Rede zum Stiftungsgesetz und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften

Rede zum Stiftungsgesetz und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften

Aufgrund eines neuen Bundesgesetzes muss Brandenburg sein Stiftungsgesetz neu regeln. Außerdem enthält der Gesetzentwurf im sogenannten Omnibus-Verfahren Regelungen zur Kreisumlage und zum Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz einbringen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird zur Weiterbearbeitung in den Innenausschuss verwiesen.

Mein Redebeitrag ist als Video hier verfügbar.

Meine Rede dokumentiere ich hier zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Minuten Redezeit für drei hochkomplexe Themen – ich versuche es mal.
Der Gesetzentwurf beschäftigt sich einerseits mit dem Stiftungsrecht – das steht ja auch in der Überschrift. Dabei handelt es sich zum einen um Anpassungen an das Bundesrecht – das ist aus unserer Sicht sinnvoll und okay -, zum anderen werden aber gleichzeitig die Vorschriften zu örtlichen Stiftungen in der Kommunalverfassung überarbeitet. Bei Letzterem sind wir schon skeptischer, weil hier vorgesehen ist, dass eine Gründung nur noch mit zwingendem Grund erfolgen kann und es auch Erschwernisse bei der Einwerbung von Drittmitteln geben soll. Uns erschließt sich nicht, warum das hier geregelt werden soll. Vor allem erschließt sich uns nicht, was das für bestehende Stiftungen heißt. Es gibt ja die eine oder andere Kommune, die beispielsweise eine Kulturstiftung hat. Was heißt das für sie?

Der zweite Komplex, der hier behandelt wird, betrifft Regelungen zur Kreisumlage. Da geht es um die nachträgliche Änderung der Kreisumlage, wenn diese für unwirksam erklärt wurde. Das ist aus unserer Sicht ein denkbarer Weg. Darüber werden wir sicherlich noch einmal reden, man kann es aber so machen.

Was sich uns nicht erschließt, ist, dass jetzt ein weiteres Mal Regelungen zur Gebietsänderung im Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz in einem solchen Schnellverfahren durchgezogen werden sollen. Es läuft derzeit ein Einzelgesetz-Verfahren. Uns zumindest sind keine derzeit anhängigen Probleme dieser Art, dass also Ämter aufgelöst werden sollen, bekannt. Insofern erschließt sich nicht, warum nun erneut eine solche Regelung eingebracht wird, zumal der Landtag vor nicht einmal einem halben Jahr eine ähnliche Regelung bereits abgelehnt hat. Wir fragen uns,
warum damit nicht bis zur großen Novelle der Kommunalverfassung gewartet werden kann, um das im Komplex mit allen anderen Regelungen, die noch vorzunehmen sind, zu diskutieren. Wir sind daher diesbezüglich eher skeptisch.

Ich verkünde in meinen Reden heute immer sowohl gute als auch schlechte
Nachrichten. Die gute Nachricht ist in diesem Fall: Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank.“