Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften

Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften

Die Landesregierung hat das „Dritte Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften“ eingebracht.

Meine Rede dazu gibt es hier als Video.

Die Rede dokumentiere ich hier auch noch zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:
„Uns liegt ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften vor.
Allerdings – das haben wir, denke ich, bei den ersten Reden schon gemerkt – sind darin sehr, sehr viele Dinge, die gar nicht strittig sind, und einige wenige, über die wir noch ein bisschen intensiver reden müssen.

Aus Sicht unserer Fraktion ist es sehr zu begrüßen, dass in den wahlrechtlichen Vorschriften nun Sonderregelungen für Notlagen verankert werden sollen. Wir begrüßen auch sehr – auch das klang in den anderen Reden schon an -, dass die Adressen der Kandidierenden nicht mehr auf Wahlzetteln abgedruckt werden. Das ist eine alte Forderung meiner Fraktion. Gerade in Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker bedroht und beschimpft werden, manchmal auch Schlimmeres, ist das dringend angezeigt. Wir haben durch die Studie des Innenministeriums in Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ja auch einen Einblick bekommen.

Eine weitere Regelung, die auch im Vorfeld für ein wenig Aufregung in der Presse gesorgt hat, ist die Begrenzung der auf den Stimmzetteln aufzuführenden beteiligten Organisationen an einer Listenvereinigung auf fünf. Das sehen wir tatsächlich kritisch. Es mag sein, wie in der Begründung aufgeführt, dass im Einzelfall 17 Beteiligte den Stimmzettel aufblähen. Aber 17 Beteiligte sind nicht die Regel, sondern eher eine Ausnahme. Hingegen sind – das wissen wir auch von den vergangenen Wahlen – Listenvereinigungen mit bis zu zehn Beteiligten häufiger. Das Argument der Größe des Stimmzettels oder auch der Handhabbarkeit ist aus meiner Sicht zu hinterfragen. Darüber werden wir im Ausschuss sicherlich noch intensiv reden müssen. Aber die Begrenzung auf fünf ist aus unserer Sicht zu stark.

Meine Damen und Herren – auch das klang schon an -, Ihnen ist ein Änderungsantrag zugegangen. Er kam tatsächlich erst heute. Allerdings sollte er zumindest den Mitgliedern des Innenausschusses inhaltlich schon bekannt sein. Wir haben ihn nämlich schon einmal eingebracht, als wir über die kleine Novelle der Kommunalverfassung sprachen. Damals hatten Sie uns im Ausschuss zugesagt, dass wir, wenn wir den Antrag zurückziehen, dann bei der noch anstehenden Änderung, also dieser jetzt, über diese Fragen intensiv reden können. Deswegen haben wir den Antrag inhaltsgleich jetzt noch einmal eingebracht. Darin geht es um die Inkompatibilitätsregelung. Im Kern geht es um Folgendes. Derzeit ist es so: Wenn jemand in einer Gemeinde als Arbeiter angestellt ist, darf er Mitglied der Gemeindevertretung sein. Wenn aber eine junge Frau in der Kita arbeitet, müsste sie ihr Mandat niederlegen, wenn es sich um eine kommunale Kita handelte. Das geht aus unserer Sicht zu weit. Darüber wollen wir intensiv reden.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits Regelungen, die die Inkompatibilitätsregelungen deutlich modernisiert haben. Sie werden seit Jahren in Mecklenburg-Vorpommern angewandt. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass die Regelungen zur Inkompatibilität auf diejenigen beschränkt werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem verwaltungsgemäßen Vollzug der Rechtsvorschriften oder mit der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen der Organe der Kommunen befasst oder gegenüber anderen Bediensteten in der Kommune weisungsbefugt sind.

Darüber wollen wir mit Ihnen gern ins Gespräch kommen und hoffen, dass wir eine zeitgemäße Lösung im Ausschuss finden. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und auf die Anhörung und danke für die Aufmerksamkeit.“