Pressemitteilung: Zehn havelländische Kommunen sind künftig grundfunktionale Schwerpunkte
Zur bevorstehenden Festlegung von grundfunktionalen Schwerpunkt-Kommunen durch die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming erklären die Landtagsabgeordneten Andrea Johlige und Christian Görke (beide DIE LINKE):
Voraussichtlich noch im Oktober werden zehn havelländische Städte, Gemeinden und Ortsteile als grundfunktionale Schwerpunkte im Landesentwicklungsplan ausgewiesen. Das sind im Einzelnen: Brieselang, Dallgow-Döberitz, Friesack, Ketzin, Milow, Nennhausen, Premnitz, Rhinow, Schönwalde-Siedlung und Wustermark.
Diese erfreuliche Nachricht erhielten die beiden havelländischen Landtagsabgeordneten Andrea Johlige und Christian Görke bei ihrem Arbeitsgespräch mit Lutz Klauber, Leiter der Regionalen Planungsstelle Havelland-Fläming, in der zurückliegenden Woche.
„Ich bin froh, dass kleinere Kommunen, die grundfunktionale Aufgaben bei der Daseinsvorsorge erfüllen, nunmehr wieder finanziell unterstützt werden. Damit wird eine Forderung der LINKEN umgesetzt, die wir in der rot-roten Landesregierung mit der Einführung der grundfunktionalen Schwerpunkte noch auf den Weg gebracht haben“, so Christian Görke.
„Insbesondere für die künftigen Schwerpunkt-Gemeinden in den Berlin fernen Regionen sind die zusätzlichen 100 000 Euro eine spürbare Hilfe, um wichtige Vorhaben und Aufgaben finanzieren zu können“, so Andrea Johlige, die auch kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg ist.
Neben der zusätzlichen finanziellen Unterstützung können die Schwerpunkt-Gemeinden auch mehr Flächen zur Wohnraumentwicklung ausweisen.
Die Grundzentren und ihre finanzielle Unterstützung waren 2009 von der SPD-CDU-Regierung abgeschafft worden. Das hatte DIE LINKE bereits damals als Fehlentwicklung kritisiert.
Nicht als grundfunktionale Schwerpunkte eingestuft wurden u.a. Paulinenaue und Großwudicke, weil beiden Orten einige Voraussetzungen fehlen. In Paulinenaue gibt es beispielsweise keine Apotheke und Bankfiliale sowie keinen Postdienstleister. Ähnliches gilt für Großwudicke. Da der Teilregionalplan kontinuierlich fortgeschrieben wird, können Kommunen auch noch später als grundfunktionale Schwerpunkte eingestuft werden, wenn sie die Kriterien erfüllen.
„Damit die Kommunen im nächsten Jahr den finanziellen Zuschuss erhalten können, muss die Mitgliederversammlung der Planungsgemeinschaft den Teilregionalplan beschließen und bis zum Jahresende von der Landesregierung bestätigt werden“, so die Erwartung der beiden Linkspolitiker.