Rede zum Antrag der AfD zur Einführung einer Kommunalkammer

Rede zum Antrag der AfD zur Einführung einer Kommunalkammer

Die AfD hat einen Antrag zur Einführung einer Kommunalkammer in Brandenburg eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt.

Zum Videomitschnitt der Rede beim rbb geht es hier.

Meine Rede dazu ist hier dokumentiert  (zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Gossmann-Reetz hat eben schon darauf hingewiesen, dass das der nächste recycelte Antrag der AfD ist, mit dem wir uns hier beschäftigen müssen. Er ist zwar leicht umformuliert, aber anscheinend hat sich derjenige, der den Antrag noch einmal herausgekramt hat, nicht einmal die Mühe gemacht, sich die Debatte aus dem Jahr 2017 noch einmal durchzulesen. Da haben sich nämlich die Rednerinnen und Redner der demokratischen Fraktionen redlich Mühe gegeben, Ihnen zu erklären, welche Probleme es mit diesem Antrag gibt und warum der Vorschlag wenig hilfreich
ist. Deshalb kann man Ihnen an dieser Stelle tatsächlich nur eine flache Lernkurve bescheinigen.

Ich will dennoch noch einmal begründen, warum auch wir diesen Antrag ablehnen werden.
Erstens. Der Vorschlag einer Kommunalkammer stammt aus der Verfassungsdiskussion zu Anfang der 90er-Jahre. Er ist damals wie übrigens auch in allen anderen Bundesländern, in denen es diese Diskussion gab, verworfen worden. Dafür wurden andere Instrumente der Beteiligung der Kommunen etabliert. Frau Gossmann-Reetz hat eben schon Artikel 94 Abs. 4 der Landesverfassung zitiert, in dem die Mitwirkung der Kommunen in Form der kommunalen Spitzenverbände an Gesetzgebungsverfahren verbindlich geregelt ist.

Zweitens. Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass wir eine sehr starke Stellung der Kommunen in Brandenburg haben, die sich vor allem aus dem strikten Konnexitätsprinzip ergibt. 1999 hat sich Brandenburg zu dieser Änderung der Verfassung entschieden. Das hat zur Folge, dass Mehrbelastungen vollständig auszugleichen sind. In anderen Ländern gibt es nur ein relatives Konnexitätsprinzip. Schon allein daraus ergibt sich in Brandenburg eine sehr starke Stellung der Kommunen.

Drittens. Es ist nicht ersichtlich – Sie sind sowohl im Antrag als auch in der Einbringungsrede die Antwort schuldig geblieben -, was eine Kommunalkammer für die Kommune positiv verändern würde, welche Vorteile sie für die kommunale Selbstverwaltung gegenüber den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten haben
sollte. Aber vielleicht kann Frau Spring-Räumschüssel uns das noch erklären.

Viertens. Sie fordern einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Es scheint Ihnen nicht aufgefallen zu sein, dass es zur Einführung einer Kommunalkammer einer Verfassungsänderung bedürfte und man dann auch darüber reden müsste – auch dazu haben wir nichts gehört -, was dann eigentlich mit den anderen Beteiligungsrechten, die wir derzeit haben, passieren würde.

Fünftens. Starke Kommunen sind vor allem starke Städte und Gemeinden. Die haben in Ihrem Antrag aber gar keinen Platz. Sie tun so, als wären die Kommunen nur Landkreise und kreisfreie Städte, was, zu Ende gedacht, zu einer relativen Schwächung von Städten und Gemeinden führen würde.

Die Kurzfassung: Erstens gab es eine entsprechende Diskussion schon in den 90er-Jahren, und der Antrag berücksichtigt nicht, was seitdem an Instrumenten der Beteiligung von Kommunen entwickelt wurde. Zweitens ignoriert er die verfassungsrechtliche Gegebenheiten. Drittens würde er die Städte und Gemeinden
schwächen. Zudem ist er – das zu sagen sei mir noch erlaubt – auch handwerklich wirklich schlecht gemacht. – Deshalb lehnen wir ihn ab.“