Brandenburg rechnet 2016 mit 21.000 Geflüchteten - Planungssicherheit für Kommunen

Brandenburg rechnet 2016 mit 21.000 Geflüchteten – Planungssicherheit für Kommunen

In einer Pressemitteilung hat das Brandenburger Sozialministerium über das Aufnahmesoll für Asylsuchende 2016  informiert.

Die Frage, wie viele Geflüchtete zu uns kommen, hat viele Ursachen und ist kaum vorhersehbar. Die Schließung der Balkanroute und der Flüchtlingsdeal mit der Türkei haben vorübergehend dafür gesorgt, dass es deutlich weniger Geflüchtete nach Deutschland und damit auch nach Brandenburg schaffen.  Wie sich dies weiter entwickelt ist kaum vorhersehbar und kann sich täglich ändern. Das ist auch einer der Gründe, weshalb der Bund trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Prognose über voraussichtlich nach Deutschland kommende Geflüchtete für das Jahr 2016 abgibt. Eine Prognose des Bundes war bisher jeweils die Grundlage für die Planung des Landes und damit auch der Kommunen. Obwohl eine Bundesprognose nicht existiert, hat sich die Landesregierung nun entschieden, dennoch eine Landesprognose zu erstellen. Darauf haben die Landkreise und kreisfreien Städte schon einige Zeit gedrängt.

Die Landesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2016 21.000 Asylsuchende nach Brandenburg in der Erstaufnahme aufgenommen werden. Davon werden voraussichtlich ca. 19.000 Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. (Bei der Differenz von 2.000 handelt es sich um erledigte Verfahren, „freiwillige Rückführungen“, Abschiebungen, individuelle Weiterreisen usw.)  Im ersten Halbjahr sind bereits 7.400 Personen in den Brandenburger Kommunen untergebracht worden.

Vor allem für die Herstellung von Planungssicherheit für die Kommunen ist die nun erfolgte Feststellung einer Prognose für das Land wichtig. Und das in zweifacher Hinsicht:

  1. Gibt das Aufnahmesoll eine Richtschnur für in den Kommunen benötigte Plätze. Damit wissen die Landkreise und kreisfreien Städte, wie viele Geflüchtete sie voraussichtlich im Jahr 2016 bei sich unterbringen müssen. Sie können also ihre Platzkapazität besser planen.
  2. Gibt das Aufnahmesoll finanzielle Planungssicherheit. Im neuen Landesaufnahmegesetz ist geregelt, dass für erstmalig bereitgestellte Plätze im Rahmen des Aufnahmesolls der Kommunen die Vorhaltekosten bei Leerstand erstattet werden. Das Gesetz gilt seit 1.4.2016 und nun sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die Kommunen diese Erstattung des Landes auch beantragen und erhalten können.

Bereit stehende Plätze teilen dieKommunen dem Land mit (sogenannte Freimeldungen) und auf Grundlage dieser Meldungen verteilt das Land die Geflüchteten. Die Festlegung des vorläufigen Uafnahmesolls ist also auch Grundlage für ein geordnetes Verteilverfahren.

In der Mitteilung findet sich auch eine Tabelle, in der das Aufnahmesoll für die kreisfreien Städte bzw. Landkreise aufgeführt ist. Hierin sind auch mögliche (negative wie positive)  Überhänge aus dem vergangenen Jahr eingeflossen:

Vorläufiges Jahresaufnahmesoll 2016

Landkreis / kreisfreie Stadt

Quote in %

vorläufiges Jahresaufnahmesoll 2016

Überhang

aus 2015

Barnim

6,9

1.162

320

Brandenburg an der Havel

2,7

455

30

Cottbus

3,7

623

106

Dahme-Spreewald

6,7

1.128

84

Elbe-Elster

4,6

775

17

Frankfurt (Oder)

2,2

371

108

Havelland

6,2

1.044

158

Märkisch-Oderland

7,6

1.280

206

Oberhavel

8,0

1.347

98

Oberspreewald-Lausitz

4,6

775

23

Oder-Spree

7,3

1.230

395

Ostprignitz-Ruppin

4,5

758

-94

Potsdam

5,9

994

229

Potsdam-Mittelmark

8,4

1.415

107

Prignitz

3,6

606

-18

Spree-Neiße

5,0

842

48

Teltow-Fläming

6,6

1.112

136

Uckermark

5,5

926

205

Gesamt

100

16.842

2.158

   

      19.000

Mit dieser Festlegung ist eine wichtige Forderung der Kommunen erfüllt. Das Problem, dass einigen Kommunen hohe Kosten für im vergangenen Jahr geschaffene Notunterkünfte entstanden sind, die jedoch aufgrund der gesunkenen Geflüchtetenzahlen nicht belegt wurden, und für die es bisher in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung keine Erstattung bei Leerstand seitens des Landes gibt, ist damit jedoch noch nicht vom Tisch. Die Erstattung der Vorhaltekosten nach Landesaufnahmegesetz gilt nur für reguläre Unterkünfte. Für die Notunterkünfte wird noch nach einer Lösung gesucht.