Rede zum Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten

Rede zum Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dazu hat die Landesregierung eine Stellungnahme vorgelegt. Der Landtag nahm beides zur Kenntnis.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar.

Meine Rede dokumentiere ich hier zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hartge, vielen Dank für Ihre Arbeit! Vielen Dank an Ihr Team. Vielen Dank für Ihre Feststellungen und ihren zweigeteilten Bericht, einerseits zum Datenschutz nach Artikel 59 der Datenschutz-Grundverordnung und andererseits zum Bericht nach § 37 Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsgesetz.

Meine Damen und Herren, wir haben in der bisherigen Debatte von allen Fraktionen gehört, dass sie die Arbeit der Datenschutzbeauftragten wichtig finden. Ich hätte mir gewünscht, dass das auch für die Landesregierung zutrifft und dass während der Rede der Datenschutzbeauftragten mehr als zwei Ministerinnen im Saal sind.
(Zuruf: Es sind mehr!)
Zu dem Zeitpunkt waren es zwei. Auch bei Frau Gossmann-Reetz waren es noch zwei. Und ich hätte mir gewünscht, dass wenigstens die Staatskanzlei vertreten gewesen wäre, also die Institution, die in dem Bericht nicht nur einmal angesprochen wird.
Meine Damen …
(Unruhe)
Bei der Rede … Ich versuche es noch einmal.“

Vizepräsidentin Richstein:
„Meine Damen und Herren, könnten Sie bitte etwas bisschen ruhiger sein!
(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])
Herr Walter, das gilt auch für Sie.“

Frau Johlige (DIE LINKE):
„Zur Rede der Datenschutzbeauftragten waren genau zwei Ministerinnen anwesend. Ich finde, das ist dem Thema nicht angemessen. Das ist meine persönliche Position.
Meine Damen und Herren, breiten Raum im vorliegenden Bericht nehmen
Feststellungen zum Umgang von Behörden und Verwaltungen mit dem Datenschutz während der Coronapandemie ein. Ich verweise auf die Feststellungen zum Thema Videokonferenzen, zu nicht notwendigen Datenerhebungen bei der Beantragung von Hilfsgeldern, zum Umgang mit Kontaktdaten in der Gastronomie und zur Nutzung solcher erhobenen Daten durch Ordnungsbehörden. Das alles zeigt, dass Datenschutz noch stärker in unseren Fokus rücken muss, erst recht bei stark zunehmender Digitalisierung.
Meine Damen und Herren, fünf Minuten reichen eigentlich nicht aus, um diesem Bericht wirklich gerecht zu werden. Aus der Sicht der Linken möchte ich aber an ein paar Punkte aus dem Bericht und der Befassung damit im Innenausschuss erinnern:

Da ist erstens die Verwarnung der Staatskanzlei durch die Datenschutzbeauftragte wegen festgestellter datenschutzrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Dass die Staatskanzlei die erforderlichen Unterlagen der Datenschutzbeauftragten trotz Aufforderung nicht bereitgestellt und auch nicht nachgereicht hat, ist ein nicht zu
akzeptierendes Verhalten der Staatskanzlei. Zu diesem Teil des Berichts gibt es – wohl aus gutem Grund – keine Stellungnahme der Landesregierung; aber vielleicht hören wir gleich etwas dazu.

Zweitens. Auch in dem Bericht für das Jahr 2020 ist ein Bußgeldverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizistinnen aufgeführt. Das ist wahrlich nicht in Ordnung. Ebenso ist es nicht in Ordnung, dass das Innenministerium uns im Innenausschuss nicht mitteilen konnte, wie oft das im Berichtszeitraum vorgekommen ist.
Dass Sie das Problem sehr ernst nehmen, Herr Stübgen, haben wir vernommen. Wir haben auch keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die ergriffenen Maßnahmen richtig sind. Mehr Engagement in dieser Frage wünschen wir uns dennoch. Ich kann hier versprechen – das wussten Sie wahrscheinlich vorher -: Wir werden selbstverständlich regelmäßig nachfragen.

Der dritte Punkt, den ich hier nennen möchte, ist – natürlich – KESY. Die
Landesregierung widmet in ihrer Stellungnahme dem Thema Kennzeichenerfassung sehr viel Raum – anders als dem Thema Videoüberwachung. Die Kennzeichenerfassung und -speicherung, wie sie die Polizei jahrelang in Brandenburg betrieb, hat mit dem 30. Juni 2021 ein Ende gefunden. Und das ist auch gut so.
Die Datenschutzbeauftragte hatte 2019 den Betrieb der Kameras im
Aufzeichnungsmodus beanstandet und eine Warnung ausgesprochen. Der Umgang mit den über Jahre aufgehäuften Daten wurde dann geändert. Die Daten wurden auf ein spezielles Speichermedium übertragen und die verantwortlichen Staatsanwaltschaften aufgefordert, die Notwendigkeit der weiteren Speicherung zu prüfen.
Langsam hat sich so das Innenministerium von diesen Altlasten befreien können. Die von der Datenschutzbeauftragten kritisierten Mängel und ihre Hinweise wurden bei der Neukonzeption vom Innenministerium umgesetzt. Das haben wir auch gelobt.

„Alles gut“ könnte man also meinen. Offenbar ist man – leider – im Innenministerium aber der Ansicht, dass mit der Neuregelung der StPO eine Dauererfassung von Kennzeichen zu Ermittlungszwecken künftig nicht ausgeschlossen sei. So muss man es jedenfalls aus dem Innenministerium hören. Auch die Stellungnahme der Landesregierung versucht das zumindest anzudeuten.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE lehnt den Vorschlag, die bisherige
Verfahrensweise der Aufzeichnung von Kennzeichendaten in anderer Form
fortzuführen, klar ab. Das brandenburgische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass es für ein Rechtsschutzbedürfnis hinreichend ist – ich zitiere -, „… dass der Beschwerdeführer im Zeitraum einer Ermittlungsmaßnahme von einer automatischen Kennzeichenerfassung betroffen worden sein könnte.“ Auch deshalb, meine Damen und Herren, plädieren wir dafür, dem Interesse der Sicherheitsbehörden rechtzeitig
einen Riegel vorzuschieben.

Ich danke Ihnen sehr für den Bericht, Frau Hartge, und bin auf den nächsten schon gespannt. – Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.“