Rede zum Entwurf der Kommunalverfassung

Rede zum Entwurf der Kommunalverfassung

Dem Landtag lag in in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Kommunalrechts vor. Diese Novelle der Kommunalverfassunf beinhaltet eine Vielzahl von neuen Regelungen u.a. zur Haushaltsführung, zum Beanstandungsrecht von Hauptverwaltungsbeamten und zur elektronischen Einberufung von Gemeinderatssitzungen. Mit beraten wurde über den Bericht der Landesregierung zur Evaluation der letzten Änderung der Kommunalverfassung.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar.

Meine Rede ist hier dokumentiert, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts liegt ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf vor. Hinzu kommt der Erfahrungsbericht, den uns die Landesregierung zu den bereits im Jahr 2021 beschlossenen Änderungen an der Kommunalverfassung hier vorgelegt hat.

Ich beginne mit dem Bericht: Der Bericht der Landesregierung leidet nach unserer Auffassung ein wenig daran, dass nur die Verwaltungen, nicht aber die Vertretungen zu den neuen Regelungen befragt wurden. So bleiben denn auch Probleme außen vor, die uns von Gemeindevertretern geschildert werden – beispielsweise, wenn Verwaltungen es einfach nicht schaffen, die technischen Voraussetzungen für Hybridsitzungen zu erfüllen, wenn Sitzungen bewusst an Orte verlegt werden, an denen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wichtige Gründe für die Onlineteilnahme durch die Vorsitzenden des Gremiums nicht anerkannt werden oder eine Onlineteilnahme viele Tage vorher angemeldet werden muss, sodass kurzfristige Gründe außen vor bleiben.

Hier wird es mit denjenigen weitere Gespräche brauchen, die täglich damit arbeiten müssen, um mögliche Änderungsbedarfe aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter vor Ort zu identifizieren.

Wir als Linke wollen ausdrücklich, dass das Ehrenamt flexibler und innovativer gestaltet wird, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Deswegen stehen wir nach wie vor zu den Änderungen, die wir da vorgenommen haben. Wir bleiben aber auch dabei, dass bei der Arbeit in den Vertretungen am grundsätzlichen Präsenzprinzip festgehalten werden soll.

Zu den Ortsteilbudgets: Diese Empfehlung der Enquetekommission war der Koalition und uns sehr wichtig. Die Umsetzung in den Kommunen zeigt jetzt aber, dass es auch da schon noch den ein oder anderen Verbesserungsbedarf gibt, obwohl die Regelung aus unserer Sicht eigentlich eindeutig ist. Hier wird es sinnvoll sein, auch mit Ortsbeiräten weitere Gespräche zu führen, um die Verbesserungspotenziale in der Regelung zu identifizieren.

Zum Gesetzentwurf der Kommunalverfassung möchte ich mich als Allererstes beim Innenministerium bedanken, dass uns der Entwurf noch vor der Sommerpause zugeleitet wurde. Wir wissen, dass das sehr sportlich war, und wir wissen auch, dass es ursprünglich erst für den Herbst geplant war.

Wir hatten als Innenausschuss aber darum gebeten, ihn so früh wie möglich zu bekommen. Denn auch hier haben wir die Situation, dass der jetzige Entwurf vor allem aus den Änderungswünschen der Verwaltung gespeist ist und es jetzt dem Parlament zukommt, die Beratung und Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern in den Kommunalparlamenten zu führen. Das werden wir leisten müssen, und wir haben einen sehr engen Zeitplan, denn die neue Kommunalverfassung soll ja rechtzeitig vor den Kommunalwahlen verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren, wir sollten das Signal in die Kommunen senden, dass es sich nicht um eine völlig neue Kommunalverfassung handelt, sondern vielmehr auf Basis des Bewährten Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der kommunalen Praxis und aus der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ergeben.

Im Entwurf sind auch Regelungen zur Doppik überarbeitet worden. Hier besteht aus unserer Sicht tatsächlich Novellierungs‑, Überprüfungs- und Vereinfachungsbedarf. Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der – kurz gesagt – besagt, die mit der sogenannten kleinen Novelle der Kommunalverfassung beschlossene Regelung zu den Folgen der verspäteten Erstellung von Jahresabschlüssen wieder zu streichen. Damit werden Kommunen in die Haushaltssicherung getrieben, die da schlicht nicht hingehören. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir das hier erneut aufrufen. Wir fanden diese Änderung damals schon falsch. Mittlerweile ist aber klar, dass es trotz des Drucks, den Sie den Kommunen damit gemacht haben, Städte und Gemeinden geben wird, die ab 1. Januar 2025 in die Haushaltssicherung gehen werden, weil sie die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig vorgelegt, geprüft und beschlossen bekommen. Würde diese Regelung bereits jetzt, in diesem Haushaltsjahr, greifen, wäre unter den im Gesetz festgeschriebenen Bedingungen ein großer Teil der Städte und Gemeinden und sogar ein Landkreis derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung, mit allen Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das kann nicht im Sinne des Landtages sein. Deshalb wollen wir diese Regelung erneut aufrufen. Ob man sie dann, wie von uns vorgeschlagen, ganz streicht oder zumindest mehr Zeit einräumt, können wir in der Gesetzesberatung noch bereden.

Meine Damen und Herren, viele weitere Diskussionen werden wir führen: zu den Rechten und Kompetenzen der Ortsbeiräte, der kommunalen Beauftragten und Beiräte, zur Stärkung der Vertretungen gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten, zur kommunalaufsichtlichen Beratungsfunktion, zu Befangenheitsregelungen, zu Mitwirkungsregelungen, zur Stärkung der direkten Demokratie und zu vielem mehr.

Ich habe noch eine Bitte. Frau Vorsitzende, wenn ich die noch kurz äußern darf, obwohl meine Redezeit gleich zu Ende ist? – Herr Minister, in der Beteiligung der Kommunen gab es eine Synopse. Ich glaube, es wäre für die Qualität der Beratungen zu diesem Gesetz sehr gut, wenn das Ministerium auch uns als Abgeordneten eine solche Synopse zur Verfügung stellen würde. Ansonsten wird jetzt jede Fraktion selbst ihren Referenten dransetzen, dann arbeitet jeder mit einem anderen Dokument. Das wäre, glaube ich, nicht so eine gute Idee. Deshalb meine Bitte, ob Sie prüfen könnten, ob Sie uns eine Synopse zu den Änderungen im Gesetzentwurf geben können.

Ich freue mich auf die Beratungen zum Gesetzentwurf. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank.“