Leiter der Abteilung Rechtsextremismus beim BfV und mehrfach in die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Brandenburg involviert. In seiner zweiten Vernehmung offenbarte der Zeuge Milbradt seine persönliche Verantwortung für eine unterlassene Weitergabe der „Piatto“-Meldungen zum NSU-Trio an die Strafverfolgungsbehörden.

Herr Cremer vom BfV: Weniger, geht nicht

Der Zeuge Cremer offenbarte exemplarisch die Haltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die wir als Ausschuss generell erleben. Obwohl der Zeuge in konkreten Zusammenhängen aktenkundig ist und wir von einer dienstlichen Befassung mit der brandenburgischen Quelle „Piatto“ sowie der „Blood & Honour Sektion Brandenburg“ ausgehen können, verweigerte er jedwede konstruktive Zusammenarbeit. Sein fortgeschrittenes Alter und zwei Jahrzehnte Abstand mögen die Erinnerung beeinträchtigen, doch in diesem Ausmaß sind Gedächtnisausfälle allenfalls pathologisch zu erklären.

Alle Staatsbediensteten sind gesetzlich verpflichtet ihre Arbeit zu dokumentieren und sich auf Zeugenvernehmungen dienstlich vorzubereiten. Wenn jedoch zum NSU-Skandal, der eine das so genannte Staatswohl betreffende Angelegenheiten ist, einzig ein „Ich erinnere mich nicht.“ beigetragen, ist ein fortschreitender Vertrauensverlust in deutsche Sicherheitsbehörden die Folge. Wer einen Fehler erkennt, ihn aber nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Wir erinnern uns: Der von Ex-Verfassungsschutzchef Wegesin (CDU) in seiner Vernehmung als „Cremerchen“ titulierte Jugendfreund aus Bonner Zeiten wurde von diesem persönlich über die Aktivitäten der Quelle „Piatto“ und die Brandenburger Sektion von „Blood & Honour“ unterrichtet. Die Gespräche sind auf brandenburger Seite jedoch nur in vagen Vermerken dokumentiert, da Wegesin offenbar ein Freund des „kurzen Dienstweges“ gewesen ist. Das BfV lehnt die Einsicht in korrespondierende Unterlagen überwiegend mit einer fehlenden Zuständigkeit unseres Ausschusses ab. Das Credo lautet: „Wir sind eine Bundesbehörde, das geht euch nichts an.“

So aber müssen die Kernfragen einer rückhaltlosen NSU-Aufklärung offen bleiben.

Wenn das BfV im Januar 1999 die Meldungen von „Piatto“ über das Trio als bedeutsam einschätzte und in eigener Interpretation von „Banküberfall“ sprach – welche Folgekommunikation ergab sich dann hierzu mit dem VS Brandenburg?

Warum wurde das BfV 1999 zur Bewertung Szczepanskis als A-Quelle einbezogen? Was wurde hierzu besprochen?

Was wusste Cremer bereits Anfang Juni 2000 über eine geplante Abschaltung „Piattos“? Warum sprach er den damals ahnungslosen Referatsleiter Milbradt in Rathenow an?

Wie schätzte das BfV die „Blood & Honour-Sektion Brandenburg“ ein? Welche Maßnahmen traf das BfV nach dem Verbot von B&H gegen Versuche, diese Strukturen fortzuführen? Sollte gegen Nachfolgestrukturen vorgegangen werden?

Der Zeuge Cremer erinnerte sich an keine Details. Auf die Fragen unserer Abgeordneten Isabelle Vandre, die sich auf die Beziehungen der NSU-affinen B&H-Sektionen Sachsen und Brandenburg spezialisiert hat, erwiderte der Zeuge, dies sei von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt.

Auf Nachfrage von Dr. Schöneburg, wie denn nach dem berüchtigten Potsdamer Treffen der Verfassungsschutzämter am 16. September 1998 die Koordination im Verbund funktionierte, erwiderte Cremer, er könne dazu nichts sagen, er sei nicht dabei gewesen. Auch wenn seine Mitarbeiter an diesem Tag angeblich versehentlich nach Dresden fuhren – dieses Treffen ist ein Kernpunkt der NSU-Aufklärung – wie kommt der damals zuständige Leiter des betreffenden Referats im BfV auf die Idee, er könne sich hierzu ausschweigen?

Gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes leisten sich alle Behörden des Bundes und des Landes gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Das BfV unterlässt hier jedwede Form der aktiven Zusammenarbeit. Es muss daher konstatiert werden: Der Verfassungsschutz verhält sich verfassungswidrig.

Jörg Milbradt: Die Last der Verantwortung

Der langjährige Referatsleiter für Auswertung beim Brandenburger Verfassungsschutz und zeitweise stellvertretender Leiter der Abteilung war in einer schwierigen Lage – in seiner Zeit als Nachrichtendienstler wie auch als Zeuge vor unserem Untersuchungssauschuss. Wir müssen ihm hoch anrechnen, dass er aussagebereit und überwiegend wohl auch „nachrichtenehrlich“ war. Es geht im Folgenden auch nicht darum, ihn als Person zu diskreditieren – es geht um die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht einer Verfassungsschutzbehörde, wenn sie von schweren Straftaten Kenntnis erlangt.

Exkurs: Die drei „Jenaer Bombenbastler“ Böhnardt, Mundlos und Zschäpe flüchteten Ende Januar 1998 nach Chemnitz. Das LKA Thüringen suchte mit Haftbefehlen und bat um Hilfe bei den Verfassungsschutzämtern. Ein Fax mit schlecht erkennbaren Lichtbildern erreichte bereits am 05. Februar 1998 auch den Verfassungsschutz Brandenburg. Anfang August erfuhr dessen Quelle „Piatto“ von Antje Probst aus Limbach-Oberfrohna, dass die drei sich nach Südafrika absetzen wollen. Anfang September erfuhr Szczepanski – wie wir mittlerweile wissen von dritter Seite – dass Jan Werner auf der Suche „Waffen“ für einen „weiteren Überfall“ war. Die B&H-Sektion Sachsen hatte bereits Konzertgelder und CD-Erlöse beigesteuert. Antje Probst wollte Beate Zschäpe ihren Pass zur Verfügung stellen.

Am 14. September 1998 fasste der brandenburgische Sachbearbeiter für Auswertung, Dezernat Rechtsterrorismus, Ackrath, dies in einem Vermerk zusammen und legte diesen seinem Vorgesetzten, Jörg Milbradt, vor.

Unser Obmann Dr. Schöneburg hielt dem Zeugen Milbradt sodann Ackraths persönliche Ergänzungen in besagtem Vermerk vor:

„Auch sollte zusammen mit V/4 [A.d.R.: gemeint war Milbradt] geprüft werden, ob und wenn ja welche Informationen an die Polizei weitergeleitet werden können.

Anmerkung: Inwieweit die drei Gesuchten bei einem Scheitern des Überfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen und evtl. Menschen töten könnten, ist hier nicht bekannt. Der Fall Kai DIESNER zeigt aber, dass derartiges in der rechtsextremistischen/ rechtsterroristischen Szene nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.“

Ob Milbradt denn die Auffassung von Dr. Förster in Bezug auf die Gefahren des Rechtsterrorismus gekannt habe, die dieser in einem Interview im Frühjahr 1998 wiedergegeben habe? Darin hatte Förster den Fall der „Jenaer Bombenbastler“ und die feigen Mordtaten des Kai Diesner exemplarisch angeführt.

Milbradt bejahte. Er würde den Abteilungsleiter jedoch nicht zur Fachebene zählen.

Von großer Bedeutung war schließlich die Verfügung, die Ackrath in diesem Vermerk vorschlug und auf die Dr. Schöneburg explizit hinwies:

„3.) Herrn Abteilungsleiter V [A.d.R.: gemeint war Abteilungsleiter Dr. Förster] z.K. mit der Bitte um weitere Veranlassung“

Diese Zeile wurde auf dem Original des Aktenvermerks mehrfach durchgestrichen. Daneben befindet sich ein handschriftlicher Vermerk vom 15.09.1998:

„Die Angelegenheit wurde inzwischen heute mdl. mit AL V erörtert.“

Der Zeuge Dr. Förster wurde dieser Vermerk in der gestrigen Sitzung vorgelegt. Er reagierte entsetzt. Diesen Vermerk habe er nie gesehen. Wenn er diese Informationen gekannt hätte, hätte er eine direkte Mitteilung der Polizei schon aus deren Eigenschutzgründen angeordnet. Gemäß § 17 BbgVerfSchG müssen solche Straftaten direkt an die zuständigen Staatsanwaltschaften gemeldet werden. Das Sammeln von Informationen habe keinen Eigenzweck.

Es ist zweifelhaft, dass Milbradt über den genauen Inhalt von Ackraths Einschätzung mit Dr. Förster gesprochen hatte. Gerade weil er die schriftliche Vorlage an den Abteilungsleiter durch sein Durchstreichen verhindert und daneben keinen eigenen Vermerk über die mündliche Erörterung angefertigt hatte, kann angenommen werden, dass eine solche Erörterung unterblieben ist.

Der Zeuge reagierte zunächst ausweichend. Der fragliche Vermerk hätte ja keinen neuen Sachstand wiedergegeben. Der Besitz von Sprengmitteln und Waffen bei den drei untergetauchten Personen sei doch bekannt gewesen. Auch sei Ackraths Urteilsvermögen häufig hinter dessen Eifer zurückgeblieben. Ansonsten sei ein direkter „Durchgriff“ von Sachbearbeitern zur Ebene des Abteilungsleiters nicht das übliche Verfahren gewesen. Er habe Dr. Förster mündlich informiert und es damit sein bewenden lassen.

Doch Dr. Schöneburg konfrontierte Milbradt mit den sich aufdrängenden Schlussfolgerungen: Wenn Ackrath in seiner Vorlage an Abteilungsleiter Dr. Förster genau dessen Arbeitseinschätzung getroffen hatte, nämlich dass es sich beim Trio um eine Form von Rechtsterrorismus handelte und somit eine direkte Information der Polizei geboten war, musste Milbradt doch annehmen, dass sein Vorgesetzter eben dies anordnen und damit im Zweifel die „wertvollste Quelle“ des VS Brandenburg preigeben würde. Es liegt deshalb auf der Hand, dass Milbradt seinen Vorgesetzten gerade nicht über die Details der Einschätzung des Dezernats „Rechtsterrorismus“ informiert sondern diese nur „allgemein“ erörtert hatte.

Milbradt wand sich. Es seien ja die Landesämter für Verfassungsschutz Sachsen und Thüringen, das BfV und mittelbar auch das LKA Thüringen informiert worden. Dem Abteilungsleiter hätten außerdem alle Deckblattmeldungen von „Piatto“ vorgelegen, so dass dieser eine andere Entscheidung habe treffen können.

Doch Dr. Schöneburg hielt Milbradt den ersten Absatz von § 17 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor:

Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist.“

Die Meldungen „Piattos“ wiesen bereits Anfang September 1998 darauf hin, dass die „Drei“ ihre politisch motivierten Aktivitäten nun mit bewaffneten Banküberfällen, also schweren Raubstraftaten, finanzieren wollten und dabei von weiteren Helfern unterstützt wurden. Keineswegs war dies bereits bekannt, schon gar nicht dem für Chemnitz zuständigen LKA Sachsen bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ackraths Analyse war – wie wir heute wissen – auch zutreffend. Unter den Augen der Sicherheitsbehörden bildete sich eine rechte Terrorismusstruktur. Und schon gemäß § 138 Strafgesetzbuch hätte eine isolierte Pflicht zur Anzeige von geplanten Banküberfällen bestanden.

Milbradts Antwort hierzu war so erschütternd wie falsch: Eine Pflicht zur Weitergabe der Informationen an Strafverfolgungsbehörden hätte nach seiner Meinung nur die brandenburgischen Behörden betroffen. Diese seien aber nicht für die Verfolgung des „Trios“ zuständig gewesen. Dr. Schöneburg fragte den Zeugen, was denn gewesen wäre, wenn er dienstlich von einem der späteren NSU-Morde erfahren hätte, die ja auch in anderen Bundesländern stattgefunden haben – Milbradt antwortete kleinlaut, dass er von Morden keine Kenntnis hatte.

Für alle unsere Abgeordneten erklärte Dr. Schöneburg schließlich: „Sie hatten die gesetzlich Pflicht, über die geplanten Überfälle direkt an die Strafverfolgungsbehörden zu berichten. Solche Einstellungen haben den „NSU“ auch erst ermöglicht“

Die damals durch den Verfassungsschutz verwirklichte „Nichtanzeige einer geplanten Straftat“ dürfte mittlerweile verfolgungsverjährt sein. Auch dass Antje Probst und Jan Werner von den VS-Landesämtern Sachsen und Thüringen über den gesamten „Sommer 1998“ operativ verfolgt wurden und daneben das Amtsgericht Jena im Oktober 1998 auch eine Telefonüberwachung von Michael Probst anordnete, um die Drei zu finden, mag die möglichen Folgen des Unterlassens schmälern. Es lässt sich aber überlegen, was eine direkte Information der Staatsanwaltschaft Chemnitz oder gar der Bundesanwaltschaft ergänzend hätte bewirken können.

Nach diesem Schlagabtausch wirkte Milbradt sichtlich angeschlagen. Er gab in der Befragung der Grünen-Obfrau Ursula Nonnemacher schließlich zu, dass Szczepanski kurze Zeit später wegen einer Lieferung „Landser“-CDs an Michael Probst fast enttarnt worden sei. Dies habe aber nur zu Misstrauen und einem „mulmigen Gefühl“ in der Chemnitzer Szene geführt.

Aus unserer Sicht wurde dadurch das Missverhältnis der damaligen nachrichtendienstlichen Abwägungen erkennbar. Statt die sich herausbildenden rechten Terrorismusstrukturen aufzuklären, verfolgte man Ender 1990er Jahre unter einem außerordentlich gewagten Einsatz von V-Leuten lieber rechte Musik und Propagandadelikte. Eine Fehleinschätzung die auch Brandenburg betraf und bundesweit mindestens 10 Tote forderte.