Rede zum Antrag der AfD zur Weiterbetreibung der Erstaufnahme in Doberlug-Kirchhain als Abschiebungshaft

Rede zum Antrag der AfD zur Weiterbetreibung der Erstaufnahme in Doberlug-Kirchhain als Abschiebungshaft

Die AfD hat einen Antrag „Den Standort der Erstaufnahmeeinrichtung in Doberlug-Kirchhain durch das Land Brandenburg als Abschiebezentrum nebst Abschiebehaftanstalt betreiben

Die Rede ist hier als Video verfügbar.

Mein Redebeitrag ist hier dokumentiert, zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

Im März 2017 wurde die Abschiebungshaftanstalt in Eisenhüttenstadt geschlossen. Grund waren vor allen Dingen bauliche Mängel und Probleme mit dem Brandschutz, die die Sicherheit für Insassen und Beschäftigte gefährdeten. Es gab aber auch personelle Engpässe, durch die eine durchgehende, qualitativ hochwertige psychosoziale und psychologische Betreuung nicht sichergestellt war.

Es gab dann seitens des Innenministeriums Bemühungen, die Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wieder zu ertüchtigen bzw. eine neue zu errichten, um weiterhin Abschiebungshaftplätze in Brandenburg vorzuhalten. Das ist zum Glück gescheitert – vor allem daran, dass es in Brandenburg schlicht keinen Bedarf gibt. Teilweise stand die Einrichtung in Eisenhüttenstadt, die 108 Plätze hatte, gänzlich leer, durchschnittlich war sie mit zehn Gefangenen belegt, und die kamen in der Regel aus anderen Bundesländern.

Das Innenministerium hatte damals errechnet, dass bei Neueröffnung einer Abschiebungshaftanstalt mindestens 40 Personalstellen allein für die Bewachung notwendig seien. Und da sind wir noch nicht bei Betreuung, Beratung und Versorgung. Für durchschnittlich zehn Gefangene, die nicht einmal aus Brandenburg kommen, ein sehr teures Unterfangen!

Hinzu kommt: Es gab 2017 keinen Bedarf in Brandenburg, und es gibt auch jetzt keinen Bedarf für eine solche Einrichtung – vor allem, weil es mittlerweile weitere Einrichtungen, beispielsweise in Dresden, gibt. Insofern ist es gut, dass es in Brandenburg keine Abschiebungshaftanstalt gibt, und das soll auch so bleiben.

Meine Damen und Herren, noch einmal grundsätzlich: Als Linke halten wir das Abschiebehaftsystem in Deutschland für menschenunwürdig. Freiheitsentzug ist die drastischste Maßnahme, die unser Staat gegen Menschen einsetzen darf. Wir bleiben dabei: Flucht ist kein Verbrechen, und deshalb darf niemand in Haft genommen werden, dessen einziges Vergehen es ist, aus seiner Heimat geflüchtet zu sein.

Meine Damen und Herren, auch der Europäische Gerichtshof hat Einwände gegen das deutsche Abschiebehaftsystem. In einer Entscheidung 2022 hat er beispielsweise festgelegt, dass Personen zur Ausreise nicht in gefängnisähnlichen Einrichtungen untergebracht werden dürfen – und das aus einem guten Grund: Abschiebungshaft macht krank. Die enorme psychische Belastung führt zur Selbstverletzung und viel zu oft auch zu Suizidversuchen.

Auch die Praxis in Deutschland zeigt, dass nicht selten Menschen zu Unrecht in Abschiebungshaft genommen werden. Obwohl dort eigentlich nur Menschen inhaftiert werden dürften, bei denen Fluchtgefahr besteht, landen in Deutschland auch Alte, Kranke, Schwangere oder gar Mütter mit Kindern in Abschiebungshaft.

Deshalb, meine Damen und Herren: Das Konzept Abschiebungshaft ist menschenunwürdig. Die Praxis ist eine Katastrophe. Gut, dass es in Brandenburg keine Abschiebungshaftanstalt gibt, und das soll auch so bleiben. Wir lehnen den Antrag ab.“