Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes der AfD

Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes der AfD

Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes eingebracht.

Meine Rede dazu ist hier als Video dokumentiert.

Ich dokumentiere hier auch den Text der Rede zitiert nach der vorläufigen stenografischen Niederschrift:

„Seit Monaten hetzt die AfD überall dort, wo neue Unterkünfte entstehen, gegen Geflüchtete. Diesen Gesetzentwurf kann man wohl „folgerichtig“ nennen – in der Logik der rassistischen Hetze.

Aber: Was würde denn passieren, wenn wir diesen Gesetzentwurf annähmen? Die AfD würde weiterhin vor Ort, überall dort, wo eine Unterkunft für Geflüchtete entstehen soll, hetzen. In der einen oder anderen Kommune könnten Sie sich möglicherweise sogar durchsetzen und die Kommune würde einen Aufnahmestopp beschließen. Das würde dazu führen, dass andere Kommunen einspringen müssen, und die AfD hätte neuen Stoff für neue Hetze. Selbst wenn alle Kommunen einen Aufnahmestopp beschließen würden, müssten die Geflüchteten untergebracht werden. Die Aufgabe läge dann beim Land. Das Land würde in Eigenregie Geflüchtete unterbringen. Wollen wir einmal kurz darüber nachdenken, wo? In den Kommunen. Eine andere Möglichkeit gibt es nämlich nicht.

Insofern, meine Damen und Herren von der AfD, ist Ihr Antrag nichts anderes als Schaufensterpolitik – zwar ein braun verschmiertes Schaufester, aber Schaufensterpolitik. Nicht ein Aufnahmestopp ist die Lösung, die Sie uns hier präsentieren wollen, sondern die Lösung ist, die Kommunen wirksam bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zu unterstützen.

Was also würde die Kommunen wirksam unterstützen? Meine Damen und Herren, dazu hatten wir im Landtag im letzten Monat schon einmal einen Antrag. Ich kann es nur wiederholen: Die Kommunen würde es unterstützen, wenn, erstens, die investiven Schlüsselzuweisungen für die Kommunen erhöht würden – hören Sie doch zu – und, zweitens, ein Investitionsprogramm für Bildung geschaffen würde, das tatsächlich nach Bedarf ausgestattet ist. Den Schulen könnte man für den flexiblen Einsatz von Schulsozialarbeitenden, Gesundheitsfachkräften usw. zusätzliche Personalmittel zur Verfügung stellen.

Drittens würde den Kommunen ein unbürokratisches Sonderbauprogramm zur schnelleren Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Bedarfsgruppen helfen. Es würde helfen, wenn die Tafeln institutionell gefördert würden. Den Kommunen würde es auch helfen, wenn die Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung tatsächlich aufgestockt und nicht abgebaut würden. Aber darüber reden wir morgen noch einmal.

Es würde helfen, wenn die Novellierung des Landesaufnahmegesetzes endlich vorangetrieben werden würde und die Kostensätze für die Kommunen bedarfsgerecht fortgeschrieben würden. Die Kommunen könnten auch unterstützt werden, wenn das Integrationsbudget endlich entbürokratisiert würde.

Der letzte Punkt, den ich an dieser Stelle nennen möchte – es gibt sicherlich weitere Möglichkeiten der Unterstützung der Kommunen -: Sie könnten auch auf den Bau eines Ein- und Ausreisezentrums am BER verzichten und stattdessen die Gelder in die Schaffung von Unterbringungsplätzen in den Kommunen stecken. Das, meine Damen und Herren von der AfD, wären Lösungen, die den Kommunen helfen würden.
Ihr Gesetzentwurf ist das nicht, und deshalb lehnen wir ihn ab.“