Rede zum Gesetzentwurf zu kommunalen Jahresabschlüssen

Rede zum Gesetzentwurf zu kommunalen Jahresabschlüssen

Die Landesregierung hat eine Gesetzesnovelle zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse vorglegt, um den Kommunen eine weitere Schonfrist zu geben und um Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes zur Vereinfachung des Verfahrens einzuarbeiten. Spätestens 2025 müsse dann aber jede Kommune zeitnah einen geprüften Jahresabschluss vorlegen. Der von uns vorgelegte Änderungsantrag wurde gemäß Beschlussempfehlung abgelehnt.

Meine Rede als Videomitschnitt gibt es hier.

Den Text der Rede dokumentiere ich hier, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist unstrittig, weil es gut ist, dass die Regelung zur Erstellung vereinfachter Jahresabschlüsse ein weiteres Mal verlängert wird.
Strittig ist aus unserer Sicht Artikel 2, weil – darüber haben schon wir im Ausschuss gestritten – es aktuell ganze 7 % der Kommunen geschafft haben, für 2018 einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen. Gälte das, was Sie in Artikel 2 beschließen wollen, schon heute, würden 93 % der Kommunen in Brandenburg am 01.01.2021 in der vorläufigen Haushaltsführung landen. Das kann man wollen – wir wollen das nicht.
Sie sagen, dann sollen sich die Kommunen halt mal ein bisschen anstrengen. Ich sage aber: Wenn 93 % der Kommunen die gesetzliche Vorgabe, die schon gilt, nicht erfüllen, ist es nicht nur eine Willensfrage, sondern dann gibt es weitergehende Gründe dafür, dass die Abschlüsse nicht rechtzeitig fertig werden. Wäre es eine Willensfrage, könnte man natürlich auch mit Druck agieren. Wenn es aber keine Willensfrage ist, wird Druck überhaupt nicht helfen – dann muss man herausfinden,
woran es liegt, dass die Kommunen der gesetzlichen Vorgabe der rechtzeitigen Erstellung von Jahresabschlüssen nicht nachkommen.
Der Ausschuss tut das übrigens: Für Februar ist, wie eben schon angedeutet wurde, ein Fachgespräch dazu angesetzt. Da sprechen wir mit den Kommunen darüber, welche Probleme es mit der Doppik gibt, und versuchen herauszufinden, was sie daran hindert, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. – Dann kommen Sie und sagen: Es ist uns egal, ob da ein Fachgespräch stattfindet; wir beschließen einfach schon mal. – Sie sprechen eben vorher nicht mit den Kommunen darüber, welche Probleme
es gibt, sondern entscheiden einfach, dass wir ab 2024 mal Druck brauchen.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben hier einen neuen Politikstil angekündigt, und ich sage ganz ehrlich: Langsam, aber sicher wird mir angst und bange vor diesem Politikstil, denn das ist Basta-Politik, das ist selbstherrliche Politik von oben, ohne mit den Betroffenen wenigstens ein einziges Mal darüber geredet zu haben, obwohl der Ausschuss das im Februar vorhat. Ich verstehe nicht, weshalb Sie
jetzt diesen Druck ausüben müssen – ohne Not, im Übrigen, denn das soll erst ab 2024 gelten.
Wir werden in diesem Landtag im 1. Halbjahr des kommenden Jahres eine Änderung an der Kommunalverfassung vornehmen. Wir könnten dieses Fachgespräch also ganz locker abwarten, herausfinden, welche Probleme es in den Kommunen tatsächlich gibt, derentwegen die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig erstellt werden können, und dann könnten wir nach dem Gespräch mit den Kommunen entscheiden, welche Regelungen ab 2024 gelten sollen.
Wir haben sowieso eine Änderung der Kommunalverfassung vor – deshalb ist es völlig unklar, warum Sie jetzt ohne Not diese Änderung durchdrücken, zumal dazu nur eine schriftliche Anhörung stattfand. Sie alle konnten die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes lesen, der eine solche Regelung aus guten Gründen ablehnt.
Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit diese Änderung der Kommunalverfassung hier nicht mal so nebenbei erfolgt. – Herzlichen Dank.“