Rede zum Antrag der AfD zum Verbot der Verschleierung im Straßenverkehr
Die AfD hat uns heute noch ein Highlight beschert. Sie hat beantragt, Verschleierung im Straßenverkehr zu verbieten. Zum Antrag geht es hier. Für meine Fraktion sowie die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne habe ich zu diesem Antrag geredet.
Den Videomitschnitt der Rede gibt es hier.
Das Skript ist hier dokumentiert:
„Wir sind ja hier im Landtag einiges von der AfD gewohnt. Mit Ihren heutigen Anträgen, einige kommen ja noch, haben Sie wieder einmal bewiesen: Schlimmer geht immer!
Die AfD-Fraktion fordert, dass wir Burka und Niqab im Straßenverkehr verbieten, da ansonsten die Identifizierung von Personen nicht gewährleistet werden könnten.
Das, was sie hier betreiben, ist eine Debatte, die sich eigentlich bereits erledigt hat und die sie gerne am Laufen halten möchten. Und da Ihre Anträge zur Verschleierung im öffentlichen Raum hier im Plenum bereits gescheitert sind, wird der kalte Kaffee also ein weiteres Mal aufgewärmt. Kann man machen. Muss man aber nicht. Die Antwort dieses Parlaments wird die Gleiche sein, wie bei Ihren vorangegangenen Anträgen zum Thema Verschleierung.
Sie reden von Sichtfreiheit von Verkehrsteilnehmern, sie reden von der Möglichkeit der Identifizierung von Personen, sie meinen aber in Wahrheit: Verbietet alles was mit dem Islam oder was mit Fremden zu tun hat. Macht ihnen das Leben so schwer wie möglich.
Das ist der eigentliche Inhalt Ihres Antrages. Also tun Sie bitte nicht so als würde es Ihnen um die Sicherheit im Straßenverkehr gehen.
Aber zum Inhalt:
Würde es in Ihrer Fraktion auch nur eine Person geben, die sich mit Verkehrsrecht auskennt, dann hätten Sie diesen Antrag besser nicht vorgelegt.
Gerne erkläre ich Ihnen aber die rechtliche Situation in Deutschland.
Die Sicht eines Verkehrsteilnehmers darf nicht beeinträchtigt sein. Burka-Trägerinnen haben ein Gitter vor Augen, ihre Sicht ist also erheblich beeinträchtigt. Insofern ist das Tragen einer Burka beim Führen eines Fahrzeugs bereits nach den bestehenden Gesetzen verboten.
Beim Niqab ist das etwas anderes. Der Niqab wäre im Straßenverkehr nicht verboten. Schließlich kann auch jeder mit einer Karnevalsmaske oder Weihnachtsmannkostüm am Steuer sitzen und ein Fahrzeug führen, solange die erforderliche Sicht nicht behindert ist.
Sie könnten nun argumentieren, Sie wollen alle Maskierungen am Steuer verbieten. Dann müssten Sie das aber auch so sagen.
Sie sagen, es ginge um Identifizierbarkeit. Dann wäre es aber tatsächlich notwendig, jede Maskierung und auch den Sturzhelm beim Motorrad fahren, zu verbieten. Bis die Wirtschaft reagiert und Motorradhelme, die das Gesicht jederzeit erkennen lassen, erfunden und in ausreichender Stückzahl produziert hat, dürfte die Verkehrssicherheit der Motorrad- und Mopedfahrer nicht wirklich verbessert sein, aber das wäre dann halt die Konsequenz.
Allein dies macht deutlich, wie absurd ihr Antrag ist, wenn man ihn konsequent zu Ende denkt.
Ich fürchte sogar, Ihnen ist die Sicherheit im Straßenverkehr eigentlich weitgehend egal. Wenn Sie es aber ernst meinen, dann habe ich noch einen Vorschlag für Ihren nächsten Antrag: Sicherheit im Straßenverkehr wird auch durch das ordnungsgemäße Parken gewährleistet. Wie man so hört, hat Ihr Fraktionsvorsitzender damit ja so seine Probleme und da wäre es doch eine gute Idee, wenn Sie beim nächsten Mal fordern, dass ein Verbot für notorisch falsch parkende Fraktionsvorsitzende am Steuer erlassen wird, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Der Antrag hätte zwar ebensowenig Chancen im Plenum, wie der jetzt vorliegende, aber der Unterhaltungswert wäre um einiges höher.“