Kritik am Gesetzentwurf zum Kreisneugliederungsgesetz bedeutet nicht die Ablehnung der Verwaltungsstrukturreform

Kritik am Gesetzentwurf zum Kreisneugliederungsgesetz bedeutet nicht die Ablehnung der Verwaltungsstrukturreform

Am Montag fand die Sitzung des Kreistages statt. Bei dieser Sitzung haben wir uns unter anderem auch mit der Stellungnahme des  Kreistages zum vorliegenden Referentenentwurf des Kreisneugliederungsgesetzes beschäftigt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte in einem so frühen Stadium an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt. Das zeigt, dass die Landesregierung gewillt ist, die Bedenken der Kommunen bereits vor der Kabinettsbefassung aufzunehmen und Lösungen für noch offene Fragen zu suchen. Dafür ist es aber notwendig, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte konstruktiv mit dem vorliegenden Entwurf befassen und sich nicht in parteipolitischen Spielchen verkämpfen.

Deshalb war es uns wichtig, dass die Stellungnahme zum Referentenentwurf aus dem Havelland sich ausschließlich mit den den Landkreis betreffenden Regelungen beschäftigt und keine Aussage zu Befürwortung oder Ablehnung der Reform als solche enthält. Dies war die Grundvoraussetzung für unsere Mitarbeit und letztlich auch für unsere Zustimmung. In diesen Prozess hat sich unsere Fraktion aktiv und konstruktiv eingebracht. Die Kreisverwaltung des Havellandes und Landrat Roger Lewandowski (CDU) waren darauf bedacht, anders als beispielsweise die Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) von Brandenburg an der Havel, an dieser Stelle nicht Parteipolitik in den Vordergrund zu stellen, sondern sich inhaltlich und sachlich mit dem vorgelegten Entwurf auseinander zu setzen. Vor allem die Hinweise der Stellungnahme zu den Auswirkungen auf Rettungsdienst und Katastrophenschutz, kreiseigene Unternehmen und ÖPNV halten wir für bedenkenswert und glauben, dass sie für die weitere Ausgestaltung der Reform sehr wichtig sind.

Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr große Skepsis im Kreistag vor allem zur Einkreisung der Stadt Brandenburg an der Havel gibt. Diese Bedenken ernst zu nehmen bedeutet für uns auch, gemeinsam mit dem Land vor allem die finanziellen Auswirkungen für die Städte und Gemeinden im Havelland zu beleuchten und wo diese berechtigt sind, nachzusteuern. Ich habe in meiner Rede im Kreistag klar gemacht, dass ich es für völlig richtig halte, Brandenburg an der Havel, das Havelland und das Amt Beetzsee zu fusionieren.

Es ist auch auf Landesebene unstrittig, dass der Referentenentwurf noch überarbeitet werden muss, bevor er im Kabinett verabschiedet und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben wird. Auch im parlamentarischen Verfahren wird er weitere Veränderungen erfahren.

Im Kreistag haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie auch die Fraktion DIE LINKE deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zu der Stellungnahme keine Ablehnung der Reform als solche bedeutet.

Als Fraktionsvorsitzende habe ich in meiner Rede zu der Stellungnahme klar gesagt, dass ich grundsätzlichen Reformbedarf sehe und die Festlegungen des vom Landtag verabschiedeten Leitbilds zur Verwaltungsstrukturreform für völlig richtig halte. Ich bin tatsächlich der festen Überzeugung, dass diese Reform richtig und notwendig ist. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass dieser Prozess aktiv gestaltet werden muss von denjenigen, die davon betroffen sind. Ein Teil dieses Gestaltungsprozesses ist diese Stellungnahme des Kreistages, die sich sachlich und konstruktiv mit den Vorschlägen im Referentenentwurf auseinandersetzt.

Deshalb bedeutet eine Zustimmung zur Stellungnahme des Landkreises – auch wenn diese den vorliegenden Referentenentwurf ablehnt – zwar Kritik am vorliegenden Entwurf aber keine Ablehnung der Verwaltungsstrukturreform als solche.

 

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