Rede im Landtag und Pressemitteilung zum Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete

Rede im Landtag und Pressemitteilung zum Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete

Gemeinsam habe die Fraktionen SPD, LINKE,Grüne und CDU sowie die Gruppe freie Wähler einen Antrag zur Verlängerung des Landesaufnahmeprograms für syrische Geflüchtete gestellt. Zum Antrag geht es hier.

Im Folgenden ist meine Rede dokumentiert, weiter unten folgt zusätzlich die Pressemitteilung dazu.

 

„Herr Präsident, meine Damen und Herren,

täglich sehen wir die Bilder von Menschen auf der Flucht vor Krieg. Unter den Geflüchteten sind viele Kinder, schwangere Frauen, ältere und Menschen mit Behinderungen. Und viel zu oft sehen wir die Bilder derjenigen, die diese Flucht nicht überlebt haben. Und wir wissen, dass es Menschen gibt, die nicht flüchten können, weil sie die Strapazen nicht ertragen würden oder vor dem gefährlichen Weg über das Mittelmeer Angst haben. Vor allem die schwächsten, die Kinder, die Schwangeren, die Alten, sind oft in Kriegsgebieten zurück geblieben.

Es fehlen weitgehend sichere und legale Fluchtwege. Für Menschen aus Syrien gibt es einen solchen sicheren und legalen Fluchtweg: Die Landesaufnahmeprogramme der Länder für syrische Geflüchtete. Sie ermöglichen denjenigen, die nahe Verwandte in Deutschland haben, die Einreise mit einem vorher erteilten Visum. Voraussetzung ist, dass es jemanden gibt, der für den Lebensunterhalt der einreisenden Personen eine Verpflichtungserklärung abgibt. Das heißt, dass jemand bereit ist, mit seinem Hab und Gut für diejenigen einzustehen.

Ich will es an der Stelle ganz klar sagen: Es ist großartig, dass es Menschen in diesem Land gibt, die bereit sind, durch lebenslange finanzielle Verpflichtung anderen zu helfen, aus diesem furchtbaren Bürgerkrieg heraus zu kommen. Der Berliner Verein Flüchtlingspaten Syrien bringt diejenigen, die bereit sind, eine solche Verantwortung zu übernehmen, mit denjenigen zusammen, die Verwandte in Syrien haben und nach Deutschland holen wollen. Dieser Verein hat mit ca. 950 Patinnen und Paten über das Berliner und das Brandenburger Landesprogramm bereits mehr als 40 Menschen geholfen, nach Deutschland zu kommen. Das klingt angesichts der tausenden Flüchtlinge, die täglich Deutschland erreichen, nach nur sehr wenigen Menschen. Und doch ist es eine großartige Leistung, zumal diese Menschen sofort eine Integrationsperspektive haben. Sie haben hier bereits Angehörige und Freunde, die sich um sie kümmern und den Zugang zu Bildung und Arbeit selbst in die Hand nehmen.

54 Menschen konnten im Rahmen des Brandenburger Landesaufnahmeprogrammes bisher ohne die Strapazen einer langen, ungewissen Flucht ausgesetzt zu sein, aus Syrien herausgeholt werden.

Während Bayern nie ein solches Programm hatte, haben nun einige Länder ihre Landesprogramme nicht verlängert. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir in Brandenburg einen anderen Weg gehen und neben der Verlängerung auch noch weitere Veränderungen vornehmen werden, die es ermöglichen, den Zugang zu erleichtern.

Die Landesaufnahmeprogramme sind in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet. In Brandenburg müssen sich die Verpflichtungsgeber lebenslang bereit erklären, den Lebensunterhalt zu tragen. Hier wäre eine Regelung dahingehend, dass dies nur für eine bestimmte Dauer gilt oder zumindest dass diejenigen, die über ein Asylverfahren einen internationalen Schutzstatus erhalten, wünschenswert. Deshalb haben wir hier einen Prüfauftrag an die Landesregierung vorgesehen.

Gleichzeitig ist am Brandenburger Landesaufnahmeprogramm positiv hervorzuheben, dass die Gesundheitskosten von der Verpflichtungserklärung ausgenommen sind. Dies macht es für diejenigen, die die Verantwortung für die Geflüchteten geben, überschaubar und sie laufen nicht Gefahr, finanziell durch überfordert zu werden.

Mit diesem Beschluss fordern wir die Landesregierung auf, das Programm zu verlängern und zu verbessern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die flexible Gestaltung der bisherigen Stichtagsregelung, nach der sich die Familienangehörigen bereits am 1. Januar 2013 im Bundesgebiet aufgehalten haben müssen. Dieser Zeitpunkt ist willkürlich gewählt und bedarf einer Flexibilisierung dahingehend, dass nicht mehr ein bestimmter Tag sondern die Aufenthaltsdauer in Deutschland das bestimmende Kriterium ist.

Wichtig ist auch die Klarstellung, dass neben den direkten Angehörigen 1. Grades auch deren Kinder und Ehepartner sowie Personen, die in die Anrainerstaaten geflüchtet sind, über das Programm einreisen können. Damit streben wir als Koalition eine moderate Ausweitung der Begünstigten an.

Meine Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass wir diesen Antrag im breiten demokratischen Konsens beschließen werden. Dieses Landesprogramm ermöglicht Solidarität und bürgerschaftliches Engagement im besten Sinne. Dies gilt es zu unterstützen und dauerhaft zu sichern.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Zur Pressemitteilung:

„Sichere und legale Fluchtwege schaffen

Die Landesaufnahmeprogramme der Länder für syrische Flüchtlinge ermöglichen denjenigen, die nahe Verwandte, Angehörige oder Dritte in Deutschland haben, die Einreise mit einem vorher erteilten Visum. Ein breiter Konsens der demokratischen Parteien im Landtag ermöglicht jetzt, das Brandenburger Landesprogramm zu verlängern und zu verbessern. Dazu erklärt Andrea Johlige, asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin:

Es ist großartig, dass es deutschlandweit Menschen gibt, die eine finanzielle Verpflichtung eingehen, um anderen zu helfen, aus diesem furchtbaren Bürgerkrieg herauszukommen. Die Verpflichtungserklärung für den Lebensunterhalt gilt lebenslang, ausgenommen sind Gesundheitskosten.

54 Menschen konnten im Rahmen des Brandenburger Landesaufnahmeprogramms bisher aus Syrien hergeholt werden, ohne den Strapazen einer langen, ungewissen Flucht ausgesetzt zu sein.

Mit dem heutigen Landtagsbeschluss wird die rot-rote Landesregierung aufgefordert, das Programm über die jetzige Befristung vom 30. September 2015 hinaus zu verlängern. Gleichzeitig soll das Programm auf die in die Anrainerstaaten Syriens geflohenen Menschen erweitert und die bisherige Stichtagsregelung, nach der sich Familienangehörige bereits am 1. Januar 2013 im Bundesgebiet aufgehalten haben müssen, flexibler gestaltet werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, dass die Verpflichtung zum Lebensunterhalt künftig nur für eine bestimmte Dauer gilt und bei Erhalt eines internationalen Schutzstatus beendet wird.

Das Landesaufnahmeprogramm ermöglicht Solidarität und bürgerschaftliches Engagement im besten Sinne. Dies wollen wir unterstützen und dauerhaft sichern.“