Mehr Stellen für den Verfassungsschutz?

Mehr Stellen für den Verfassungsschutz?

Anlässlich der Vorstellung des Brandenburger Verfassungsschutzberichts 2015 (zu dem ich mich bereits hier geäußert habe), flammte erneut die Debatte auf, ob der Verfassungsschutz in Brandenburg mehr Stellen benötigt. Natürlich kam die Forderung zuerst von der CDU, natürlich mit markigen Worten, der Verfassungsschutz dürfe nicht kaputt gespart werden. Aber auch andere – nicht zuletzt unser Koalitionspartner im Land – sehen das ähnlich. Und natürlich gab es auch einen Journalisten, der fragte, na, Frau Johlige, wie halten Sie es mit mehr Stellen für den Verfassungsshutz? Nun kann man es sich als LINKE Politikerin leicht machen und mitteilen, dass wir den Verfassungsschutz eh abschaffen wollen und deshalb natürlich keine neuen Stellen wollen. Aber so einfach will ich es mir dann doch nicht machen. Gerade in der aktuellen gesellschaftlichen Situation, bei zunehmenden politischen motivierten Gewaltstraftaten vor allem von rechts, der (drohenden) Bildung rechter Terrorzellen kurz nachdem der Terror des Islamischen Staats auch in Deutschland angekommen ist, ist eine so einfache Antwort zumindest außerhalb der politischen Linken kaum vermittelbar. Und deshalb will ein Nein gut begründet sein und braucht auch eine Antwort, was die LINKE Politikerin denn ansonsten vorschlägt.

Schauen wir uns zuerst die Entwicklung der vom Verfassungsschutz selbst für Brandenburg aufgelisteten Zahlen im Vergleich zu vergangenen Jahren an:

  •  Derzeit gibt es 670 potenziell gewaltbereite „Extremisten“ (ohne sog. „Ausländerextremisten“ und Islamisten). Dies sind weniger als 1993 (damals 800) und viel weniger beim Höchststand (2002: 1.030).
  • Die politisch motivierte Gewalt ist 2015 auf insgesamt 177 Taten angestiegen. Sie liegt damit unter den Zahlen von 1993 und 1994 (254 bzw. 186 Taten).  Es ist die dritthöchste seit 1993.
  • Einen Höchststand gibt es bei der „linken“ Gewaltkriminalität – nunmehr 48 Taten (sonst in der Regel 20–30).
  • Das „rechtsextremistische Personenpotenzial“ liegt wie in den letzten Jahren relativ konstant bei ca. 1.200 und damit deutlich unter dem Höchststand (1999:  1.665)
  • Das „linksextreme Personenpotenzial“ ist zuletzt  gesunken und liegt bei 490 (2002: 715).
  • Der islamische „Extremismus“ lag langjährig bei 50, ging seit 2011 bis auf 30 zurück und liegt nun bei 70 (Höchststand).
  • Die Zahl der sog. „Ausländerextremisten“ liegt bei 110, so niedrig wie seit 2002 nicht (Höchststand 2009: 290)

Rechtfertigen diese Zahlen die Forderung nach einer Aufstockung der Stellen? Wenn man nur die vergangenen Jahre anschaut, kann man zu diesem Schluss kommen. Im historischen Vergleich ergibt sich jedoch ein durchaus differenziertes Bild. Allein daraus eine notwendige Aufstockung der Stellen des Verfassungsschutzes abzuleiten, scheint mir angesichts der aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung polemisch durchaus verständlich. Die Auflistung zeigt aber, dass die „gefühlte“ Bedrohungslage durchaus eine andere ist, als die reale. Damit ist selbst eine von Aufgabenkritik völlig freie Argumentation für mehr Stellen beim Verfassungsschutz in Brandenburg zumindest fragwürdig.

Aber kommen wir doch mal zur Aufgabenkritik. Da stellt sich zuerst die Frage, was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem polizeilichen Staatsschutz und dem Verfassungsschutz?

Der Staatsschutz ist eine Abteilung der Polizei des Bundes und der Länder. Sie ist für die Aufklärung von Straftaten mit politischem Hintergrund zuständig. Sie sind also – im Gegensatz zu den Verfassungsschutzbehörden – nicht dafür zuständig, vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten. Sie sollen nur dann eingreifen, wenn politische Straftaten geplant oder begangen wurden. Allerdings sind sie auch für die Prävention zuständig und können demnach sehr frühzeitig Bestrebungen beobachten, die potenziell zu Straftaten führen können. Und dabei können sie auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, welche in der Regel aber deutlich mehr Kontrollen (durch Richter bspw.) unterliegen, als dies beim Verfassungsschutz der Fall ist.

Die Aufgaben von Staatsschutz und Verfassungsschutz überschneiden sich. Der Verfassungsschutz ist vor allem für die Beobachtung und Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen zuständig. Hier geht es also stärker um Entwicklungen und weniger um die konkrete Gefahrenabwehr. Der Verfassungsschutz arbeitet mit nachrichtendienstlichen Mitteln und unterliegt geringer öffentlichen Kontrolle. Lediglich die Parlamentarischen Kontrollkommissionen, die nicht öffentlich tagen und deren Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet sind, kontrollieren seine Tätigkeit.

Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist übrigens, ob der Verfassungsschutz tatsächlich – wie immer wieder suggeriert wird – Straftaten verhindert oder zumindest verhindern kann. Eher ist vielfach der Eindruck entstanden, dass der Verfassungsschutz, selbst wenn er von bevorstehenden schweren Straftaten wusste, diese zwar beobachtet, jedoch nicht verhindert hat. Und auch der Vorwurf, dass die Nazi-Szene im den 90er Jahren erst durch die Tätigkeit des Verfassungsschutzes so stark geworden ist – bspw. durch Bezahlung von V-Leuten, die das erhaltene Geld in die Szene gepumpt haben, durch „Narrenfreiheit“ von Akteuren, die sich vor Strafverfolgung sicher fühlten, durch Warnungen vor Durchsuchungen durch die Polizei usw. – ist bis heute nicht entkräftet. Im Kontext des NSU-Terrors ist deutlich geworden, dass die Verfassungsschutzbehörden dabei nach ganz eigenen Regeln arbeiten. Hier steht Quellenschutz nicht selten an erster Stelle. Die Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex geraten dabei immer wieder an den Punkt, wo auch nach Auffliegen des Kerntrios des NSU und nach dem öffentlichen Versprechen der Bundeskanzlerin, für lückenlose Aufklärung zu sorgen, der Quellenschutz wichtiger ist als Transparenz. Vor allem das V-Mann-Wesen des Verfassungsschutzes steht völlig zu Recht in der Kritik. (Und es ist schon interessant zu sehen, wie die CDU in Brandenburg einerseits lückenlose Aufklärung beim NSU-Komplex fordert aber gleichzeitig ohne die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses abzuwarten, kritiklos nach mehr Personal für den Verfassungsschutz ruft.)

Gerade im Kontext mit dem NSU-Komplex hat sich aber auch polizeiliches Handeln als wenig wirksam gezeigt, was sicher auch daran lag, dass Polizei in einigen belegten Fällen durch andere Organe ausgebremst wurde. Ist also die Stärkung des polizeilichen Staatsschutzes der Ausweg bei der Frage, ob es mehr Stellen für den Verfassungsschutz braucht?

Nunja, möchte ich sagen, kommt darauf an. Allein die Tatsache, dass es dabei um die Verhinderung konkreter Straftaten geht, und gleichzeitig nachrichtendienstliche Mittel einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen, scheint mir dies ein deutlich sinnvollerer Weg, als den intransparenten und nur geringer Kontrolle unterliegenden Verfassungsschutz zu stärken.

Und gleichzeitig stellt sich die Frage der Sicherheitsarchitektur. Im vorliegenden Verfassungsschutzbericht wird denjenigen, die sich ein wenig mit der rechten Szene beschäftigen (ich nehme das mal als Beispiel, weil damit kenne ich mich am besten aus) auffallen, dass die vorliegenden Informationen nicht einmal das abdecken, was interessierten BeobachterInnen bekannt ist. Ich bin sicher, dass nicht alle dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen im Bericht preis gegeben werden. Wenn aber der (öffentliche) Output nicht einmal all das umfasst, was öffentlich zugängliche Quellen her geben und was eine Vollzeitkraft durch Internetrecherche zusammen stellen könnte, wozu brauche ich dann eine Abteilung mit fast 100 MitarbeiterInnen? Ist also all das, was wir im Verfassungsschutzbericht nicht erfahren aber an Informationen vorliegt, wirklich so umfassend, dass dies eine Abteilung solcher Stärke rechtfertigt? Und würde nicht möglicherweise ein viel besserer Effekt erzielt, wenn man all diese Mitarbeiter den Staatsschutzabteilungen der Polizei zuordnen würde? Und: Wiegen die durch nachrichtendienstliche Mittel erhobenen Informationen wirklich diesen Aufwand auf, wenn man in Rechnung stellt, dass auch der polizeiliche Staatsschutz in klar definiertem Umfang auf nachrichtendienstliche Mittel zurückgreifen kann?

 

Nun ist bekannt, dass der Verfassungsschutz in einem Bundesland zwar rein theoretisch abgeschafft werden kann, dies dann aber nur bedeutet, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufgaben übernimmt (in dem Wissen, dass das Bundesamt bereits jetzt auch in Brandenburg operiert). Eine Abschaffung ist also nicht einmal aus linker Perspektive erstrebenswert, wenn man unterstellt, dass das Bundesamt das deutlich größere Übel als ein Landesamt oder wie im Fall von Brandenburg eine Abteilung des Innenministeriums ist. Allerdings komme zumindest ich nach diesen Überlegungen zu dem Schluss, dass mehr Stellen für den Verfassungsschutz wenig zielführend sind, wenn es darum geht, die Sicherheitslage in Brandenburg zu verbessern.  Im Gegenteil: Aus meiner Sicht ist der in Brandenburg seit 2002 eingeschlagene Weg der schrittweisen Reduzierung der Stellen beim Verfassungsschutz (2002: 133 Stellen, über 2009: 110 Stellen auf 2016: 90 Stellen) richtig und sollte fortgeführt werden.

Mehr Stellen für die Polizei – und damit auch für die Staatsschutzabteilungen – kann ich mich demgegenüber deutlich schwerer erwehren. Denn natürlich möchte ich, dass politisch motivierte Straftaten effizient aufgeklärt werden können. Dazu gehört dann auch präventive Beobachtung potenziell straffällig werdender Personen, dazu gehört effiziente Gefährderansprache und dazu gehört auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Telefonüberwachung mit richterlicher Genehmigung oder Informationen durch Kontaktpersonen aus der jeweiligen Szene.

Und was macht die LINKE Politikerin nun, wenn wieder ein Journalist fragt, wie sie es mit mehr Stellen für den Verfassungsschutz hält?  Sie wird antworten, dass sie das aus verschiedenen Gründen nicht für nötig hält, weil einerseits die vom Verfassungsschutz selbst festgestellte Gefährdungslage im Kontext der vergangenen 25 Jahre die Notwendigkeit nicht untermauern und andererseits die polizeilichen Staatsschutzabteilungen für die konkrete Gefahrenabwehr wesentlich effizienter sind und zugleich besserer demokratischer Kontrolle unterliegen. Ich bin nicht sicher, ob diese Argumentation bei all jenen, die aktuell verunsichert und geängstigt auf die Sicherheitslage im Land blicken, verfängt. Ich glaube aber, dass das Geschrei nach mehr Stellen beim Verfassungsschutz niemandem hilft und auch die Sicherheitslage nicht im geringsten verbessert.