Rede zum Antrag der AfD "Runderlass zur Abgrenzung von Straßenerschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen"

Rede zum Antrag der AfD „Runderlass zur Abgrenzung von Straßenerschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen“

Die AfD hat einen Antrag „Runderlass zur Abgrenzung von Straßenerschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen“ gestellt.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video dokumentiert.

Den Redetext dokumentiere ich hier außerdem zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift: „Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erschließungsbeiträge dienen dazu, ein Grundstück erstmals zu erschließen, die Bebauung und Nutzung des Grundstücks damit erst zu ermöglichen. Insofern sind Erschließungsbeiträge ganz eindeutig und weit überwiegend im Interesse der Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer und sollten nach unserer Ansicht grundsätzlich nicht von der Allgemeinheit übernommen werden.

Das habe ich hier schon ganz oft gesagt, und ich habe zu den vielen Anträgen, die wir vor allem von den Freien Wählern hier schon behandelt haben, auch schon ganz oft gesagt, dass es dennoch einer grundsätzlichen Lösung beim Problem der Sandpisten bedarf.

Wir haben in diesem Zusammenhang als Linke gefordert, verbindliche Regelungen für eine bessere Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu schaffen, vor allem vor Realisierung einer solchen Erschließungsmaßnahme. Wir haben gefordert, dass die Ausbaustandards angepasst werden, und wir haben einen Härtefallfonds vorgeschlagen. In der aktuellen Situation mit den gestiegenen Baukosten ist das nach wie vor ein gangbarer Weg, um zumindest einige Härten, die in diesem Bereich tatsächlich entstehen, abzufedern.

Da hat sich die Koalition bisher wirklich nicht mit Ruhm bekleckert; zumindest sind mir keinerlei Lösungsansätze von Ihnen bekannt.

Die AfD möchte nun mit ihrem Antrag einen Runderlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales als oberste Kommunalaufsichtsbehörde erreichen, der klarstellend die Abgrenzung von Straßenerschließungs- und Straßenbaumaßnahmen an bereits in der Vergangenheit teilweise erschlossenen Straßen vornimmt.

Meine Damen und Herren, Sie sprachen hier gerade von Rechtssicherheit. Nein, es wird keine zusätzliche Rechtssicherheit bringen, wenn man so vorgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Juli 2007 erstmalig, aber auch letztinstanzlich präzisiert, unter welchen Voraussetzungen in den neuen Bundesländern Erschließungsbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge erhoben werden können. Da gab es auch noch weitere Hinweise zur Auslegung einiger Punkte der Bauordnung. Ich wage zu bezweifeln, dass ein Runderlass da in irgendeiner Art und Weise zusätzliche Rechtssicherheit schaffen würde, zumal wenn Sie jetzt die teilerschlossenen Straßen herausnehmen.

Wenn man so vorgehen würde, wie Sie es vorschlagen – völlig unabhängig davon, ob es eine gesetzliche Regelung braucht oder nicht -, würde nebenbei auch gleich strikte Konnexität wirken, mit zumindest von Ihnen nicht bezifferten finanziellen Folgen.

Da wir also nicht davon ausgehen, dass ein zusätzlicher Runderlass die Auslegungsprobleme besser löst als die vorhandene Rechtsprechung, da es zu neuen Ungerechtigkeiten käme, indem die teilerschlossenen Straßen herausgenommen werden, und wegen der Kosten, die durch die Konnexität sofort und unmittelbar das Land treffen würden, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.“