Die SPD und das Lohndumping
Am Mittwoch wurde im Hauptausschuss der Gemeindevertretung von einer Veranstaltung des Integrations- und Leistungszentrums (ILZ) berichtet, auf der die Kommunen über die Möglichkeit, Personalstellen für drei Jahre über das Bundesprogramm Kommunal-Kombi zu finanzieren. Bei diesem Programm trägt der Bund 50% der Bruttolohnkosten sowie 200 Euro für die Sozialversicherung, das Land gibt 150 Euro und der Landkreis 135 Euro pro Stelle und Monat dazu.
Auf dieser Veranstaltung wurde den Kommunen die Information gegeben, dass bei der Schaffung von Stellen im Rahmen des Kommunal-Kombi-Programms die damit verbundene Befristung der Arbeitsverträge auf drei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglicherweise nichts rechtssicher sei und die Kommunen dadurch Gefahr laufen würden, dass sie die Arbeitskräfte unbefristet beschäftigen müssten.
Diese Information ist falsch. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf es eines sachlichen Grundes für die Befristung und der Bezug von Fördergeldern für eine Stelle ist ein solcher.
Der Chef des ILZ, Herr Granzow, empfiehlt den Kommunen dennoch, dieses „Risiko“ nicht einzugehen, sondern die Arbeitskräfte durch eine Arbeitsförderungsgesellschaft einstellen zu lassen. Warum sollte bei dieser dieses „Risiko“ nicht bestehen?
Fatal ist die Konsequenz: Die Arbeitskräfte werden, wenn sie bei einer Arbeitsförderungsgesellschaft angestellt werden, nicht wie bei den Kommunen nach Tarif sondern nur „ortsüblich“ bezahlt und bleiben damit regelmäßig weiterhin als „Aufstocker“ im Leistungsbezug.
Damit sorgt die SPD-geführte Kreisverwaltung für Dumpinglöhne durch die Hintertür. Die gleiche Partei, die derzeit auf ihre Plakate schreibt „Dumpinglöhne würden CDU wählen“. Da kann man dann nur ein weiteres Mal sagen: Nein, für Dumpinglöhne braucht es die CDU nicht, das kann die SPD genauso gut.