Rede zum Antrag der AfD zur Evaluierung der Hundehalterverordnung
Die Fraktion der AfD hat einen Antrag zur „Evaluierung und Novellierung der Hundehalterverordnung“ gestellt, in dem sie unter anderem die Streichung sogenannter Rasselisten fordert. In dieser Liste werden als gefährlich eingestufte Hunderassen aufgeführt.
Mein Redebeitrag dazu ist hier als Video verfügbar.
Den Redebeitrag dokumentiere ich hier auch noch zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:
„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Land Brandenburg gibt es sogenannte Rasselisten, nach denen die Haltung dort verzeichneter Hunderassen sowie jeglicher Kreuzungen dieser Rassen nicht zulässig ist. Die Antragstellerin schlägt nun vor, dass zeitnah eine Evaluierung der Hundehalterverordnung durchgeführt wird und möglicherweise verschiedene Änderungen vorgenommen werden.
Dazu müssen wir zuallererst einmal sortieren, denn der Antrag kommt schon ein bisschen merkwürdig daher: Eine Evaluierung kann man ja fordern; dann muss man aber im zweiten Schritt sagen, was man will. Man kann sagen: Wir legen ein Ziel fest, was tatsächlich geändert werden soll. Oder man sagt: Wir machen eine ergebnisoffene Evaluierung. – Dann kann man aber nicht schon in den Antrag schreiben, was das Ziel sein soll. Sie schlagen in Ihrem Antrag eine Art Mittelweg ein und rutschen in den Konjunktiv – kann man machen, muss man aber wissen, ob man
das machen will. Ich finde das ein bisschen seltsam.
Aber zur eigentlichen Debatte: Wir müssen in der Debatte berücksichtigen, dass diese Hunde durch spezielle Züchtung einen besonders kräftigen Körperbau und ein besonders ausgeformtes, stabiles Gebiss haben – ursprünglich, um im Kampf bestehen zu können, und übrigens auch, um besonders verletzend zu sein. Ob dies eine zutreffende Begründung dafür ist, Rasselisten zu haben, die eben nicht auf den einzelnen Hund, sondern auf eine ganze Rasse abstellen, ist zumindest zu hinterfragen. Das Problem ist – dazu hat Herr Lakenmacher schon intensiv ausgeführt – in der Regel nicht beim Hund, sondern sehr viel häufiger beim Züchter oder beim Halter dieser Hunde zu suchen.
Wir sollten uns aber in Erinnerung rufen, woher diese Regelung überhaupt kommt. Vor über 20 Jahren hat es mehrere fürchterliche Vorfälle mit Hunden solcher Rassen gegeben. In der Konsequenz hat man sich dazu entschlossen, eine entsprechende Regelung in Form der Hundehalterverordnung zu schaffen. Die Regelungen der Hundehalterverordnung sind dabei nicht festgelegt worden, um bestimmte Hunde zu diskriminieren, wie Sie es im Antrag fälschlicherweise darstellen, sondern der Gedanke war, dass man die Bürgerinnen und Bürger vor vermeintlich gefährlichen Rassen schützen wollte.
Die Haltungsverbote werden von den Halterinnen und Haltern seit Jahren bewusst unterlaufen – auch das gehört zur Wahrheit. Das teils gefährliche Potenzial der Hunde ist leider jedoch weiterhin vorhanden, und dieses Potenzial wird von einigen Halterinnen und Haltern bewusst durch falsche Erziehung gehoben.
Es geht nicht nur um Beißstatistiken; da sind andere Hunderassen nämlich viel auffälliger. Es geht darum, einen wirksamen Schutz zu haben, der vor diesem teils gefährlichen Potenzial dieser Hunde schützt und es eben nicht hebt.
Meine Damen und Herren von der AfD, in Ihrem Antrag haben Sie auf Niedersachsen abgehoben. Wir haben da ein bisschen recherchiert und festgestellt, dass Sie sich in Ihrer Partei scheinbar nicht wirklich einig sind.
Nachdem nämlich im April 2018 in Hannover ein Hund zwei Menschen getötet und in Hessen ein Hundemischling ein sieben Monate altes Kind totgebissen hatte, fragte Ihr Kollege Bothe im Niedersächsischen Landtag durchaus vorwurfsvoll – ich zitiere:
„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern existieren in Niedersachen
keine festen Listen darüber, welche Hunde aufgrund ihrer Abstimmung als
potenziell besonders aggressiv einzustufen sind. Sieht die Landesregierung
hier Änderungsbedarf?“
Meine Damen und Herren, vielleicht sollten Sie das erst einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen diskutieren. Die Vehemenz, mit der Sie hier Ihre Position vorgetragen haben, Frau Muxel, würde ich zumindest hinterfragen. Scheinbar sind Sie sich da in der eigenen Partei nicht wirklich einig.
Meine Damen und Herren, wir sehen in der bestehenden Verordnung eine Regelung, die den Zweck hat, schwerste Verletzungen zu verhindern, was nicht immer gelingt.
Aber es liegt auf der Hand, dass die Erziehung einen wichtigen Einfluss auf das Verhalten aller Hunde hat, und es mag ebenso stimmen, dass das Problem oft die Leine in der Hand hält. Insofern sind alle Hundehalter aufgerufen, durch verantwortungsvollen Umgang nicht nur mit ihrem Tier, sondern auch gegenüber Nachbarn und Mitmenschen dafür zu sorgen, dass es keine Notwendigkeit für Beißstatistiken mehr gibt. Bis dahin lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“