Rede zum Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten zum Thema Akteneinsicht

Rede zum Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten zum Thema Akteneinsicht

Dem Landtag lag der Tätigkeitsbericht zur Akteneinsicht für die Jahre 2018 und 2019 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht sowie die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung vor.

Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar.

Außerdem dokumentiere ich die Rede in der Folge, zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hartge! Erstmals hat uns die Beauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht im vergangenen Jahr zwei Berichte zu ihrer Tätigkeit vorgelegt. Der vorliegende eigenständige Bericht zum Akteneinsichts- und Informationszugangsrecht ist der erste seiner Art, und ich bin sehr dankbar, dass er in dieser Form vorgelegt wurde. Wir sehen darin, dass die Zahl der Beschwerden bei der Datenschutzbeauftragten nach einem Rückgang von 2017 auf 2018 im Jahr 2019 wieder angestiegen ist. Das ist nicht unbedingt ein schlechtes Signal, aber es zeigt, dass immer wieder Unsicherheiten bei der Anwendung und der Gewährung des Akteneinsichtsrechts bestehen.

Der vorliegende Bericht stellt die verschiedenen Entwicklungen in der vergangenen Wahlperiode dar und benennt die Entwicklungen im Bereich des Akteneinsichtsrechts im Land Brandenburg. Dabei bedauert die Landesdatenschutzbeauftragte, dass die notwendigen Weiterentwicklungen beim Akteneinsichtsrecht und zum Thema Open Data derzeit nicht zu erkennen sind, und das, obwohl es bundesweit Tendenzen und Entwicklungen auf dem Gebiet des Akteneinsichtsrechts gibt. Ich erinnere unter anderem an den Berliner Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz.
Diese fehlenden Weiterentwicklungen sind durchaus ärgerlich, wenn man bedenkt – Frau Hartge hat darauf hingewiesen -, dass das Land Brandenburg gerade auf diesem Gebiet einmal bundesweit führend war. Das gilt sowohl für die Verankerung des Rechts auf Akteneinsicht in der Verfassung im Jahr 1992 als auch für das Inkrafttreten des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes im Jahr 1998.

Insofern bedauern wir die knappe, ablehnende Stellungnahme der Landesregierung zu den Hinweisen der Landesdatenschutzbeauftragten. Im Innenausschuss hatten wir einen eigenen Antrag für eine Stellungnahme des Ausschusses vorgelegt. Wir hatten vorgeschlagen, die Weiterentwicklung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes aufzunehmen und dabei die bundesweiten Entwicklungen zu beachten. Dazu zählt die Weiterentwicklung als Transparenzgesetz, aber auch die Erweiterung um die Möglichkeiten des Umweltinformationsgesetzes. Dazu gehören auch aktive Veröffentlichungspflichten der Behörden. Das möchte die Landesregierung unter die Open-Data-Strategie gefasst wissen, wobei aber in der Beschlussempfehlung, die auf den Antrag der Koalition zurückgeht, ausdrücklich nur von einer Verzahnung mit bestehenden Auskunftsansprüchen nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die Rede ist, hier also gerade nicht von einem Ausbau der Auskunftsansprüche ausgegangen wird. Und wir hatten vorgeschlagen, dass der Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes auf juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen bzw. der Kontrolle durch öffentliche Stellen unterliegen, ausgeweitet wird. Das ist, nebenbei bemerkt, ein Punkt, der in diesem Hause schon mehrfach debattiert wurde, und zumindest im Jahr 2018 gab es auch einen Prüfauftrag hierzu.

Die Stellungnahme der Landesregierung bezüglich noch nicht abgeschlossener Verfahren hat uns nicht überzeugt. Die Dauer mancher Verfahren ist sehr lang und kann einen Informationsanspruch zunichtemachen. Gleichwohl könnte manch eher gewährte Information bei den Auskunftssuchenden für Beruhigung sorgen. Deshalb sollte aus unserer Sicht geprüft werden, wie ein Informationszugang auch bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren rechtlich geregelt werden kann. Immerhin, meine Damen und Herren, war unser Antrag geeignet, die Koalition
überhaupt zu einer Reaktion auf den Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten zu bewegen. So war es schon 9.46 Uhr, als der Koalitionsantrag zu der um 10 Uhr beginnenden Sitzung des Innenausschusses vorgelegen hat. – Das ist immerhin etwas. Ansonsten wäre der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten wohl erstmalig ohne eine Reaktion des Parlaments geblieben.

Zu der vorliegenden Beschlussempfehlung müssen wir feststellen, dass darin von einer Weiterentwicklung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes in Brandenburg nicht wirklich die Rede ist. Das bedauern wir ausdrücklich. Ich möchte deshalb abschließend Ursula Nonnemacher zitieren, die zur Debatte zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz im Jahr 2018 sagte, dies sei ein Entwurf, der – Zitat – „in seiner Kleinmütigkeit enttäuscht und weit hinter den Anforderungen einer Informationsgesellschaft zurückbleibt“. Meine Damen und Herren von der Koalition, dies gilt leider auch im Jahr 2021 für den Antrag der Koalitionsfraktionen, der Grundlage für die nun vorliegende
Beschlussvorlage des Ausschusses wurde. Deshalb werden wir uns bezüglich der Ausschussempfehlung enthalten. – Herzlichen Dank.“