Nachgefragt: Wachschutzunternehmen und deren Verbindung in die Neonaziszene

Nachgefragt: Wachschutzunternehmen und deren Verbindung in die Neonaziszene

Immer wieder gibt es Berichte in den verschiedensten Medien über Verbindungen von Neonazis und/oder Rockergruppierungen die im Bereich des Wachschutzgewerbes aktiv sind. In den vergangenen Monaten waren die bspw. der Vorwurf gegen ein Unternehmen, dass einen Rechtsextremisten zur Bewachung einer Geflüchtetenunterkunft in Potsdam eingesetzt haben soll aber auch die Vorwürfe gegen ein Wachschutzunternehmen, dessen Mitarbeiter in der Silvesternacht Angreifer in eine Unterkunft in Cottbus gelassen haben sollen und dessen Inhaber Kontakte ins rechtsextreme Milieu haben soll. Dies war Anlass für meinen Fraktionskollegen Matthias Loehr und mich, die Landesregierung zu fragen, welche Anforderungen es an Wachschutzunternehmen gibt und welche Kontakte und Verbindungen von Firmen in die rechte Szene ihr bekannt sind.
Die Antwort der Landesregierung liegt nun vor und ist hier abrufbar. Aus der Antwort geht hervor, dass es für die Wachschutzunternehmen beauftragende Kommunen einige Möglichkeiten gibt, die eingesetzten Mitarbeiter auf deren Zuverlässigkeit überprüfen zu lassen. Vor allem in sensiblen Bereichen wie Flüchtlingsunterkünften aber auch bei Veranstaltungen scheint dies angebracht. Bspw. besteht in bestimmten Einsatzbereichen die Pflicht, eine über eine bloße Unterrichtung hinausgehende Sachkundeprüfung abzulegen. Außerdem können die Auftraggeber darüber hinaus gehend Fortbildungen oder Scahkundenachweise einfordern. Außerdem wird die Zuverlässigkeit einer eingesetzten Person überprüft, durch Anfragen beim Bundeszentralregister sowie eine  Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei. Auch eine Anfrage des Gewerbeamtes bei der Vafassungsschutzbehörde ist möglich. Die Landesbehlörden unterstützen die Kommunen (hier die Gewerbeämter) bei der Überprüfung der jeweiligen Unternehmen. Bspw. wurden im Jahr 2016 1150 und im Jahr 2017 846 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz durchgeführt. Die Instrumente für die Überprüfung des eingesetzten Personals sind also da.

Dennoch zeigt die Antwort auch: Es gibt einen erschreckend hohe Zahl von Wachschutzunternehmen, die Verbindungen in die rechtsextreme Szene haben. So spricht die Landesregierung davon, dass zu 13 der in Südbrandenburg aktiven 20 Sicherheitsunternehmen polizeiliche Erkenntnisse zu den Bereichen „Rocker“, „PMK“ und „Fußball“ vorliegen. Es wird ausführt: „In den letzten Jahren gab es immer wieder Hinweise, wonach sich Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt um Arbeitsstellen im Bewachungsgewerbe bemühen. In Einzelfällen gründeten Rechtsextremisten selbst solch ein Gewerbe. Dieses Tätigkeitsspektrum bietet Rechtsextremisten eine Vielzahl an Möglichkeiten, rechtsextremistisches Gedankengut in den öffentlichen Raum zu transportieren oder repressiv auf Andersdenkende und auf Bürger ausländischer Herkunft einzuwirken. Eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist für Rechtsextremisten auch auf Grund der Uniformierung und der Bewaffnung sowie der Ausübung von Macht und Dominanz attraktiv. Zudem ist keine langjährige Ausbildung erforderlich.“

Damit ist klar, dass die Kommunen gut beraten sind, zu beauftragende Unternehmen und in sensiblen Bereichen eingesetzte Mitarbeiter sehr genau zu überprüfen. Ggf. kann auch bei der Vertragsgestaltung auf zusätzliche Fortbildungen, bsow. im Bereich interkultureller Kompetenz hingewirkt werden.