Rede zum Bericht der Landesregierung zur Sicherheit in der Arzeimittelversorgung
Heute wurde im Plenum des Brandenburger Landtags ein Bericht der Landesregierung zur Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung in Konsequenz aus dem Lunapharm-Skandal behandelt. Für die Koalitionsfraktionen habe ich zu diesem Tagesordnungspßunkt gerdet.
Das Skript meiner Rede stelle ich hier zur Verfügung:
„Wir erinnern uns alle noch gut an den Lunapharm-Skandal, wo ein in Brandenburg ansässiges Unternehmen in griechischen Krankenhäusern gestohlene Medikamente in Deutschland in Umlauf gebracht hat. Wir erinnern uns auch gut an die Fassungslosigkeit, die uns – und nicht nur uns – ergriffen hat, als immer deutlicher wurde, dass dieses Unternehmen in Verbindung zu einem europaweiten kriminellen Netzwerk von Händlern stand, das über Jahre hinweg Arzneimittel zweifelhaften Ursprungs in Umlauf gebracht hat.
Und vor allem erinnern wir uns gut an die völlig verständliche Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, die nicht sicher sein konnten, ob die dringend benötigten Arzneimittel auch wirklich wirksam waren und deren Vertrauen in staatliches Handeln im Bereich der Arzneimittelaufsicht erschüttert wurde.
Besonders wichtig und beruhigend für die Patientinnen und Patienten ist, dass Lunapharm Anfang des Jahres dauerhaft die Herstellungs- und die Großhandelserlaubnis nach Arzneimittelgesetz entzogen werden konnte. Damit ist sicher gestellt, dass diese Firma keine Medikamente zweifelhafter Herkunft mehr auf den Markt bringen kann.
Ich bin froh, dass – und das kann man dem vorgelegten Bericht der Landesregierung entnehmen – in Brandenburg die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Daran hatten auch wir als Landtag einen Anteil, indem wir sehr schnell den Weg für die personelle Verstärkung der Aufsichtsbereiche im Sozialministerium und im Landesgesundheitsamt gestärkt haben. Ich bin sehr froh, dass es trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die der Arbeitsmarkt in diesem Bereich bietet, gelungen ist, einen großen Teil der Stellen bereits zu besetzen. Es ist gut, dass es Kooperationen mit anderen Bundesländern gibt, bis das eigene Personal die notwendigen Fortbildungen absolviert und die erforderlichen Qualifikationen erworben hat.
Aufgrund des Task-Force-Berichts hatten wir der Landesregierung darüber hinaus Aufgaben mit auf den Weg gegeben. Das waren unter anderem:
- mögliche arzneimittelrechtliche Konsequenzen mit Bund und anderen Ländern zu erörtern
- eine Bundesratsinitiative zur Streichung der sogenannten Importförderklausel zu erarbeiten
- besonders sensible Aufsichtsbereiche qualitativ und quantitativ hinreichend sowie vorausschauend auszustatten und
- einheitliche Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht festzulegen.
Dem Bericht können wir entnehmen, dass die Landeregierung hier umfassend tätig geworden ist und die in ihrer Verantwortung liegenden Aufträge intensiv bearbeitet und einen guten Teil bereits abgearbeitet hat.
Neben dem organisatorischen Neuzuschnitt im MASGF wurden die Aufgabenbereiche, Abläufe und Vertretungsregelungen neu gefasst und verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Akteuren geschaffen.
Einige anstehende Aufgaben werden uns jedoch noch Jahre begleiten. Gerade im Bereich der Fach- und Rechtsaufsicht in allen Bereichen der Landesverwaltung wird das deutlich. Es ist gut, dass wir als Landtag und auch in der Landesregierung durch die Vorgänge um Lunapharm eine erhöhte Sensibilität für die Fach- und Rechtsaufsicht in allen Bereichen der Landesverwaltung entwickelt haben, was ja auch schon für eine deutlich bessere Personalausstattung im Zuge der Haushaltsberatungen gesorgt hat.
Allerdings, müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, dass der Bund sich vor allem bei der Importförderklausel nicht bewegt, und das obwohl die Länder dies im Bundesrat angemahnt haben.
Deshalb kann ich hier nur alle Fraktionen auffordern, in ihren Parteien dafür zu werben, dass diese Regelung endlich abgeschafft wird. Der Parallelhandel ist das Einfallstor für Arzneimittelfälschungen und kriminelle Machenschaften mit Arzneimitteln. Die Abschaffung der Importförderquote würde nicht dazu führen, dass kein Parallelhandel mehr stattfindet, aber zumindest würde er nicht auch noch gesetzlich privilegiert. Zumal mittlerweile klar ist, dass die Importquote deutlich weniger Kosten spart als bspw. Rabattverträge und Kosten bei der Patientensicherheit nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Insofern ist es wichtig, dass der Bund sich hier endlich bewegt.
Klar ist aber auch: Das Einschleusen von gefälschten Arzneimitteln entlang der gesamten Vertriebskette vom Hersteller zum Patienten insbesondere auf Ebene des Großhandels bzw. des Parallelhandels muss verhindert werden.
Dafür muss einerseits die Aufsicht verbessert werden – das haben wir gemacht – und andererseits muss es verbesserte gesetzliche Regelungen für die Aufsichts- und Ermittlungsbehörden geben. Auch hierbei ist der Bund gefragt.
Und es braucht weitere Regelungen auf europäischer Ebene, die zu mehr Transparenz bei den Lieferketten führen.
Ziel muss es sein, dass jederzeit die gesamte Kette eines Arzneimittels von der Herstellung bis zur Abgabe nachverfolgbar ist.
Da setze ich große Hoffnungen in die in Kraft getretene Europäische Fälschungsrichtlinie, nach der seit Februar 2019 zusätzliche Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel verpflichtend sind, die unter anderem dazu führen sollen, dass jede einzelne Packung identifizierbar und auf ihre Echtheit überprüfbar ist.
Leider handelt es sich hier nur um eine Ende-zu-Ende-Überprüfung, die beim Hersteller einen generierten Code in einer Datenbank hinterlegt und bei der Abgabe an den Patienten aus dem System ausgebucht wird. Besser wäre hier eine Lösung, die auch die jeweiligen Vertriebsschritte nachvollziehbar macht. Dennoch ist diese Kennzeichnung ein wichtiger Schritt, der hoffentlich dazu führt, dass in die legalen Vertriebsketten eingeschleuste Arzneimittel besser und schneller identifiziert werden. Das würde die Patientensicherheit weiter erhöhen.“