Nachgefragt: Einsatz der Wasserwerferstaffel im 1. Halbjahr 2017

Nachgefragt: Einsatz der Wasserwerferstaffel im 1. Halbjahr 2017

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Brandenburg die 2012 aus Kostengründen abgeschaffte Wasserwerferstaffel wieder anschaffen will. Dies war durchaus umstritten. Ich habe im Herbst vergangenen Jahres dazu einen Anfrage gemacht, wo es vor allem um die zu erwartenden Kosten und vermuteten Effekte ging. Hier im Blog gibt es eine ausführliche Positionierung von mir zur Diskussion von Sinn und Unsinn dieser Staffel für Brandenburg.

Mittlerweile sind die Wasserwerfer geliefert und in Berieb. Nun wollte ich von der Landesregierung wissen, welche Erfahrungen es mit der Wasserwerferstaffel im 1. Halbjahr 2017 gegeben hat. Die Antwort der Landesregierung dazu liegt nun vor.

Im 1. Halbjahr 2017 kam die Staffel in Brandenburg einmal und außerhalb Brandenburgs ebenfalls einmal zum Einsatz. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 gab es einen Einsatz, in den Jahren 2013 und 2014 keinen, im Jahr 2015 einen beim sogenannten Tag der deutschen Zukunft in Neuruppin und im Jahr 2016 zehn Einsätze – alle bei Pogida in Potsdam. In den Jahren ab 2012 kamen in Brandenburg jeweils Wasserwerfer aus anderen Bundesländern zum Einsatz. Die Landesregierung hatte jedoch vermutet, dass die Zahl der Einsatzlagen in Brandenburg, bei denen ein Wasserwerfereinsatz notwendig ist, steigen würde. Zumindest die Einsatzzahl im 1. Halbjahr 2017 bestätigt diese Annahme nicht.

Damit bestätigt sich aber auch die Sorge nicht, dass, wenn die Wasserwerfer einmal da sind, diese auch regelmäßig zum Einsatz gebracht werden bzw. auch bei Einsatzlagen vorgehalten werden, wo dies nicht zwingend notwendig ist. Das finde ich durchaus wichtig zu betonen, weil es zeigt, dass die Brandeburger Polizei sehr verantwortungsvoll mit diesem Einsatzmittel umgeht. Gleichzeitig hat sich allerdings auch die Zahl der Veranstaltungen, bei denen eine solche Staffel potenziell eingesetzt werden könnte, deutlich verringert.

Die Kosten für die Unterhaltung der Wasserwerferstaffel bewegen sich im Rahmen der Schätzung im vergangenen Jahr. Damals hatte die Landesregierung erwartet, dass für die Staffel ca. 70.000 bis 75.000 Euro jährlich für Unterhaltungskosten sowie im ersten Jahr 30.000 Euro und in den Folgejahren 5.000 Euro für Fortbildungskosten zu veranschlagen sind. Für das 1. Halbjahr 2017 sind Kosten von ca. 40.000 Euro entstanden, gleichzeitig erhielt das Land ca. 6.000 Euro vom Land Hamburg für den Einsatz dort. Nach wie vor bezweifle ich, dass die Anschaffung der Staffel für Brandenburg notwendig war und plädiere dafür, die Staffel wieder abzuschaffen. Sie kostet im Unterhalt und wird eigentlich nicht benötigt. Und bei Bedarf kann auf die Wasserwerfer anderer Bundesländern – wie in den Jahren zuvor – zurückgegriffen werden.

Der Dissens, wie dieses Einsatzmittel grundsätzlich einzuschätzen ist, bleibt. Da verweise ich auf meine Argumentation im vergangenen Jahr, die sich nicht geändert hat:

„Es mag sein, dass Wasserwerfer, wenn sie da sind, abschrecken und damit Gewalt verhindern. Aber ist das wirklich Deeskalation? Oder ist eine deeskalative Strategie nicht eher ein sehr zurückhaltender Einsatz? Nach meiner Erfahrung wirkt oftmals das massive Auftreten in voller Montur ebenso eskalierend wie das Auffahren schweren Geräts. Schlicht, weil es die Stimmung anheizt und auch die Erwartungen der TeilnehmerInnen verändert. Und im Übrigen auch, weil es Teile der Zivilgesellschaft abschreckt und diese deshalb teilweise Versammlungen fern bleiben bzw. diese verlassen. In den vergangenen Monaten hat sich aber aus meiner Sicht (und ich war auf wirklich vielen Versammlungen und Demonstrationen) gezeigt, dass immer dann, wenn ein sehr breites Spektrum der Zivilgesellschaft anwesend ist, dies mäßigend auf potenziell gewaltbereite DemonstrantInnen wirkt. Deshalb wirkt Abschreckung gerade nicht deeskalierend sondern kann im Gegenteil eskalieren.

Ich vermute, dieser Dissens wird bleiben und wahrscheinlich führt gerade dieser zu einer anderen Einschätzung bezüglich der Notwendigkeit einer Wasserwerferstaffel.

Das Innenministerium räumt übrigens ein, dass es sich um ein „optisch-kommunkatives Einsatzmittel mit präventiv-abschreckender Wirkung“ handelt. Und ich teile die Auffassung, dass bei sommerlichen Temperaturen eine „Wasserwolke“ oder auch eine „Wasserwand“ (im Gegensatz zu einem gezielten Strahl) ein geringerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist, als bspw. ein Schlagstock- oder Pfeffersprayeinsatz. Deshalb lehne ich einen Einsatz dieses Einsatzmittels auch nicht grundsätzlich ab. Es kann Lagen geben – und bspw. der Einsatz beim Tag der deutschen Zukunft 2015 (siehe oben) war eine solche – wo dieses Mittel sinnvoll ist und auch zum Einsatz kommen kann. Die deeskalierend Wirkung allerdings sehe ich wie oben ausgeführt nicht.“

 

Im neuen deutschland gab es einen ausführlichen Artikel zur Diskussion um die Wasserwerferstaffel, auf den ich hier verweisen will: Teurer Spaß für den Ernstfall.