Rede zum Bericht der Landesregierung zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer

Rede zum Bericht der Landesregierung zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer

Dem Landtag lag der Bericht der Landesregierung zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer vor.

Meine Rede dazu ist beim rbb hier zu sehen.

Außerdem ist sie folgend als Auszug aus dem vorläufigen stenografischen Protokoll dokumentiert:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren haben wir hier im Landtag schon über den ersten Bericht zu diesem Thema gesprochen. Damals habe ich am Anfang meiner Rede gesagt, dass der Bericht eindrücklich belegt, welch großartige Leistung die Akteure der Jugendhilfe in Brandenburg, die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Fachkräfte, die Träger und die Jugendämter in den vergangenen beiden Jahren bei der Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten geleistet haben. Ich hätte das auch gern eingangs dieser Rede gesagt, leider weiß man nach dem Lesen des Berichts nichts über die Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren, weil dazu schlicht nichts drinsteht.

Bis auf ein paar aktualisierte statistische Angaben zu Fallzahlen und Herkunftsländern, die wenig überraschend sind, findet der geneigte Leser leider nichts, was nicht schon bekannt gewesen wäre. Und so kann ich hier leider nicht über das sprechen, was in dem Bericht steht, sondern vor allem darüber, was nicht darin
steht. Das geht besonders einfach, weil wir den Vergleichsmaßstab haben, nämlich den Bericht von vor zwei Jahren.

Schon quantitativ gibt es einen Unterschied, damals hatten wir 79 Seiten plus Anlagen, heute sind es 38 Seiten. Und auch qualitativ gibt es einen großen Unterschied; denn damals – die Ministerin hat es erwähnt – gab es vorher eine Abfrage bei allen Jugendämtern zur Situation der unbegleiteten Minderjährigen, zur Unterbringung, zur Versorgung, zu gesundheitlichen Problemlagen, zu besonderen Bedarfen, zur Herausforderung und auch zur Zusammenarbeit mit den Trägern. Dieses Mal hat man es nicht gemacht – das hat die Ministerin erwähnt -, und ich kann nur sagen: Das war ein großer Fehler; denn das merkt man dem Bericht einfach an.

So konnte der Verfasser des alten Berichts nichts anderes machen, als das herauszustreichen, was dieses Mal nicht abgefragt wurde – und da blieb dann leider
nicht mehr viel übrig als ein paar statistische Angaben, ein paar Rechtsgrundlagen, immerhin aktualisiert, ein paar Verfahrensfragen und viele Allgemeinplätze, die teils wirklich aus dem alten Bericht übernommen wurden.

Entschuldigung, Frau Ministerin, wenn ich das so deutlich sage: Ich finde diesen Bericht absolut ungenügend, und ich würde mich schämen, einen solchen Bericht hier vorzulegen.

Deshalb gebe ich hier noch zu Protokoll, was wir von einem solchen Bericht dann in zwei Jahren erwarten. Wir erwarten Aussagen zur Situation der Kinder und
Jugendlichen in Brandenburg, zur Unterbringung in einer Einrichtung, bei Pflegefamilien usw., zur Versorgung, also zur gesundheitlichen Situation, zu
besonderen medizinischen Bedarfen, zum Versorgungsgrad bei psychosozialen Betreuungen usw., zu Problemlagen, die die Jugendämter sehen, zu pädagogischen Bedarfen, zum Stand des Spracherwerbs und der Integration, zur Entwicklung von Vormundschaften. Wir erwarten quantitative Aussagen zu gelungenem und gescheitertem Familiennachzug, in Anspruch genommenen Hilfen, Überführung in Hilfen für junge Volljährige, zu Asylverfahren, Duldung usw.

Das klingt jetzt alles ganz viel, aber ich kann nur sagen: Das ist kein Hexenwerk, denn das alles stand im letzten Bericht und in diesem fehlt es.

Was im Übrigen auch dazugehören würde, wäre eine Bestandsaufnahme zu den im letzten Bericht von Ihnen selbst definierten Handlungsbedarfen. Auch dazu kein Wort.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Noch immer fehlt die Rechtsverordnung zu diesem Gesetz. Das ist ein Armutszeugnis, es ist vor vier Jahren
in Kraft getreten. Dass Sie uns hier allerdings einen Bericht vorlegen, in dem es keine einzige Aussage zu den finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes gibt, nichts zur Höhe der Bundeszuweisungen und auch nichts zu den an die örtlichen Träger der Jugendhilfe gezahlten Ausgleichszahlungen, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Da verwundert es dann auch nicht mehr, dass Sie dem Landtag nicht mitteilen, dass Sie die örtlichen Träger der Jugendhilfe derzeit mit Rückforderungen der Ausgleichszahlungen aus den Jahren 2015 und 2016 in teils sechsstelliger Höhe überziehen, aber nicht einmal eine Verordnung haben. Da kann ich nur sagen: Frau Ministerin, machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben und legen Sie endlich eine Rechtsverordnung vor und in zwei Jahren dann einen Bericht, der nicht so ungenügend ist wie dieser, einer, der dem großen Engagement der Fachkräfte in Jugendhilfe, Schule, Ausbildung und bei den ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen ebenso gerecht wird wie den ausländischen Kindern und Jugendlichen!

Herzlichen Dank.“