Flüchtlingsgipfel des Bundes mit den Ländern – Positionspapier der Linksfraktion im Landtag Brandenburg
Die Landtagsfraktion der LINKEN in Brandenburg kam in dieser Woche zur Klausurtagung in Cottbus zusammen. Ich habe der Fraktion eine Positionierung zum Flüchtlingsgipfel des Bundes mit den Ländern am 24. September 2015 vorgeschlagen, der bis auf kleinere redaktionelle Änderungen gefolgt wurde.
Diese Positionierung wurde heute in einer Pressekonferenz gemeinsam mit den Parteivorsitzenden der LINKEN, Katja Kipping und Bernd Riexinger der Presse vorgestellt und soll natürlich den Leserinnen und Lesern dieses Blogs nicht vorenthalten werden:
Flüchtlingsgipfel des Bundes
Positionspapier der Linksfraktion im Landtag Brandenburg
- Der Bund muss sich an der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge beteiligen. Unsere Forderung sind 1000 Euro pro Monat und Flüchtling vom Bund.
- Die Verfahrensdauer muss verkürzt werden, um die monate- und jahrelange Unsicherheit bei den Flüchtlingen zu verkürzen. Dazu ist schnell das bereits beschlossene Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen und auszubilden.
- Außerdem schlagen wir vor, die Dublin-Regelüberprüfungen auszusetzen, da der bürokratische Aufwand und die tatsächliche Umverteilung innerhalb der EU-Staaten in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen und die Umverteilung selbst zu persönlichen Härten führt.
- Wir streben die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf Bundesebene an. Auch wenn damit unser Ziel, Flüchtlinge in die Regelsysteme zu integrieren, nicht erreicht werden kann, wäre dies dennoch eine deutliche Verbesserung für die Kommunen, die von bürokratischem Aufwand entlastet würden, für die Ärzteschaft, für die bundeseinheitliche Regelungen geschaffen würden und für die Flüchtlinge, über deren Behandlungsnotwendigkeit nicht weiterhin Verwaltungsmitarbeiter entscheiden würden. Außerdem wollen wir eine bundesfinanzierte Impfberatung bereits in der Erstaufnahme.
- Es braucht einen Anspruch auf Integrationskurse auch für Geduldete und Flüchtlinge im Verfahren.
- Eine verbesserte Arbeitsmarktintegration durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und die Jobcenter ist notwendig, das heißt Aufstockung des Personals, Schulungen bei der BA, aufsuchende Beratung.
- Eine Beschleunigung der Berufsanerkennung und Verbesserung der Beratung sowie ein sicheres Bleiberecht für Jugendliche in Ausbildung und mindestens zwei Jahre danach sind ebenfalls Ziele.
- Alle Vorschläge, die in die Richtung gehen, außerhalb des Asylrechts Arbeitsmigration zu erleichtern, werden wir vom Grundsatz her positiv begleiten, da sie einerseits legale Wege für diejenigen, die keine Chance auf ein positives Asylverfahren haben, schaffen und andererseits zu einer Entlastung des „Asylsystems“ und aller Akteure führen.
- Die Forderung des Mieterbunds, eine Milliarde Euro jährlich den Ländern für den Bau von Sozialwohnungen für Flüchtlinge und Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen, unterstützen wir.
- Es sollte ein Vorrang für die Unterbringung von Geflüchteten bei Verwandten, FreundInnen und Bekannten vor der Unterbringung in Notunterkünften, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gelten. Das erleichtert nicht nur das Ankommen und die Integration der Flüchtlinge, es entlastet auch das Unterbringungssystem.
- Eine Ausweitung der Regelung der sicheren Herkunftsstaaten lehnen wir ab. Dies wird das Problem der zu langen Verfahrensdauern nicht lösen und höhlt das Asylrecht weiter aus.
- Eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingen aus verschiedenen Herkunftsstaaten lehnen wir ab. Allen steht das Recht offen, um Schutz vor politischer Verfolgung und um Flüchtlingsschutz zu ersuchen. Insofern lehnen wir auch die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen in der Erstaufnahme ab.
- Eine längere Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen – ob nun für einzelne Gruppen oder für alle – lehnen wir ab, da die Bedingungen in der Erstaufnahme integrationshemmend sind und ein wirkliches zur Ruhe kommen erst nach der Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte möglich ist. Eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes mit dem Ziel der Verlängerung des Aufenthalts in der Erstaufnahme findet insofern nicht unsere Zustimmung.