Rede zum Bericht des Innenministeriums zu Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Polizeigesetzes

Rede zum Bericht des Innenministeriums zu Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Polizeigesetzes

Dem Landtag lag der Zwölfte Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom Dezember 2019 vor. Da unser innenpolitischer Sprecher, Andreas Büttner, bei der Plenarsitzung nicht anwesend sein konnte, habe ich die Rede dazu für ihn übernommen.

Sie ist beim rbb hier anzuschauen.

Die Rede ist hier außerdem hier als Ausschnitt aus dem vorläufigen stenografischen Protokoll dokumentiert:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lakenmacher, eigentlich wollte ich nur etwas zur Kennzeichenfahndung sagen, aber jetzt muss ich natürlich etwas zur Videoüberwachung sagen. Ich frage mich gerade ernsthaft, ob ich einen anderen Bericht als Sie gelesen habe. Wenn man den Bericht tatsächlich gelesen hat, sieht man, dass in Potsdam ein Anstieg der Straftatenzahlen im videoüberwachten Bereich von 227 auf 367 zu verzeichnen ist, während die Zahlen in den angrenzenden Bereichen sinken und in der gesamten Stadt nur leicht steigen. Wenn wir uns Frankfurt (Oder) anschauen, sehen wir im videoüberwachten Bereich einen Anstieg der Zahlen von 20 auf 40 bei ansonsten sinkender Kriminalität. In Guben bleibt die Zahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich gleich, während die Zahlen in der gesamten Stadt sinken. Da finde ich es ziemlich tapfer, zu sagen, dass die Videoüberwachung Kriminalität verhindert. Wenn man diese Zahlen betrachtet, müsste man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass die Kriminalität sinkt, wenn man die Kameras abbaut. Wir alle wissen, dass es nicht so einfach ist, weil Videoüberwachung die Kriminalität in der Regel vor allem verdrängt und nicht verhindert, aber in dem Zusammenhang von einem Präventionsparadoxon zu sprechen halte ich tatsächlich für falsch.

Der zweite Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, ist der Bereich der Kennzeichenerfassung. Im Bericht geht es vor allem um den Fahndungsmodus. Das
wird von uns nicht kritisiert, das haben wir im Ausschuss auch gesagt. Ich möchte aber etwas zu dem sagen, was nicht im Bericht steht. Wir wissen ja seit dem
vergangenen Jahr, dass es einen zweiten Modus gibt – den Aufzeichnungsmodus. Ich sage ganz ehrlich: Ich finde es immer noch unglaublich, dass dem Landtag jahrelang von der Polizei und der Hausspitze des MIK – also dem damaligen Innenminister und seinen Staatssekretären – verschwiegen wurde, dass es diese zweite Form gibt, und – schlimmer noch – jahrelang Hunderttausende Datensätze ohne ausreichende Rechtsgrundlage angehäuft wurden, ohne dass der Landtag etwas davon wusste. Das ist ein Vorgang, über den wir weiterhin reden müssen. Ich kann ankündigen, dass wir dem weiter nachgehen werden. Wir werden auch genau hinschauen, weshalb der damalige Abteilungsleiter 4, nachdem er zu der Auffassung kam, dass der Einsatz rechtswidrig sei, strafversetzt wurde. Wir werden weiterhin der Frage nachgehen, weshalb die alte Hausleitung nichts unternommen hat, um diese rechtswidrige Praxis zu beenden. Erst jetzt, in der neuen Wahlperiode – da danke ich tatsächlich dem Innenminister – wurde diese Praxis zumindest zum Teil beendet und wurden wenigstens Löschungen auf den Weg gebracht. Insofern kann ich versprechen, dass uns das Thema Kennzeichenerfassung noch eine Weile beschäftigen wird – nicht nur mit den regelmäßigen Berichten wie dem, den wir hier behandeln, sondern auch darüber hinaus.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“