Rede zum Standarderprobungsgesetz

Rede zum Standarderprobungsgesetz

Dem Landtag lag in zweiter Lesung der Entwurf für das neue Standarderprobungsgesetz vor. wir haben dem Gesetz zugestimmt, weil es einen Beitrg zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau leisten kann. Allerdings hatten wir im Ausschuss mehrere Änderungsanträge gestellt, die jedoch keine Berücksichtigung fanden. Da auch keine aneren Änderungen vorgenommen wurden, ist dies eines der wenigen Gesetze, das den Landtag genauso wieder verlassen hat, wie es ihn erreicht hat.

Beim rbb ist das Video meiner Rede verfügbar.

Der Redetext ist hier dokumentiert, zitiert aus der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir glauben, dass dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau leisten kann. Aber: Es ist auch ein Stück weit eine vertane Chance.

Ich hatte ehrlich gesagt die Hoffnung, dass wir uns im Ausschuss intensiver mit dem auseinandersetzen, was uns die Expertinnen und Experten in der Anhörung gesagt haben. Wir haben da intensiv über die Schwachstellen des bisherigen Gesetzes geredet. So wurde deutlich, dass es Defizite bei der Genehmigung der Erprobungen und nach erfolgreicher Erprobung bei der Überführung in den Regelbetrieb gibt. Der Städte- und Gemeindebund, der dem Gesetz im Übrigen – Herr von Lützow, wenn Sie in der Anhörung zugehört haben, wissen Sie das – sehr viel aufgeschlossener gegenübersteht als der Landkreistag, hat uns einige Vorschläge unterbreitet, wie man die Anwendung des Gesetzes verbessern könnte. Unter anderem hat er vorgeschlagen, dass die Spitzenverbände an diversen Stellen stärker einbezogen werden. Dem wollten wir mit unseren Änderungsanträgen im Ausschuss auch Rechnung tragen und haben unter anderem beantragt, dass die Spitzenverbände in die Auswertung der Erprobungen stärker einbezogen werden. Der Städte- und Gemeindebund hatte auch vorgeschlagen, dass die Staatskanzlei eine stärkere Rolle im Verfahren einnimmt, unter anderem durch die Einbeziehung, wenn ein Antrag abgelehnt werden soll. Auch dem haben wir mit einem Änderungsantrag Rechnung zu tragen versucht. Aber auch der ist abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren von der Koalition, was mich wirklich ein bisschen geärgert hat: Da ist die ganze Sommerpause über Zeit, und ursprünglich war auch angekündigt, noch einmal ganz intensiv darüber zu reden, wie man mit dem Gesetz weiterarbeitet. Dann sitzen wir da im Ausschuss, und zwei Tage zuvor bekam man von der Koalition noch keine Auskunft darüber, wie eigentlich mit diesem Gesetz umgegangen werden soll. Man hatte ein bisschen den Eindruck: Sie kommen aus der Sommerpause wieder – in der Sommerpause haben Sie sich ja nur miteinander gestritten, wie wir der Presse entnehmen konnten – und stellen fest: Huch, da ist ja noch ein Gesetzentwurf. Mist, was machen wir denn jetzt damit?

Das, finde ich, wird diesem Gesetz nicht gerecht. Es wäre eine Chance gewesen, dem Ganzen hier noch einmal einen Schub zu gegeben, damit dieses Gesetz häufiger angewendet wird und wir tatsächlich auch erreichen, dass es dem Bürokratieabbau und der Verwaltungsvereinfachung dient. Diese Chance haben Sie vertan. Ich finde das sehr, sehr schade; das wird dem Gesetz nicht gerecht. Ich hoffe, dass wir dann zumindest in der Umsetzung erleben, dass Sie weitere Anstrengungen unternehmen, damit dieses Gesetz mehr Anwendung findet. – Herzlichen Dank.“