Andere reden, wir handeln! - Eine kurze Einschätzung zum neuen Landesaufnahmegesetz

Andere reden, wir handeln! – Eine kurze Einschätzung zum neuen Landesaufnahmegesetz

Der Landtag Brandenburg hat das neue Landesaufnahmegesetz beschlossen. Brandenburg ist damit das einzige Bundesland, das trotz der gesteigerten Zahl der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, die Standards für ihre Aufnahme, Unterbringung und Versorgung und damit ihre Chancen auf Integration erhöht.

In den vergangenen Wochen haben wir intensiv über das Gesetz diskutiert. Landkreise und kreisfreie Städte haben vor allem Wirtschaftlichkeit und Effizienz in den Mittelpunkt gestellt.  Die Initiativen und Aktiven in der Flüchtlingsarbeit richteten ihr Augenmerk vorrangig auf höhere Standards bei der Unterbringung,  Betreuung und Versorgung.  Auch wir hätten uns noch mehr Verbesserungen für die Geflüchteten gewünscht. Aber der Bund lässt die Länder  bei den Mehrausgaben für Flüchtlinge im Stich und wird seiner Verantwortung  für eine nachhaltige Finanzierung nicht gerecht. Das jetzt beschlossene Gesetz ist ein Kompromiss zwischen den Interessenslagen.

 

Was wird im Gesetz neu geregelt? Wir werden den Betreuungsschlüssel bei der sozialpädagogischen Betreuung verbessern. Von aktuell 1:120 über 1:80 auf 1:70. Das ist fachgerecht und wird die Kommunen finanziell entlasten.  Es wird eine fallunabhängige Struktur der Migrationssozialarbeit mit landesweit 54 Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschaffen. Die Kommunen können diese konzeptionell untersetzt für die Sozialberatung, das Erkennen besonderer Schutzbedürftigkeit, die psychosoziale Betreuung und auch für die Unterstützung und Koordination ehrenamtlicher Strukturen einsetzen. Die Unterbringung in Wohnungen wird forciert, indem die Investitionspauschale für die Schaffung von Unterbringungsplätzen künftig auch auf Wohnungsunterbringung ausgeweitet wird. Und die gesundheitliche Versorgung wird verbessert durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Mit dieser können wir leider die diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht abschaffen, aber wir können zumindest die Entscheidung, ob jemand ärztlich behandelt werden muss oder nicht, in ärztliche Hände legen.  Und das Land übernimmt  vollständig die Kosten der gesundheitlichen Versorgung.

Die gute Unterbringung,  Versorgung  und Integration derjenigen, die zu uns geflüchtet sind, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich danke denjenigen, die in den Kommunen, in den Unterkünften, bei freien Trägern, in Vereinen und Verbänden, in Unternehmen, bei Bildungseinrichtungen und als Ehrenamtliche und Paten die Unterbringung und Betreuung, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung und die Integration der Geflüchteten mit Leben erfüllen.

 

Andrea Johlige