Rede zum Antrag der AfD zu einem Badesicherheitsgesetz

Rede zum Antrag der AfD zu einem Badesicherheitsgesetz

Die AfD-Fraktion hatte einen Antrag vorgelegt, ein Badesicherheitsgesetz zu schaffen. Dem vorausgegangen war eine intensive Befassung des Innenausschusses mit dem Thema. Der Antrag wurde abgelehnt, weil er gerade nicht dazu beitragen würde, mehr Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen.

Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar:

Außerdem dokumentiere ich den Redebeitrag zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Als ich den Antrag der AfD-Fraktion las, fiel mir spontan ein Satz von Leo Trotzki aus der übrigens aus verschiedenen Gründen sehr empfehlenswerten Schrift „Lernt denken“ ein. Dieser Satz lautet:

„[…] [Man] hat natürlich das Recht, nichts zu verstehen, aber man sollte dieses Recht nicht mißbrauchen.“

(Heiterkeit)

Der Satz ist mir eingefallen, weil Sie wirklich nichts von dem verstanden haben, was wir in den vergangenen Monaten getan haben. Es gab ein Rechtsgutachten, es gab eine umfangreiche Anhörung, und Sie haben bis heute nicht einmal das Problem verstanden.

Die haftungsrechtlichen Fragen sind geklärt – das hat der Kommunale Schadensausgleich in der Anhörung ganz klar gesagt. Der Kommunale Schadensausgleich trägt die Schäden, geht in die Haftung bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eine Kommune direkt darauf hinweist …

(Unruhe)

– Herr Vizepräsident, könnten Sie dafür sorgen, dass hier nicht ganz so laut geschwatzt wird.

(Zuruf: Das ist eine Frage der Kosten!)

– Bitte? – Also: Der Kommunale Schadensausgleich trägt den Schaden bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eine Kommune auffordert, an einer konkreten Badestelle eine Gefahr zu beseitigen. Die Haftungsfrage steht also gar nicht mehr. Das Problem ist ein anderes: Es besteht die Sorge, dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen für Verantwortliche kommt, wenn sich ein Unfall ereignet.

Herr Noack ist gerade darauf eingegangen, dass es da tatsächlich vor Ort Verunsicherung gibt. In der Anhörung hat sich übrigens auch herausgestellt, dass ein Badesicherheitsgesetz das Problem nicht löst, sondern es im Gegenteil sogar verschärft, weil festzulegende Standards auch dazu führen können, dass noch mehr Bauten, Stege oder Ähnliches an Badestellen abgebaut werden müssen, als es nach der jetzigen Rechtslage der Fall wäre. Deshalb wird uns eine gesetzliche Regelung an dieser Stelle nicht helfen.

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, zu dem Wort „Missbrauch“, das im Zitat vorkam: Sie haben – wie gesagt – das Problem nicht verstanden, und jetzt, nach der intensiven Befassung des Innenausschusses versuchen Sie, auf dieses Thema draufzusetzen. Das ist tatsächlich Missbrauch.

Ein bisschen schade – das klang in meiner Zwischenfrage schon an – finde ich es wirklich, dass diese, wie ich finde, hervorragende Idee einer Handreichung nicht umgesetzt wurde. Der Text ist übrigens fertig, der Bäderverband hat uns für diese Handreichung bereits einen Text und Checklisten geliefert, und die würden Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in die Lage versetzen, sich diese Arbeit, die der Innenausschuss geleistet hat, sehr viel schneller anzueignen, das Problem sehr viel schneller zu durchdringen und dann vor Ort Lösungen zu finden.

Ich hätte mir gewünscht, dass das Innenministerium so etwas macht. Die wollten das aber nicht. Ich werbe noch einmal intensiv dafür, dass wir als demokratische Fraktionen vielleicht doch noch dazu kommen, eine solche Handreichung für unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker herauszugeben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“