Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Altanschließer

Rede zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Altanschließer

Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgelegt. Angeblich soll damit erreicht werden, dass die sogenannten Altanschließer gezahlte Gebühren wieder bekommen. Der Gesetzentwurf ist allerdings handwerklich so schlecht gemacht, dass er dieses Ziel nicht erreichen würde. Er wurde abgelehnt.

Das Video der Rede ist beim rbb abrufbar.

Meine Rede ist hier dokumentiert, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trotz der ausführlichen Darstellungen des Kollegen Noack habe ich noch ein paar Punkte zu der Debatte beizutragen. Wir haben schon mehrere Debatten im Landtag und in den Ausschüssen zu dem Thema geführt. Ich glaube, uns allen ist bewusst, dass wir den Stein der Weisen für eine gerechte Lösung in der Altanschließerproblematik nicht gefunden haben.

Nun glaubt die AfD, diesen den Stein der Weisen gefunden zu haben. Es wäre nach Auffassung der AfD auch noch so einfach, dass es reichen würde, ein Wort, nämlich das Wort „rechtswirksam“, aus § 8 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes zu streichen. Dieses Wort ist angeblich die Ursache des gesamten Problems.

Meine Damen und Herren, so einfach ist es nicht. Die Streichung dieses Wortes ist auch nicht der Stein der Weisen. Die AfD suggeriert in der Begründung, diese Streichung mache die Änderung des Kommunalabgabengesetzes rückgängig. Dem ist aber nicht so. Vielmehr schafft dies eine neue Rechtslage mit neuen
Unsicherheiten, neuen Ungerechtigkeiten und neuen Problemen. Beschlössen wir diesen Gesetzesentwurf, hätten wir eine Rechtslage bis 2003, eine Rechtslage von 2003 bis 2021 und eine Rechtslage ab 2021.
Sie schreiben zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung:
„Die bereits durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte verfassungswidrige Regelung wird gestrichen und die betroffenen Abwasserzweckverbände sind gehalten, die bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheide aufzuheben.“

Das erreichen Sie aber nicht mit Ihrem Entwurf, weil Sie die Rechtslage der vergangenen Jahre gar nicht berühren, also rückwirkend für die Zeit, in der die aktuelle Rechtslage gilt, keine Regelung treffen. Wenn man es ganz genau nimmt, bejaht die AfD damit grundsätzlich die Zahlungsverpflichtung der Altanschließer. Sie tun hier also so, als würden Sie eine Lösung präsentieren; es ist aber keine, weil Sie nur für die Zukunft eine Rechtslage schaffen würden. Sie selbst bekunden ja, dass die Aufgabenträger lediglich „gehalten“ wären, bestandkräftige Bescheide aufzuheben.

Meine Damen und Herren, zudem ist klar, dass bei der Rückzahlung auch eine Kosteneinstandspflicht für das Land in all diesen Fällen aufgelöst würde. Sie verschweigen ganz dezent, was in den vergangenen Jahren in dem Bereich geschehen ist und wie sich die Lage im Land seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt hat. Es gibt eben auch Zweckverbände, die von Anfang an keine Anschlussbeiträge eingenommen und dies mit höheren Gebühren kompensiert oder in der Folge auf Gebühren umgestellt haben. Es wäre also eine neue Ungerechtigkeit, wenn die Allgemeinheit die hier geforderten Rückzahlungen finanzieren soll, einschließlich derjenigen Personen, die in anderen Zweckverbänden seit Jahren höhere Gebühren zahlen als jene, bei denen die Beiträge erhoben wurden.

Das kann aus unserer Sicht nicht die Lösung sein. Die Beratungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass der Weg, den die rot-rote Koalition in der vergangenen Wahlperiode eingeschlagen hat, richtig war. Wir haben ein Hilfsprogramm des Landes für die Aufgabenträger geschaffen, verlängert und später auch noch anwenderfreundlich gestaltet. Damit hat der Landtag, hat das Land einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Verbände bei der Bewältigung der Problematik der Altanschließer im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 geleistet.

Ihr Gesetzentwurf negiert das alles, schafft neue Ungerechtigkeiten und juristische Probleme. Er ist nicht der Stein der Weisen, und wir lehnen ihn ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“