Rede zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs

Rede zum Jahresbericht des Landesrechnungshofs

Der Landtag debattierte den Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofes und weitere Berichte.

Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar.

Meine Rede ist hier dokumentiert, zitiert nach der vorläufige stenografischen Niederschrift:

„Auch mit diesem Jahresbericht hat der Landesrechnungshof wieder zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie der Landesregierung die Haushaltsdurchführung besser gelingen kann, und er hat
aufgezeigt, wo Missstände vorliegen.

Gleich an dieser Stelle geht mein Dank an den Präsidenten des Landesrechnungshofs sowie an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir diskutieren ja schon seit vielen Jahren miteinander, oft auch kontrovers; ich glaube, das bringt auch uns als Parlamentarier immer ein Stück weit weiter. Obwohl ich diesmal leider krank im Bett lag, als die abschließende Beratung über den Rechnungshofbericht stattfand, konnte ich mir, da wir zum Glück einen Livestream haben, die Sitzung von zu Hause aus angucken. Leider musste ich feststellen, dass das Interesse meiner Kollegen aus den Koalitionsfraktionen an einem wirklich tiefgehenden Austausch, sagen wir es einmal so, im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein bisschen zurückgegangen ist.

Ich nehme als Beispiel aus dem Prüfbericht den Beitrag 12: „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gelingt in Brandenburg nur zum Teil“. Darin werden die in der Landesverantwortung liegenden Mängel der Umsetzung benannt. Diese haben dazu geführt, dass Brandenburg bei der Umsetzung auf dem drittletzten Platz liegt. Im aktuellen Bericht der Bundesregierung vom 26. Mai 2023 kann man nachlesen, dass der Bund mittlerweile 97 von 115 OZG-Leistungen digital anbietet. Die meisten der für Unternehmen und Bürger relevanten Leistungen werden aber von den Ländern und Kommunen ausgeführt. Wegen der hohen Komplexität sind aber fast alle dieser Leistungen noch nicht in ganz Deutschland, auch nicht in Brandenburg, verfügbar. Die Länder arbeiten zwar mit Hochdruck daran, die bereits 111 entwickelten Leistungen überall in ihren Behörden und Kommunen zum Einsatz zu bringen. Aber wie schon gesagt: Brandenburg ist in Sachen Umsetzung Drittletzter.

Wir hatten also im Ausschuss genug Stoff und Ansatzpunkte, uns mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag dieser Sache anzunehmen. Aber was schlägt der Kollege von der SPD-Fraktion vor? Ich zitiere aus seiner Beschlussempfehlung: „Der Ausschuss für Haushaltskontrolle betrachtet aufgrund seiner vergangenheitsorientierten Funktion die Beratung zum oben genannten Bericht als abgeschlossen und verweist auf die Aktivitäten der Fachausschüsse.“

Ich könnte jetzt sagen: Das könnte man auch als Arbeitsverweigerung im Ausschuss bezeichnen. – Ich war ein bisschen überrascht, dass auch jemand von der AfD-Fraktion diesen Beschlussvorschlag unterschrieben hat. Das zeigt, dass auch in diesem Ausschuss die AfD nicht immer ihrer oppositionellen Funktion nachkommt.

Sehr dankbar bin ich meinem Kollegen Domres, der mich an dem Tag vertrat, und auch dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Zeschmann. Beide haben versucht, mit ihren Vorschlägen die Beschlussempfehlungen zu qualifizieren. Aber die Koalitionsmehrheit hat gestanden und sich somit weiterer Beratung an dieser Stelle verweigert. Ich hoffe trotzdem, dass wir auf Landesebene bei der OZG-Umsetzung endlich in die Puschen kommen und digitale Verwaltungsleistungen auch in Brandenburg zum Standard werden.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt aus dem Jahresbericht 2022, auf den ich kurz eingehen möchte, ist die Feststellung des Landesrechnungshofs, dass die 500-Millionen-Euro-Reserve mit dem Jahresabschluss 2021 an das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ abgeführt worden ist. Der Landesrechnungshof hat diesbezüglich im Bericht seine verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht. Begründet werden diese zum einen damit, dass diesen Mitteln kein Finanzierungsbedarf zugrunde gelegen habe. Zum anderen habe das Finanzministerium ohne eine substanzielle Einfluss- oder Entscheidungsmöglichkeit des Parlaments über das Ob und die Höhe der Zuführung entschieden.

Diese Bedenken kann man sicherlich teilen oder nicht teilen. Ich möchte daran erinnern, dass meine Fraktion mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen – bis hin zur Vorlage eines Nachtragshaushalts – versucht hat, Abhilfe zu schaffen und diese Mittel dem Landeshaushalt für dringend notwendige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch im Jahr 2022 abzumildern. Diese Initiativen haben Sie alle abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich danke für die Beratungen und die Zusammenarbeit zu den Berichten. Für das kommende Jahr wünsche ich mir ein wenig mehr Willen seitens der Koalition, die vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme tatsächlich anzugehen. Der Beschlussempfehlung werden wir zustimmen. – Herzlichen Dank.“